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Bürokratie abbauen - Pflege fördern
Bundesministerin Renate Schmidt stellt Eckpunkte zur Entbürokratisierung des Heimrechts im Bundeskabinett vor

Die Deutschen werden immer älter, die Anzahl der Hilfe- und Pflegebedürftigen steigt. Um die die Qualität der ambulanten und stationären Pflege zu sichern und weiterzuentwickeln, hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, heute im Bundeskabinett ein Zehnpunktepapier zur Entbürokratisierung der Pflege vorgestellt. Es ist ein Ergebnis des "Runden Tisch Pflege", der auf Initiative der beiden Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt gemeinsam mit Akteuren im Bereich der pflegerischen Versorgung konkrete Anstöße für die Verbesserung der Pflege entwickeln soll.

"Wir wollen die Pflege-Vorschriften von überflüssigen Paragrafen befreien, damit sich die Verantwortlichen und das Pflegepersonal wieder stärker ihrer eigentlichen Aufgabe widmen können: der Betreuung und Pflege älterer und hilfebedürftiger Menschen", erklärte Bundesministerin Renate Schmidt. "Wir haben das Heimrecht auf den Prüfstand gestellt und wollen es von zu vielen Vorschriften befreien. Auch wollen wir die Pflegedokumentation vereinfachen. Außerdem sollen betreute Wohngemeinschaften für ältere und pflegebedürftige Menschen nicht mehr dem Heimrecht unterliegen. Ihre Gründung soll einfacher werden."

Die "10" Eckpunkte Entbürokratisierung im Heimrecht" (siehe unten) sehen die gezielte Förderung neuer Wohn- und Betreuungsformen vor, um dem Wunsch nach individuellem, "normalem" Wohnen auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit Rechnung zu tragen. Dazu sollen ambulant betreute Wohngruppen zukünftig von den Vorschriften des Heimrechts ausgenommen werden, sofern sie Selbstbestimmung und freie Wahl des Pflegedienstes garantieren und nicht mehr als 12 Menschen zusammen wohnen.

Die Eckpunkte sehen u.a. ferner vor, die Kontrollen in Heimen so umzugestalten, dass Mehrfachprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen vermieden werden. Bei der Umsetzung des Bürokratieabbaus sollen die Einrichtungen intensiv unterstützt werden, zum Beispiel durch eine Leitlinie zur Pflegedokumentation. Darüber hinaus will Bundesministerin Renate Schmidt zusammen mit den Ländern eine Initiative zur Entbürokratisierung von Landesregelungen starten, um den Abbau von Vorschriften und Vorgaben auch in deren Zuständigkeitsbereich (wie beim Brandschutz oder in der Hygiene- und Gesundheitsvorsorge) zu erreichen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant außerdem, Beispiele guter Praxis zusammenzuführen und an die Einrichtungen weiterzureichen. Sie sollen aufzeigen, in welcher Weise qualitativ hochwertige Arbeit in der Pflege geleistet werden kann.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.7.2005

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=31226.html

Entbürokratisierung im Heimrecht - 10 Eckpunkte

Angesichts der Herausforderungen, die sich aus den Veränderungen im Altersaufbau unserer Gesellschaft ergeben, ist es eine der zentralen Aufgaben der Politik, die Weiterentwicklung der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege durch neue Konzepte, besonders aber auch durch den Abbau unnötiger Vorschriften zu fördern.

Die Vorschriften des Heimrechts spiegeln das Schutzbedürfnis aus der Zeit des Ausbaus der klassischen Heimstrukturen wider. Dieses Schutzbedürfnis hat sich heute gewandelt, weil viele Menschen ein Bedürfnis nach individuellem, "normalem" Wohnen auch in Einrichtungen haben. Die Vorschriften müssen so gestaltet werden, dass Entwicklungen, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen, nicht behindert, sondern erleichtert werden.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, sind die vorhandenen Möglichkeiten, das Heimrecht zu entbürokratisieren und in seinem Kontrollcharakter zu verändern, intensiv zu nutzen. Ein Schwerpunkt im Rahmen dieses Prozesses zum Abbau bürokratischer Vorschriften liegt darin, das Entstehen neuer Wohn- und Betreuungsformen nicht nur zu erleichtern, sondern auch gezielt zu fördern. Darüber hinaus sind die Streichung einzelner Vorschriften, die Harmonisierung widersprüchlicher und missverständlicher Regelungen in Heimgesetz und SGB XI und die Verbesserung der Koordination zwischen den Prüfungsinstanzen vorgesehen. Zur Entbürokratisierung der Pflege und zur Ermunterung, neue Wohnformen zu entwickeln, werden daher folgende Eckpunkte vorgelegt:

