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BRAUCHEN WIR PFLEGEKAMMERN IN DEUTSCHLAND?!

Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen! Zugegeben dieser Vergleich hinkt etwas, aber wenn man sich die Diskussion einzelner Politiker und Vertreter verkammerter Professionen anhört, die vehement die aufkommenden Gedanken und Diskussion einer stark berufspolitisch orientierten Pflege verhindern wollen, ist es schon verwunderlich.

So hat sich der jetzige Fraktionsvorsitzende der niedersächsischen FDP, Dr. Philipp Rösler, im Wahlkampf 2003, auf einem pflegepolitischen Abend in Hannover, klar gegen eine Verkammerung der Pflege ausgesprochen. Auf die Frage, was er aktiv unternimmt, um die Ärztekammer abzuschaffen, blieb er die Antwort schuldig. In einem Interview des Niedersächsischen Ärzteblattes 12/2003 hat besagter Dr. Rösler sich klar zur Ärztekammer positioniert und im Rahmen des Wegfalls der Bezirksregierungen in Niedersachsen für eine Aufgabenerweiterung der Ärztekammer plädiert.

Zur Zeit der SPD Regierung in Niedersachsen gab Frau Heidrun Merk, Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, am 29.02.2000, kund, es handele sich um eine wichtige historische Stunde, als sich die Psychotherapeuten zu einer konstituierenden Sitzung des Errichtungsausschusses der Psychotherapeutenkammer zusammenfanden. Also kann man getrost widersprechen, wenn behauptet wird, eine Kammer sei Ständepolitik von gestern und daher nicht mehr zeitgemäß.

Was ist es wirklich, was Politiker und andere Professionen veranlasst, der Pflege etwas zu verwehren, was legitim für z.B. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Architekten ist?

Haben sie etwa Bedenken, dass die Pflege bei ihrer Forderung nach einer rechtlichen Legitimation, Übertragung hoheitlicher Aufgaben, den Stellenwert bekommt, der ihr im öffentlichen Gesundheitswesen zusteht?

Das primäre Ziel einer Pflegekammer besteht darin, die Bevölkerung vor unsachgemäßer Pflege zu schützen. Aus Sicht einiger Kontrahenten diffamiert diese Zielsetzung die Arbeit vieler engagierter Pflegekräfte. Dabei geht es keinesfalls um eine Missachtung von Pflegenden. Es geht darum, eine sachgerechte, professionelle Pflege für die Bürger und Bürgerinnen des Landes sicherzustellen. Dazu muss der fortschreitenden Fremdbestimmung über die Inhalte und Leistungen der Pflege, Einhalt geboten werden. Und genau das ist es, was eine Berufskammer auszeichnet (vgl. Roßbruch R.A., in Pflege Recht 1/ 2001). „Berufskammern fördern auf Grund ihrer Nähe zur beruflichen Wirklichkeit die Ausbildung eines... geforderten Expertentums" (Roßbruch R.A, in Pflege Recht 1/ 2001).

Oft bekommen wir in der Diskussion um die Verkammerung der Pflegeberufe zu hören, dass eine ausreichende Interessenvertretung besteht: durch Berufsverbände, Pflegereferate, Arbeitsgemeinschaften und Gewerkschaften. Pflegekammern seien daher überflüssig. Bei diesem Gegenargument handelt es sich um eine grobe Fehleinschätzung. So wurde bereits 1998 in einem Pro und Contra-Papier der Arbeitsgemeinschaft der SozialdemokratInnen im Gesundheitswesen (ASG) darauf hingewiesen, dass eine Kammer ein Fortschritt wäre, da sie gegenüber der pluralistischen Verbandsvielfalt eine allgemeine und demokratische Legitimation zur Interessenvertretung aller Berufsangehörigen hätte. Wer sich wie ich seit Jahren berufspolitisch einbringt, weiß was es bedeutet, dass die Interessen der Pflege von engagierten Berufsangehörigen in Pflegeverbänden vertreten werden. Ein Höhepunkt war deshalb die Gründung des Deutschen Pflegerates (DPR) 1998. Die Politik brauchte einen zentralen Ansprechpartner. Inzwischen fungiert der DPR als eingetragener Verein. Wer die im DPR wirkenden Frauen und Männer kennt, weiß, welchen persönlichen Beitrag sie in Form von Zeit, Freizeit und teils finanziellen Mitteln leisten, um die wichtigsten Aufgaben im gesundheitspolitischen Leben wahrzunehmen. Die Grenze des Ehrenamtes ist aber längst erreicht. Es muss eine berufsständische Organisation gebildet werden, die die finanziellen und personellen Voraussetzungen erfüllt, um kontinuierlich und zeitnah arbeiten zu können. Einer solchen berufsständischen Organisation ist es möglich, im Orchester der anderen Selbstverwaltungs- und Kammerorgane eine klar definierte Rolle zu übernehmen. In diesem Zusammenhang könnte sich der DPR e.V., ähnlich wie die „Bundesärztekammer", die keine Kammer im Sinne des Kammergesetzes ist, auf Bundesebene als kompetenter Partner für den Gesetzgeber etablieren. Finanzielle Unterstützung könnte von den Landespflegekammern kommen. In unserem föderalistischen System muss die Gründung einer Kammer in jedem Bundesland, mittels Gesetzesakt durch die jeweilige Landesregierung erfolgen. Wir können nicht einfach als Beruf beschließen, dass wir eine Kammer gründen wollen. Hier unterscheidet sich Verbandsarbeit von einer Kammer. Keinem Berufsverband können hoheitliche Aufgaben übertragen werden.

