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Bundesdrogenbeauftragte, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Hebammenverband gemeinsam gegen Suchtmittelmissbrauch in Schwangerschaft und Wochenbett

Am 2. November 1999 haben die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), Dr. Elisabeth Pott, und die Präsidentin des Bundes Deutscher Hebammen, Magdalene Weiß, auf Anregung der Bundesdrogenbeauftragten, Christa Nickels, eine enge Kooperation bei der Alkohol- und Nikotinprävention während der Schwangerschaft und im Wochenbett auch mit dem Bund Deutscher Hebammen vereinbart (Quelle: Pressemitteilung des BMG und der BZgA vom 2.11.1999).

Nach Feststellung der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) werden ca. 10.000 Kinder jährlich mit sog. Alkoholeffekten wie Kleinwuchs, Untergewicht, Hirnfunktionsstörungen usw. geboren, davon mehr als 2.200 mit unmittelbaren Alkoholschäden (Alkoholembryopathie). Beim Alkohol gibt es für Schwangere keine Unbedenklichkeitsgrenze, deshalb ist es besser, gänzlich zu verzichten.

Etwa jede dritte Schwangere raucht während der Schwangerschaft, erfreulicherweise hört ein Teil der Frauen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten mit dem Rauchen auf, andere reduzieren ihren Zigarettenkonsum. Obwohl die Risiken des Rauchens für die schwangere Frau und das ungeborene Kind erheblich sind, greift zum Zeitpunkt der Geburt noch immer jede vierte Schwangere zur Zigarette.

Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass generell immer mehr Mädchen und junge Frauen zu rauchen beginnen. Gleichzeitig erkranken sie häufiger an Lungenkrebs als früher.

Passivrauchen schädigt die Atemwege besonders von Säuglingen und Kleinkindern. Diese erkranken umso häufiger an Bronchitis und Pneumonie, je mehr Zigaretten in ihrer Umgebung geraucht werden. Ihre Lungenfunktion ist beeinträchtigt und asthmatische Beschwerden können die Folge sein. Häufiger als Kinder von nichtrauchenden Eltern werden sie selbst später zu Rauchern.

Die Hebamme begleitet Frauen schon in der Schwangerenvorsorge, während der Geburtsvorbereitung und nachgeburtlich im Wochenbett, dabei gewinnt sie auch Einblick in die familiären Gegebenheiten. Aufgrund der besonderen Situation in dieser Lebensphase erreichen Hebammen oft einen engen Zugang zu den betroffenen Frauen und deren Familien und beraten sie in Fragen einer gesunden Lebensführung, was der gesamten Familie zugute kommt.

Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Nichtraucherförderung und zum Nichtraucherschutz steht unter dem Motto "rauchfrei". Die Basisbroschüre "Ja ich werde rauchfrei" ist eine Hilfe und praktische Anleitung für einzelne Personen und Gruppen, die sich das Rauchen abgewöhnen wollen. Sie eignet sich zur Weitergabe an Motivierte und ist zur Auslage in Wartezimmern von Ärzten und anderen Aufenthalts-Bereichen gedacht.

Das Medien-Paket: "rauchfrei für mein Baby" wird derzeit allen Gynäkologinnen und Gynäkologen in der niedergelassenen Praxis und den geburtshilflichen Krankenhausabteilungen zugeschickt. Es wurde vom Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS) mit finanzieller Förderung der Europäischen Kommission entwickelt und zuerst im Raum Bremen eingesetzt und evaluiert. Nun wird es von der BZgA bundesweit zur Verfügung gestellt.

Das Medienpaket "rauchfrei für mein Baby" besteht aus drei Teilen:

  • Leitfaden für die gynäkologische Fachpraxis "rauchfrei in der Schwangerschaft"
    Er enthält neben fachlichen Hintergrundinformationen praxisgerechte und alltagsnahe Hinweise und Tipps für die Beratung schwangerer Frauen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen, um die Motivation zum Ausstieg aus dem Rauchen zu stärken, Handlungsalternativen zum Rauchen unter Berücksichtigung der individuellen sozialen Lebensumstände zu entwickeln und rückfallkritische Situationen zu bewältigen. Darüber hinaus beinhaltet der Beratungsleitfaden Hinweise auf ergänzende Hilfen für die schwangere Frau wie z.B. Broschüren, Beratungsmöglichkeiten etc.. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird auch mit dem Bund Deutscher Hebammen über geeignete Arbeitshilfen auf diesem Gebiet beraten.
  • Der Elternratgeber (I) "Ich bekomme ein Baby - rauchfrei" wendet sich unmittelbar an die schwangere Frau, aber auch an ihren Partner. Er unterstützt das Beratungsgespräch und hilft den werdenden Eltern dabei, ein auf ihre persönliche Lebenssituation zugeschnittenes Programm zum Ausstieg aus dem Rauchen zu entwickeln. Dieser Ratgeber kann sowohl für die gynäkologische Fachpraxis als auch über Hebammen verteilt werden.
  • Der Elternratgeber (II) "Das Baby ist da" für junge Mütter und Vater
    Gerade weil Frauen, die im Verlauf der Schwangerschaft mit dem Rauchen aufgehört haben, häufig nach der Entbindung wieder anfangen, thematisiert diese Broschüre den persönlichen Gesundheitsgewinn durch das Nichtrauchen, die guten Gründe, auch während der Stillzeit Nichtraucherin zu bleiben sowie die Gefahren des Passivrauchs für das Kind durch das Rauchen von Mutter und Vater. Auch diese Broschüre ist für die Hebamme im Rahmen ihrer Nachbetreuung der Schwangeren ein geeignetes Medium.

Christa Nickels: "Gerne nehme ich das Angebot des Hebammenverbandes zur Zusammenarbeit an. Die Hebammen hatten auf meinen Drogen- und Suchtbericht '98 zustimmend reagiert, weil darin die Gefahren von Alkohol und Tabak betont werden. Während einer ganz zentralen Lebensphase von Mutter und Neugeborenem haben die Hebammen eine wichtige Vertrauensstellung. Anders als Menschen in anderen Lebensabschnitten sind zukünftige Eltern eher bereit, ihren Lebensstil zu ändern. Hier soll die Kompetenz der Hebammen mit dem Ziel der Synergie bei der Suchtvorbeugung stärker genutzt werden.

Über die Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinaus werden wir der Problematik des Alkoholkonsums junger Menschen auch bei der Umsetzung des Aktionsplanes Alkohol, etwa bei der Erweiterung der freiwilligen Verhaltensregeln des Deutschen Werberates berücksichtigen. Unterstützenswert finde ich auch die Initiative der bayerischen Sozialministerin zur Punktnüchternheit, hier insbesondere während der Schwangerschaft."

"Der Konsumverzicht auf Alkohol und Nikotin stellt gerade in der Schwangerenvorsorge eines der wichtigsten Themen dar," betont Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Darum werden wir im nächsten Jahr vergleichbare Beratungsunterlagen zum Thema Alkohol und Schwangerschaft entwickeln, wie sie heute schon zum Thema Rauchen vorliegen. Diese Arbeitshilfe soll Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen bundesweit zur Verfügung gestellt werden, da ihre Erfahrungen und Kompetenzen sie zu besonders geeigneten AnsprechpartnerInnen für schwangere Frauen machen."

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 2.11.99

Werner Schell