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Leitlinien zur Pflege- und Gesundheitsreform - Erfurter Resolution

Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Erfurt am 14. November 2002 eine Resulution zur Gesundheitsreform 2003/2004 verabschiedet:

Die Mitglieder des ABVP fordern, dass sich die dringend notwendigen Reformen in den Bereichen der Häuslichen Krankenpflege und der Pflegeversicherung an folgenden Leitlinien orientieren:

1. Die ambulanten Pflegedienste müssen die medizinisch notwendigen Leistungen für die Patienten auch erbringen dürfen und sie honoriert bekommen.
Im Bereich der Häuslichen Krankenpflege wird längst nicht mehr das erbracht, was der behandelnde Arzt für notwendig erachtet, sondern nur das, was Kassensachbearbeiter und Schreibtischärzte für angemessen halten. Außer für die Kassensachbearbeiter ist dieser Zustand für alle Beteiligten unzumutbar. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung, dass die ärztliche Verordnung den Versicherten unverzüglich und vollständig zugute kommt – wie im Bereich der Arzneimittelverordnungen. Wir fordern darüber hinaus eine gesetzliche Konkretisierung des Anspruchs der Versicherten auf pflegerische Prophylaxen. Schließlich fordern wir eine klare gesetzliche Abgrenzung der Leistungskataloge der Kranken- und der Pflegeversicherung voneinander, um dem Verschiebebahnhof dazwischen ein Ende zu bereiten – denn die Leidtragenden dabei sind eindeutig die Versicherten.

2. Die ambulanten Pflegedienste brauchen Gerechtigkeit im Vertragsrecht.
Wir erwarten von den politischen Entscheidungsträgern, dass sie der wirtschaftlichen und personellen Auszehrung der ambulanten Pflege durch die Kassen unverzüglich ein Ende bereiten. Denn die jetzige Situation schadet den Patienten, ihren Angehörigen, den professionell Pflegenden und den Kassen selbst. Deren bisherige Politik verursacht Mehrkosten an anderer Stelle, führt zum Ausstieg aus dem Beruf und hindert die ambulante Pflege daran, ihren Beitrag zur integrierten Versorgung, zur qualifizierten Teilnahme an den Disease-Management-Programmen und zum Auffangen der Folgen der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Fallpauschalen zu leisten. Dazu verlangen wir die gesetzliche Verankerung einer Schiedsstelle im Bereich der Krankenversicherung, so wie sie stärkere Gruppen im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser) seit Jahren haben.

3. Bürokratisierung muß beendet werden.
Die jetzige vertragliche und gesetzliche Situation hat zu einer Verlagerung der Tätigkeit weg von der Pflege und hin zu ihrer Verwaltung geführt. Keine der bürokratischen Vorschriften, die seit 1995 über die ambulante Pflege gekommen sind, hat die Versorgung am Patienten verbessert. Wir fordern daher eine Durchforstung aller Gesetze und Verordnungen auf Landes- und Bundesebene, welche der Kontroll-, Nachweis-, Berichts-, Vorhalte-, Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten für die Versorgung der Versicherten und den Schutz aller Beteiligten vor schwarzen Schafen wirklich notwendig sind. Ein Maßstab muss hierbei auch sein, welche Menge an Informationen die Kassen und der MDK überhaupt qualifiziert bearbeiten können.

In diesem Zusammenhang fordern wir auch eine gesetzliche Klarstellung der Kontrollmöglichkeiten durch Kassen und MDK und klare Regelungen gegen willkürliche Durchführungen. Heute genügt es nicht, eine qualitativ hochwertige Pflege zu leisten, das Unternehmen muss auch ständig prüffähig gehalten werden. Dies ist unwirtschaftlich.

