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Auflösung des Bundesgesundheitsamtes wurde wirksam - Aufgaben gingen auf Nachfolgeinstitute über

Im Zusammenhang mit im Oktober 1993 aufgetretenen Verdachtsfällen von HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte und den dabei bekanntgewordenen Abstimmungsproblemen innerhalb des Bundesgesundheitsamtes (BGA) sowie den damit verbundenen unzureichend wahrgenommenen Informationspflichten gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte sich der Handlungszwang ergeben, das BGA grundlegend umzustrukturieren und die den bisherigen Instituten des Bundesgesundheitsamt übertragenen Aufgaben neu zu ordnen, um eine Verkürzung der Informationswege, eine Stärkung der unmittelbaren Verantwortlichkeiten und den Abbau von Bürokratie durch überschaubare Arbeitseinheiten zu erreichen. Diese Ziele wurden mit dem Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz -GNG) erreicht. Die Neuregelungen traten am 1.7.1994 in Kraft.
Das BGA war im Zuständigkeitsbereich des Bundes mit umfassenden Aufgaben in Forschung und Verwaltung für das Gesundheitswesen befaßt. Arbeitsfelder des Bundesgesundheitsamtes, das auf eine 118-jährige Tradition zurückblicken konnte, waren die Bekämpfung von Infektionskrankheiten, die Umwelthygiene, der gesundheitliche Verbraucherschutz sowie Epidemiologie, Veterinärmedizin und Arzneimittelsicherheit, die zu einem übergreifenden Verbund zusammengefaßt waren.
Das Bundesgesundheitsamt hat dem deutschen Gesundheitswesen unzählige positive Impulse gegeben. Auf seinen Arbeitsgebieten erbrachte das Amt beachtliche Leistungen, die zu seinem guten fachlichen Ruf in Ausland und Inland führten. Zu der seit vielen Jahren diskutierten Anpassung des Bundesgesundheitsamt an neue Entwicklungen im Gesundheitswesen ist es jetzt nicht mehr gekommen.
Mit dem GNG ist das Bundesgesundheitsamt in vier voneinander unabhängige Bereiche überführt worden. Die vier Bereiche werden jeweils Teile der Aufgaben des früheren BGA wahrnehmen. Eines der früheren Bundesgesundheitsamt-Institute, das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, ist Teil des Umweltbundesamtes in Berlin geworden und gehört damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Ziel der organisatorischen Aufteilung des Bundesgesundheitsamtes und Hauptziel des GNG war es, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger durch höhere Eigenverantwortung und Effizienz der Institute noch wirksamer sicherzustellen. Besonderes Gewicht kommt dabei dem Vorsorge-Grundsatz zu, der schon dem bisherigen BGA im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz vorgegeben war; danach haben die Institute bereits bei ernstzunehmenden Anhaltspunkten einer Gesundheitsgefährdung präventiv tätig zu werden.

Im Geschäftsbereich des BMG sind die folgenden selbständigen Bundesoberbehörden gegründet worden:

  • Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Seestr. 10-11, 13353 Berlin (Tel.: 030/4502/0; Fax: 4502/1207). Als künftiger Sitz des Instituts ist Bonn vorgesehen.
  • Robert-Koch-Institut - Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten -, Nordufer 20, 13353 Berlin (Tel.: 030-4547/4; Fax: 4547/2328).
  • Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Thielallee 88-92, 14195 Berlin (Tel.: 030/8308/0; Fax: 8308/2741).

Die Aufgaben der Institute

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:
1. Zulassung von Fertigarzneimitteln sowie Registrierung homöopathischer Arzneimittel, soweit nicht das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin oder das Paul-Ehrlich-Institut zuständig ist,
2. Risikoerfassung und Bewertung sowie Durchführung von Maßnahmen nach dem Stufenplan,
3. Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln (BtM),
4. Arbeiten zur medizinischen und technischen Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten und zentrale Risikoerfassung sowie Durchführung von Maßnahmen zur Risikoabwehr bei Medizinprodukten.

Robert-Koch-Institut - Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nichtübertragbare Krankheiten -(hervorgegangen aus dem Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des aufgelösten Bundesgesundheitsamt):
1. Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten,
2. epidemiologische Untersuchungen auf dem Gebiet der übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information,
3. Sammlung und Bewertung von Erkenntnissen und Erfahrungen zu HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen einschließlich der gesellschaftlichen und sozialen Folgen,
4. Gesundheitsberichterstattung,
5. Risikoerfassung und -bewertung bei gentechnisch veränderten Organismen und Produkten, Erarbeitung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, Durchführung des Gentechnikgesetzes, Humangenetik,
6. gesundheitliche Fragen des Transports ansteckungsgefährlicher Stoffe,
7. gesundheitliche Fragen des Transports gentechnisch veränderter Organismen und Produkte.

Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (hervorgegangen aus dem Max von Pettenkofer-Institut und dem Institut für Veterinärmedizin des aufgelösten Bundesgesundheitsamtes):
1. Sicherung des Gesundheitsschutzes im Hinblick auf Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Chemikalien,
2. Schutz von Mensch und Tier vor gesundheitlichen Risiken, die von Zusatzstoffen oder unerwünschten Stoffen in Futtermitteln für Nutztiere ausgehen können,
3. Bewertung der Gesundheitsgefährlichkeit von Chemikalien, Abwehr von Gefahren einschließlich Einstufung und Kennzeichnung, Dokumentation und Information zu Vergiftungsgeschehen,
4. Erkennen und Aufrechterhalten des Gesundheitsstatus von Einzeltieren und Tierbeständen, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind, im Hinblick auf Zoonosen,
5. Schutz des Menschen vor Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können (Zoonosen),
6. Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der Risikoerfassung und Bewertung,
7. Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen sowie spezielle Fragen des Tierschutzes,
8. Aufbereitung, Zusammenfassung, Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung im Hinblick auf die bei Durchführung des Lebensmittel-Monitorings nach § 46d Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes übermittelten Ergebnisse sowie die Durchführung von Laborvergleichsuntersuchungen und Ringversuchen,
9. Wahrnehmung der Funktion eines gemeinschaftlichen oder nationalen Referenzlabors für Lebensmittel, soweit für diese Aufgaben aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Union (EU) das Bundesgesundheitsamt benannt ist oder in Zukunft das Bundesinstitut benannt wird,
10. Fragen der Ernährungsmedizin, Bundeslebensmittelschlüssel,
11. Risikoerfassung und -bewertung bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln einschließlich Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden,
12. Allgemeine und spezielle gesundheitliche Fragen des Transports gefährlicher Güter, insbesondere giftiger und ätzender Stoffe.

Literatur: Schell, W.: "Das Gesundheitswesen von A bis Z". Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1994.

Werner Schell (14.4.2000)