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               Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk               

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Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement
Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten
Schreiben (Petition) von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.08.2011 an den Deutschen Bundestag (Fraktionen und Petitionsausschuss) hier (PDF)
Dazu die Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfewerk vom 01.08.2011 (mit einem Mustertext zur Unterstützung der Petition) hier

Pflegeheim-Kritiker Schell redet wieder Klartext
Bericht im Stadt Kurier – Der Lokalanzeiger für Neuss am Sonntag – Ausgabe 24.07.2011 hier

»Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden«
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz gestärkt
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 21.07.2011 hier

>> Pflegemängel <<, ein neues Buch von Werner Schell mit dem Titel »100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen« informiert vor allem Pflegekräfte darüber, was sie tuen können oder müssen, wenn sie mit Mängeln in ihren Pflegeeinrichtungen konfrontiert werden
Nähere Informationen hier
(PDF)
Pressemitteilung vom 16.05.2011 zum Buch hier

»Pflegereform 2011/2012 – Pflegebedürftige Menschen gehören „ohne wenn und aber“ in den Mittelpunkt«
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 18.07.2011 hier

»Prävention und Rehabilitation vor und bei Pflege umsetzen! - Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verringerung von Pflegebedürftigkeit« vom 21.06.2011
Text der Empfehlungen hier (PDF)
Das Anschreiben des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. dazu finden Sie hier
(PDF)

Missbrauch von Sozialleistungen durch Ausländer
Sozialministerin Stewens: „Sozialleistungen nur bei rechtmäßigem Aufenthalt“
Näheres hier

Unterhalt für pflegebedürftige Eltern – Klarstellung durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. Juni 2005 – 1 BvR 1508/96 –
Näheres hier

Wer lebensbedrohende Krankheiten nicht behandelt, macht sich straf- und haftbar
Näheres hier

Kinder können nach den Vorschriften des Unterhaltsrechts für die ungedeckten Heimkosten der Eltern herangezogen werden
Weitere Informationen finden Sie hier
(PDF)