In einem Punkt haben unsere Kritiker allerdings recht: Der Berufsstand muss sich klar und eindeutig für eine einheitliche Interessenvertretung aussprechen. Wir müssen endlich weg von der Nabelschau eigener Verbandsinteressen, hin zum Gesamtinteresse. Für die Verbände werden genügend Aufgaben bleiben, z.B. die wirtschaftliche und rechtliche Beratung ihrer Mitglieder. Übrigens, die Gewerkschaften, die häufig auch Gegner von Kammerbildungen sind, können und müssen weiterhin ihre Tarifpolitik machen, da die Tarifpolitik nicht in den Aufgabenbereich einer Kammer fällt.

Wer in der Zukunft im Gesundheitswesen eine Rolle spielen will, muss in den sauren Apfel der Pflichtmitgliedschaft und der Verpflichtung zur Beitragsentrichtung beißen. Das Argument, dass eine Zwangsmitgliedschaft nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, können wir entkräften. Es ist rechtlich möglich und heutzutage bei allen bestehenden Kammern üblich. Der Pflichtbeitrag ist gering, wenn man sich die Vorteile vergegenwärtigt, die eine Verkammerung bringt. Jede und jeder Berufsangehörige wäre registriert, unterläge der Sicherheit gleicher Qualitätsstandards und hätte eine offizielle Zulassung, professionelle Pflege auszuüben. Das wiederum bringt Sicherheit und Qualitätssicherung für die Bevölkerung. Patienten und Angehörige können sicher sein, dass sie von Menschen betreut werden, die sich einer kontinuierlichen Weiterbildung und einer Berufsethik verpflichtet haben. Erste Schritte in diese Richtung gibt es bereits. Im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen wurde die seit dem 1.10.2004 geltende „Berufsordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen …", verkündet. In dieser Berufsordnung ist u.a. die Verpflichtung zur Kompetenzerhaltung festgeschrieben. Derzeit ist es die Aufgabe des Bremer Senates für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, zu überwachen, ob Berufsangehörige dieser Pflicht tatsächlich nachkommen. Derartige Überprüfungen sind jedoch eine originäre Kammeraufgabe und würden im Sinne der beruflichen Selbstkontrolle einer Pflegekammer zufallen.

Wie könnte eine Pflegekammer aufgebaut werden? Die Geschäftsführung einer Kammer würde in der Vollversammlung aller Mitglieder gewählt. Zu bilden wären Referate für Sachgebiete wie Berufsaufsicht, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung. Die Arbeit der Geschäftsführung ließe sich durch die Einrichtung von Ausschüssen für z.B. Bildung und Ethik unterstützen. Als Vorsichtsmaßnahme, dass sich die Kammer nicht zu sehr mit sich selbst beschäftigt, könnte der Geschäftsführung ein ständiger Beirat zur Seite gestellt werden, der sich aus Patienten- und Angehörigenvertretern sowie Vertretern anderer Gesundheits- und Heilberufe zusammensetzt.

Eine Kammer würde viele zukunftsweisende Aufgaben übernehmen. Im Rahmen der demographischen Entwicklung müssen Konzepte erstellt werden, wer, wie und wen pflegen, betreuen und versorgen soll. Anhand valider Zahlen über Berufsangehörige (was durch eine verbindliche Registrierung geschähe) und deren Struktur, wäre eine vernünftige Ressourcenplanung für die Pflege in der Zukunft möglich. Es könnte verdeutlicht werden, dass der ständige Abbau von Ausbildungsplätzen heute, zur katastrophalen Unterversorgung der Menschen von morgen führt.

Dringender denn je brauchen wir Pflegekammern! Doch wie können sich Pflegende in den Entscheidungsprozess für eine Pflegekammer einbringen?

  • Informieren Sie sich über die Homepage der „Nationalen Konferenz" http://www.pflegekammer.de. Hier finden Sie Links zu allen Fördervereinen, Arbeitsgemeinschaften und Verbänden, die sich für eine Kammer aussprechen.
  • Schicken Sie in Ihren Bundesländern den Institutionen, z.B. Landespflegeräten und Fördervereinen Solidaritätsadressen für den Kammergedanken.
  • Gründen Sie, sofern es in Ihrem Bundesland noch keinen Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer gibt, einen Förderverein.
  • Sprechen Sie mit Ihren Gemeinde-, Stadt-, Landtags- und Bundestagsabgeordneten über die Notwendigkeit einer Kammer für Pflegeberufe.

Über die Verfasserin kann Starthilfe für Aktivitäten gegeben werden. Eine Literaturliste ist ebenfalls über die Verfasserin erhältlich.

Monika Skibicki
Vorsitzende der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland
Präsidentin des Fördervereins zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V.

Der vorstehende Text wurde am 9.7.2005 zur Vorstellung unter http://www.gesetzeskunde.de zur Verfügung gestellt!