Die Patienten haben im vielfach gegliederten System der Gesundheitsversorgung nicht nur Pflichten, sondern sie sind auch
mit einer Reihe von fundamentalen Rechten ausgestattet:
An erster Stelle steht natürlich das verfassungsrechtlich garantierte >> Selbstbestimmungsrecht des Patienten << (Artikel 1 und 2 Grundgesetz);
das heißt, >> der Wille des Patienten ist oberstes Gebot! <<
Den Patienten sind aber ihre Rechte oftmals nur ungenügend bekannt (z.B. Rechte für Psychisch Kranke, Aufklärung, Dokumentationspflicht) oder sie nehmen die ihnen bekannten Rechte nur sehr zurückhaltend wahr. Noch immer
fühlen sich allzu viele Patienten nicht als gleichberechtigte Partner im Medizinbetrieb. Auch den Gesundheitsberufen ist das Patientenrecht nicht immer
so vertraut, wie es eigentlich sein sollte. Im Medizinstudium und in sonstigen Ausbildungen der nichtärztlichen Berufe wird das Patientenrecht eher vernachlässigt.
Diese unbefriedigende Situation gibt Veranlassung, das Patientenrecht näher vorzustellen und damit den Patienten, aber auch den Gesundheitsberufen, die
vielfach erbetenen Hilfen zu geben.
Die aktuelle Fassung des Sozialgesetzbuches (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung - sieht eine Verbesserung der Patientenberatung und eine
Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern vor, siehe Verbraucherberatung gem. §§ 65b, 66 SGB V
Das Informationsangebot zum Patientenrecht ist nach folgender Gliederung einsehbar:
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