1. Auf ambulant betreute Wohngemeinschaften findet das Heimrecht keine Anwendung.

Dies gilt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

· Bewohnerinnen und Bewohner können Betreuungs- und Pflegedienste frei wählen (auch den Pflegedienst des Trägers).

· Bewohnerinnen und Bewohner können ihr Zusammenleben in der Wohngemeinschaft selbstbestimmt gestalten.

· In der Wohngemeinschaft leben nicht mehr als 12 betreuungsbedürftige Personen.

2. Die Erprobung von neuen Wohn- und Betreuungsformen wird unterstützt und unbefristet zugelassen.

Um das Entstehen neuer Wohn- und Betreuungsformen zu unterstützen wird die Erprobungsregel des § 25 a Heimgesetz neu gestaltet. Die Befristung der Geltungsdauer entfällt.

· Zur Erprobung neuer Wohn- und Betreuungsformen soll von Vorgaben des Heimgesetzes und seiner Verordnungen befreit werden, wenn dies mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner vereinbar ist.

3. Die Anzeigepflichten werden reduziert.

4. Mehrfachprüfungen durch Heimaufsicht und MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) werden vermieden.

Die Regelung zur Zusammenarbeit von Heimaufsicht und MDK nach § 20 Abs. 5 HeimG wird so gestaltet, dass Mehrfachprüfungen vermieden werden.

5. Sich widersprechende Regelungen in HeimG und SGB XI werden harmonisiert.

Die derzeit unterschiedlichen Regelungen zur Beendigung des Heimvertrages im Todesfall im Heimgesetz (§ 8 Abs. 8) und im SGB XI (§ 87a Abs. 1) werden harmonisiert. Gleiches gilt für die derzeit unterschiedlichen Regelungen zum Inkrafttreten einer Entgelterhöhung im Heimgesetz (§ 7 Abs. 3) und im SGB XI (§ 85 Abs. 6).

6. Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege werden von den Vorgaben der Heimpersonalverordnung und der Heimmindestbauverordnung ausgenommen.

Es hat sich gezeigt, dass die strengen Anforderungen der Heimpersonalverordnung und der Heimmindestbauverordnung in teilstationären Einrichtungen wie Tages- und Nachtpflege nicht erforderlich sind.

7. Entbürokratisierungsinitiative zu Landesregelungen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird mit den Ländern Gespräche aufnehmen, um einen Abbau von Vorschriften und Vorgaben auch in deren Zuständigkeitsbereichen (z.B. im Brandschutz, in der Durchführung der Lebensmittelhygiene und in der Gesundheitsvorsorge) zu erreichen.

8. Effektivere Beratung soll Prüftätigkeit ersetzen

· Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird im Rahmen der Gespräche mit den Ländern darauf hinwirken, dass die Prüftätigkeit der Heimaufsicht kooperativ beratend und ergebnisorientiert ausgestaltet wird.

· Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird gemeinsam mit allen Beteiligten Modelle der Zusammenarbeit von Heimaufsicht und MDK erarbeiten und gute Beispiele der Zusammenarbeit von Heimaufsicht und MDK sammeln und allen Beteiligten anbieten.

9. Qualifizierungsmaßnahmen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ein Qualifizierungsprogramm für das Personal in Diensten und Einrichtungen initiieren, bei dem das Thema „Entbürokratisierung" im Mittelpunkt steht.

Hierzu gehört u. a.

· die Vereinfachung der Pflegedokumentation

· ein Multiplikatorenprogramm zur Ausschöpfung von Entbürokratisierungspotenzialen

· die Entwicklung von Kompetenzteams zur Beratung von Einrichtungen im Hinblick auf die Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes

10. Beispiele bester Praxis austauschen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bestpractice-Beispiele aus der Praxis zusammenführen, evaluieren und durch geeignete Informationsmaßnahmen den Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Quelle: http://www.bmfsfj.de