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Qualität in Pflegeheimen weiterentwickelt

Zum ersten Mal werden in Deutschland die Anforderungen an die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegeheimen in Qualitätsmaßstäben definiert. Sie präzisieren darüber hinaus die Qualitätsanforderungen an Pflegeheime und das Verfahren zur Qualitätssicherung. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Pflegekassen am 16. Dezember 2003 mit den Spitzenorganisationen der freien Wohlfahrtspflege und der privaten Pflegeheimträger verständigt. Die neuen Qualitätsmaßstäbe sollen am 01.04.2004 in Kraft treten. Die neuen Qualitätsmaßstäbe bauen auf einer Vereinbarung auf, die beim Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 geschlossen wurde. Im Wesentlichen präzisieren sie die Qualitätsanforderungen an Pflegeheime und das Verfahren zur Qualitätssicherung. Erstmalig werden die Anforderungen an die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegeheimen dargestellt. Damit wird eine umfassende, verbindliche Grundlage für die qualitätsgesicherte stationäre Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland geschaffen.

An der Weiterentwicklung der Qualitätsmaßstäbe waren renommierte Sachverständige aus der Pflegewissenschaft und der Hauswirtschaft beteiligt. Insgesamt ist es gelungen, das heute als gute Praxis geltende Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen so zu beschreiben, dass die Einrichtungsträger und ihre Beschäftigten sowie die Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine konkrete Zusammenfassung des üblichen Qualitätsstandards in Pflegeheimen erhalten. Mit diesen für alle Beteiligten verbindlichen Anforderungen wird auch den Heimbewohnern und ihren Angehörigen eine wesentliche Hilfestellung für die Beurteilung des Pflegeheim-Standards gegeben. Dies ist um so wichtiger, als es mancher Orts immer wieder zu Qualitätsproblemen in der Pflege gekommen ist.

Die Spitzenverbände bedauern, dass kurz vor Abschluss der Verhandlungen die kommunalen Spitzenverbände ihre bis dahin konstruktive Mitarbeit eingestellt haben. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände lasse die Finanzsituation der Kommunen ein Festhalten an der derzeitigen Qualität der Pflegeheime nicht zu; erforderlich seien viel mehr Absenkungen des Standards. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Verweigerungshaltung letztlich auf die neuen Qualitätsmaßstäbe haben wird. Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben mit dem vorgelegten Papier jedenfalls deutlich gemacht, dass sie sich einer Ausrichtung der Pflege nur an finanziellen Aspekten verweigern. Alte und pflegebedürftige Menschen müssen einen Anspruch auf qualitätsgesicherte Leistungen auch bei knappen Finanzen haben.

Die Spitzenverbände der Pflegekassen fordern die Kommunalen Spitzenverbände auf, ihrer Verantwortung für die Pflegebedürftigen gerecht zu werden und sich dem Verhandlungsergebnis anzuschließen.

Ansprechpartner:

AOK-Bundesverband

Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung vom 17.12.2003

AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg