Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Bundesknappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Gemeinsame Presseerklärung
am 27. September 1999
Qualität in der Pflege wird weiter verbessert
Bonn. Erstmals sind bundeseinheitliche Qualitätsstandards und
Leistungsinhalte der Häuslichen Krankenpflege in greifbare Nähe gerückt. Die
Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der
Pflegedienste über gemeinsame bundesweite Rahmenempfehlungen zur Häuslichen
Krankenpflege sind abgeschlossen. Die Vertragspartner haben nun vier Wochen Zeit, dem
Vertrag zuzustimmen. Auf der Basis der Rahmenempfehlungen können die Krankenkassen in
Verträgen mit den Pflegediensten vor Ort die Einzelheiten der Versorgung der Patienten
mit Häuslicher Krankenpflege regeln.
Seit Anfang der 90er Jahre haben sich die Ausgaben für Häusliche
Krankenpflege verdreifacht. Das war Anlaß für den Gesetzgeber, die Vertragspartner auf
Bundesebene gemeinsam zu beauftragten, durch verbesserte Maßnahmen des Qualitäts- und
Kostenmanagements die Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen,
Vertragsärzte und Krankenhäuser zu fördern. Für das gesamten Bundesgebiet soll eine
qualitativ gleichwertige Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege gewährleistet werden.
Die Vertragspartner haben in den Rahmenempfehlungen nicht nur die
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege klar beschrieben, sondern sich auch auf
Qualitätsmaßstäbe verständigt. Damit werden Versorgungslücken vermieden und eine nach
medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen sachgerechte Erbringung dieser Leistungen
ermöglicht. Unabhängig davon, ob es sich um somatische, psychische oder psychosomatische
Krankheiten handelt, stehen die notwendigen Leistungen den Patienten zur Verfügung. Dabei
sind bestehende alters- und krankheitsbedingte Besonderheiten zu berücksichtigen. Für
die Versorgung psychisch Kranker werden noch zusätzlich unter Beteiligung von
Sachverständigen Vorschläge erarbeitet. Bis zum Abschluß dieser Arbeiten können die
derzeitigen vertraglich vereinbarten Regelungen für psychisch Kranke fortgeführt werden,
um auch so keine Versorgungslücken entstehen zu lassen.
Die Spitzenverbände bezeichnen den Abschluß der Rahmenempfehlungen als
wesentlichen Schritt zu mehr Qualität in der Pflege. Zugleich werde für alle Beteiligten
- Patient, Pflegedienst und Krankenkasse - Rechtssicherheit für die in der
Vergangenheit oft emotional diskutierte Versorgung im häuslichen Bereich geschaffen. Ein
weiterer wichtiger Schritt bestehe nun darin, mit dieser Zielrichtung auch das
Verordnungsverfahren für die Häusliche Krankenpflege weiter zu entwickeln. Hierzu liegt
dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen ein Richtlinien-Entwurf vor.
Herausgeber: AOK-Bundesverband, Pressestelle
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