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Missbrauch von Sozialleistungen durch Ausländer / Sozialministerin Stewens: „Sozialleistungen nur bei rechtmäßigem Aufenthalt"

Das Kabinett hat in der heutigen Sitzung (28.6.2005) eine Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen durch Ausländer beschlossen. Mit der bayerischen Initiative soll es künftig keine Sozialhilfe mehr für ausreisepflichtige Ausländer geben, ebenso keine Sozialleistungen mehr an Ausländer in den ersten drei Monaten des Aufenthalts sowie die Verpflichtung von ausländischen Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger Arbeit. Zur Begründung erklärte Sozialministerin Stewens: „Der Missbrauch von Sozialleistungen muss wirkungsvoller bekämpft werden. Gerade in einer Zeit, in der den Bürgerinnen und Bürgern besondere Anstrengungen zu ihrer sozialen Sicherung abverlangt werden, muss der Staat strikt auf einen verantwortlichen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel achten. Die Menschen in Deutschland empfinden es zurecht als Ungerechtigkeit, wenn Leistungen, die sie mit ihrer Arbeit erst möglich machen, unrechtmäßig auf Kosten von tatsächlich Hilfsbedürftigen in Anspruch genommen werden." Die Ministerin verwies auf den erst kürzlich bekannt gewordenen Fall eines Berliner Drogenbosses, dessen Asylantrag mehrfach abgelehnt wurde und der deswegen ausreisepflichtig war, dessen Familie aber kontinuierlich Sozialhilfe erhalten habe. Stewens: „Diese eklatanten Mängel im System müssen schnellstmöglich beseitigt werden, wenn wir die Bürger für notwendige Reformen gewinnen wollen."

Durch die EU-Osterweiterung und das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft hat sich nach den Worten der Ministerin die Gefahr des Missbrauchs von Sozialleistungen erheblich erhöht. Dicht neben Deutschland lägen jetzt sehr unterschiedliche Arbeitsmärkte und Sozialsysteme mit einem erheblichen Einkommensgefälle und zum Teil mit einem Lohnniveau deutlich unter dem Sozialhilfeniveau in Deutschland. Stewens: „Die Grenzlage Deutschlands zu den bevölkerungsreichsten Beitrittsstaaten verstärkt die Gefahren des Missbrauchs zu Lasten unserer Sozialsysteme. Die europäische Freizügigkeit ist ein hohes Gut – dem Missbrauch dieses Rechts müssen wir aber vorbeugen. Nur wer sich rechtmäßig hier aufhält, kann auch Sozialleistungen beziehen."

Stewens wies darauf hin, dass der europäische Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten durchaus Regelungen zur Beschränkung des Anspruchs auf Sozialhilfe ermögliche. Stewens: „Wir müssen die bestehenden Möglichkeiten des EU-Freizügigkeitsrechts konsequent nutzen und vorhandene Lücken im deutschen Recht schließen." Mit der bayerischen Bundesratsinitiative würden die deutschen Sozialsysteme für die Herausforderungen von Europäisierung und Globalisierung fit gemacht und ein ungerechtfertigter Leistungsbezug ausgeschlossen. Im Einzelnen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:

1. Keine Sozialhilfe für ausreisepflichtige Ausländer

Es wird keine Sozialhilfe mehr für ausreisepflichtige Ausländer geben. Nach der bisherigen Rechtslage können Ausländer auch dann Leistungen der Sozialhilfe erhalten, wenn sie sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhalten. Dies wird künftig ausgeschlossen. Stewens: „Wer sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, darf nicht auf Kosten des deutschen Steuerzahlers leben können."

2. Keine Sozialleistungen an Ausländer in den ersten drei Monaten des Aufenthalts

In den ersten drei Monaten des Aufenthalts wird weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an Ausländer ausbezahlt. Für den Zeitraum der Arbeitssuche gibt es ebenfalls keine Sozialleistungen. Ein Anspruch auf deutsche Transferleistungen in den ersten drei Monaten besteht nur in Ausnahmefällen, etwa für Personen, denen der Aufenthalt in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gestattet ist. Stewens: „Es lädt geradezu zum Missbrauch ein, dass ein Ausländer sofort nach seiner Ankunft in Deutschland Ansprüche gegen Sozialkassen anmelden kann. Das hat mit dem Solidaritätsprinzip nichts zu tun und muss abgestellt werden."

3. Verpflichtung von ausländischen Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger Arbeit

Ausländer, die Sozialhilfe erhalten, werden künftig zu gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit verpflichtet. Stewens: „Mit der Neuregelung wollen wir unter anderem auch verhindern, dass Ausländer ihre Sozialhilfe durch Schwarzarbeit in Deutschland aufbessern können. Schließlich werden die Grundlagen der sozialen Sicherungssysteme schon heute durch Schwarzarbeit ausgehöhlt. Sie macht rund sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus."

4. Erhalt der Sozialhilfe nur bei Nachweis, dass dies nicht das einzige Ziel des Aufenthalts ist

Künftig müssen Ausländer beim Beantragen der Sozialhilfe auf Verlangen des Sozialhilfeträgers glaubhaft machen, dass sie nicht mit dem Ziel in Deutschland eingereist sind, Sozialhilfe zu bekommen. Stewens: „Damit wird die derzeitige Beweislastregel umgekehrt und eine äußerst unbefriedigende Rechtslage geändert."

Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 28.6.2005