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Unterrichtsreihe zum Thema "Sterbehilfe" Aus Minderwertigen werden Randgruppen Das Bundesentschädigungsgesetzt erkennt als Verfolgte lediglich Menschen an, die aus politischen, weltanschaulich-religiösen oder rassischen Gründen verfolgt wurden. Von der Entschädigung bleiben ausgeschlossen: Zwangssterilisierte, Homosexuelle, Wehrkraftzersetzer, schwer Erziehbare, Zwangsarbeiter, Asoziale. Aber auch: Kommunisten (wenn sie nach 1945 bei ihrer Überzeugung blieben), Sinti und Roma, die aus politischen und rassischen Gründen verfolgt wurden. Es bleibt dabei: Es besteht ein Unterschied zwischen brauchbaren und unbrauchbaren Menschen. Noch mehr Randgruppen?
Was aber wird werden, wenn in einigen Jahren 1 Beschäftigter
2 "Ballastexistenzen" zu ernähren, zu pflegen, zu tragen hat? |