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»Richtlinien über zusätzliche Betreuungskräfte genehmigt« Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals in stationären Einrichtungen vor. Sie sollen die zu Betreuenden zu Alltagsaktivitäten wie Spaziergängen, Ausflügen, Malen, Basteln, Singen usw. motivieren und aktivieren. Der GKV-Spitzenverbands hat am 19. August 2008 dazu „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen, in der die notwendige Qualifikation geregelt ist. Sie wurden am 25. August 2008 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt. Somit sind zeitnah die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Bildungseinrichtungen entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen konzipieren und anbieten können und die Pflegekassen mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für die zusätzliche Betreuung der betroffenen Heimbewohner vereinbaren können. Die Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung Quelle: GKV-Spitzenverband Siehe im Forum Werner Schell: |