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Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Bundesknappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg

Gemeinsame Presseerklärung
am 27. September 1999

Qualität in der Pflege wird weiter verbessert

Bonn. Erstmals sind bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Leistungsinhalte der Häuslichen Krankenpflege in greifbare Nähe gerückt. Die Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Pflegedienste über gemeinsame bundesweite Rahmenempfehlungen zur Häuslichen Krankenpflege sind abgeschlossen. Die Vertragspartner haben nun vier Wochen Zeit, dem Vertrag zuzustimmen. Auf der Basis der Rahmenempfehlungen können die Krankenkassen in Verträgen mit den Pflegediensten vor Ort die Einzelheiten der Versorgung der Patienten mit Häuslicher Krankenpflege regeln.

Seit Anfang der 90er Jahre haben sich die Ausgaben für Häusliche Krankenpflege verdreifacht. Das war Anlaß für den Gesetzgeber, die Vertragspartner auf Bundesebene gemeinsam zu beauftragten, durch verbesserte Maßnahmen des Qualitäts- und Kostenmanagements die Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Vertragsärzte und Krankenhäuser zu fördern. Für das gesamten Bundesgebiet soll eine qualitativ gleichwertige Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege gewährleistet werden.

Die Vertragspartner haben in den Rahmenempfehlungen nicht nur die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege klar beschrieben, sondern sich auch auf Qualitätsmaßstäbe verständigt. Damit werden Versorgungslücken vermieden und eine nach medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen sachgerechte Erbringung dieser Leistungen ermöglicht. Unabhängig davon, ob es sich um somatische, psychische oder psychosomatische Krankheiten handelt, stehen die notwendigen Leistungen den Patienten zur Verfügung. Dabei sind bestehende alters- und krankheitsbedingte Besonderheiten zu berücksichtigen. Für die Versorgung psychisch Kranker werden noch zusätzlich unter Beteiligung von Sachverständigen Vorschläge erarbeitet. Bis zum Abschluß dieser Arbeiten können die derzeitigen vertraglich vereinbarten Regelungen für psychisch Kranke fortgeführt werden, um auch so keine Versorgungslücken entstehen zu lassen.

Die Spitzenverbände bezeichnen den Abschluß der Rahmenempfehlungen als wesentlichen Schritt zu mehr Qualität in der Pflege. Zugleich werde für alle Beteiligten - Patient, Pflegedienst und Krankenkasse - Rechtssicherheit für die in der Vergangenheit oft emotional diskutierte Versorgung im häuslichen Bereich geschaffen. Ein weiterer wichtiger Schritt bestehe nun darin, mit dieser Zielrichtung auch das Verordnungsverfahren für die Häusliche Krankenpflege weiter zu entwickeln. Hierzu liegt dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen ein Richtlinien-Entwurf vor.

Herausgeber: AOK-Bundesverband, Pressestelle