4. Ambulant vor stationär endlich umsetzen.
Die Entwicklung der Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung seit 1996 zeigt eine immer stärkere Beanspruchung der Pflegekassen und der Sozialhilfeträger durch die stationäre Versorgung. Denn die Verteilung der Leistungsfälle zwischen ambulant und stationär hat sich zwischen 1996 und Ende 2001 erheblich verschoben: von 75:25 auf 69:31. Betrachtet man den Anstieg der Leistungsfälle in den beiden Versorgungsformen, wird das Bild noch deutlicher. Die Anzahl der stationär Versorgten ist in dem genannten Zeitraum um 50,3 % gestiegen, während im ambulanten Bereich nur eine Steigerung um 8,6 % zu verzeichnen ist. Dies ist der falsche Weg. Wir fordern daher, die Leistungsunterschiede ambulant – stationär aufzuheben. Wir fordern darüber hinaus, die Überleitung vom Krankenhaus zunächst in die ambulante Versorgung gesetzlich festzuschreiben, sofern dem nicht ein Gutachten des MDK entgegensteht. Weiterhin fordern wir die Herausnahme der Behandlungspflege aus der Leistungserbringung stationär. Die jetzige Regelung ist unsystematisch und verleitet Kassensachbearbeiter dazu, Versicherte und Angehörige zu Gunsten der stationären Versorgung zu beraten.

5. Die ambulante Pflege will gleichberechtigter Partner im Gesundheitswesen sein.
Obwohl große Teile der ambulanten Versorgung überhaupt nur denkbar sind, wenn die ambulante Pflege und hier insbesondere die Häusliche Krankenpflege sichergestellt ist, findet sie in den Entscheidungsgremien selten die notwendige und die für das Ganze hilfreiche Beachtung. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung des § 132a SGB V, wonach der Umfang der pflegerischen Leistungen und ihre Abgrenzung ausschließlich der Selbstverwaltung von Krankenpflege und Kostenträgern vorbehalten ist. Wir fordern darüber hinaus ein direktes Mitspracherecht im Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen, soweit Angelegenheiten der Häuslichen Krankenpflege betroffen sind.

Weiterhin fordern wir unsere direkte Beteiligung an der Aufstellung und inhaltlichen Festlegung derjenigen Disease-Management-Programme, bei denen die Pflege eine wichtige Rolle in der Betreuung der Patienten spielt (z.B. bei Diabetes).
Schließlich streben wir die Erweiterung der Kassenärztlichen Vereinigungen zu einem Zusammenschluss aller ambulanten Leistungserbringer an. Dies wäre förderlich sowohl für die DMP-Umsetzung als auch für die integrierte Versorgung.

6. Die Leistungserbringung und die qualitativen Anforderungen dürfen nicht unabhängig voneinander geregelt werden.
Derzeit wird die Leistungserbringung verrichtungsbezogen verordnet und vergütet, aber in qualitativer Hinsicht ganzheitlich geprüft. Dies ist ungerecht. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung im Leistungs-, Vergütungs- und Prüfrecht, welcher Grundsatz gelten soll. Andernfalls setzt sich die Ausblutung der ambulanten Pflege in personeller und wirtschaftlicher Hinsicht fort.

7. Die personelle und wirtschaftliche Auszehrung der Pflegedienste muss beendet werden.
Von der Vergütung der Leistungen hängen unmittelbar ab:

  • die Zeit, die die Pflegekräfte beim Patienten/Versicherten verbringen können
  • die Gehaltshöhe
  • die Fortbildungsmöglichkeiten, intern wie extern
  • die Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Die Berufsflucht aus der professionellen Pflege ist Ergebnis von schlechten Arbeitsbedingungen in einem sozial verantwortungsvollen, risikoreichen und anstrengenden Beruf. Hierfür tragen die Vergütungspolitik der Kassen und das Wegschauen der Politik die Hauptverantwortung.

Wir fordern eine 10%-ige Anhebung der Vergütungen in der ambulanten Pflege. Wir fordern darüber hinaus, dass die Vergütungssätze für professionelle Pflege auch an Kriterien wie: Risiko, Fehler zu machen, Infektionsgefahr, Schwierigkeit der Leistung und Schwierigkeit der Leistungserbringung orientiert werden.

Es ist kein Wunder, dass der Anteil der Fachkräfte in der Pflege in den Verwaltungen seit Jahren zunimmt, ihr Anteil in der Pflege jedoch abnimmt."

Quelle: Pressemitteilung Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. vom 15.11.2002 www.abvp.de