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Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert unzulässige Einsichtnahme von Kostenträgern in die Pflegedokumentation

VDAB: Kostenträger müssen sich endlich an die gesetzlich geregelten Verfahren zur Datenerhebung halten

In seinem am 19. April 2005 vorgelegten Bericht kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, erneut die unzulässige Praxis der Kostenträger, sich Zugang zu intimen Patientendaten aus Krankenhausentlassungsberichten, Pflegeplanungsbögen und Pflegedokumentationen zu verschaffen. Besonders die Pflegedokumentation sei „Objekt der Begierde" bei Kranken- und Pflegekassen, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. „Immer noch verlangen Kranken- und Pflegekassen von ambulanten Pflegediensten die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation bzw. deren Übersendung zur Abrechnungsprüfung, obwohl dieses Vorgehen offensichtlich gegen geltende Rechtsnormen verstößt", beanstandet auch Oliver Aitcheson, Leiter des ambulanten Fachbereichs des Verbandes Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V. (VDAB).

Auch zur Prüfung der Leistungspflicht bei verordneter häuslicher Krankenpflege fragten die Kassen bei Pflegediensten persönliche Patientendaten ab und gelangten auf diese Weise an Pflegeplanungsbögen „mit sehr detaillierten Angaben", so der Bundesdatenschutzbeauftragte weiter. Um die Berechtigung einer Verordnung zu prüfen, seien die Kassen jedoch lediglich befugt, beim verordnenden Arzt nachzufragen. Mit Verweis auf ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom 9. Januar 2004 verdeutlicht der Bundesdatenschutzbeauftragte nun erneut: Die Pflegedokumentation ist keine Abrechnungsgrundlage.

Allein der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen sind berechtigt, im Rahmen einer örtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 1 bis 3 SGB XI Einblick in die Pflegedokumentation zu nehmen. Darüber hinaus besteht weder eine Verpflichtung noch eine Berechtigung der Pflegeeinrichtung, die Pflegedokumentation zu offenbaren. „Wir begrüßen die wiederholte eindeutige Klarstellung des Sachverhaltes durch den Bundesdatenschutzbeauftragten und erwarten, dass die Kostenträger sich zukünftig an die gesetzlich geregelten Verfahren zur Datenerhebung halten", so Aitcheson.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.4.2005
Nicole Meermann
Pressereferentin
Internet: http://www.vdab.de