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 Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk >> Aktivitäten im Überblick! <<   | Leitlinien zur Pflege- und Gesundheitsreform - Erfurter Resolution Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Erfurt am 14. November 2002 eine Resulution
zur Gesundheitsreform 2003/2004 verabschiedet: Die Mitglieder des ABVP fordern, dass sich die dringend notwendigen Reformen in den Bereichen der Häuslichen Krankenpflege und der
Pflegeversicherung an folgenden Leitlinien orientieren: 1. Die ambulanten Pflegedienste müssen die medizinisch
    notwendigen Leistungen für die Patienten auch erbringen dürfen und sie
    honoriert bekommen.Im Bereich der Häuslichen Krankenpflege wird längst nicht mehr das
    erbracht, was der behandelnde Arzt für notwendig erachtet, sondern nur das,
    was Kassensachbearbeiter und Schreibtischärzte für angemessen halten.
    Außer für die Kassensachbearbeiter ist dieser Zustand für alle
    Beteiligten unzumutbar. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung,
    dass die ärztliche Verordnung den Versicherten unverzüglich und
    vollständig zugute kommt – wie im Bereich der Arzneimittelverordnungen.
    Wir fordern darüber hinaus eine gesetzliche Konkretisierung des Anspruchs
    der Versicherten auf pflegerische Prophylaxen. Schließlich fordern wir eine
    klare gesetzliche Abgrenzung der Leistungskataloge der Kranken- und der
    Pflegeversicherung voneinander, um dem Verschiebebahnhof dazwischen ein Ende
    zu bereiten – denn die Leidtragenden dabei sind eindeutig die
    Versicherten.
 2. Die ambulanten Pflegedienste brauchen Gerechtigkeit
    im Vertragsrecht.Wir erwarten von den politischen Entscheidungsträgern, dass sie der
    wirtschaftlichen und personellen Auszehrung der ambulanten Pflege durch die
    Kassen unverzüglich ein Ende bereiten. Denn die jetzige Situation schadet
    den Patienten, ihren Angehörigen, den professionell Pflegenden und den
    Kassen selbst. Deren bisherige Politik verursacht Mehrkosten an anderer
    Stelle, führt zum Ausstieg aus dem Beruf und hindert die ambulante Pflege
    daran, ihren Beitrag zur integrierten Versorgung, zur qualifizierten
    Teilnahme an den Disease-Management-Programmen und zum Auffangen der Folgen
    der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Fallpauschalen zu leisten.
    Dazu verlangen wir die gesetzliche Verankerung einer Schiedsstelle im
    Bereich der Krankenversicherung, so wie sie stärkere Gruppen im
    Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser) seit Jahren
    haben.
 3. Bürokratisierung muß beendet werden.Die jetzige vertragliche und gesetzliche Situation hat zu einer
    Verlagerung der Tätigkeit weg von der Pflege und hin zu ihrer Verwaltung
    geführt. Keine der bürokratischen Vorschriften, die seit 1995 über die
    ambulante Pflege gekommen sind, hat die Versorgung am Patienten verbessert.
    Wir fordern daher eine Durchforstung aller Gesetze und Verordnungen auf
    Landes- und Bundesebene, welche der Kontroll-, Nachweis-, Berichts-,
    Vorhalte-, Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten für die Versorgung der
    Versicherten und den Schutz aller Beteiligten vor schwarzen Schafen wirklich
    notwendig sind. Ein Maßstab muss hierbei auch sein, welche Menge an
    Informationen die Kassen und der MDK überhaupt qualifiziert bearbeiten
    können.
 
 In diesem Zusammenhang fordern wir auch eine gesetzliche Klarstellung der
    Kontrollmöglichkeiten durch Kassen und MDK und klare Regelungen gegen
    willkürliche Durchführungen. Heute genügt es nicht, eine qualitativ
    hochwertige Pflege zu leisten, das Unternehmen muss auch ständig
    prüffähig gehalten werden. Dies ist unwirtschaftlich.
 
 4. Ambulant vor stationär endlich umsetzen.Die Entwicklung der Inanspruchnahme von Leistungen der
    Pflegeversicherung seit 1996 zeigt eine immer stärkere Beanspruchung der
    Pflegekassen und der Sozialhilfeträger durch die stationäre Versorgung.
    Denn die Verteilung der Leistungsfälle zwischen ambulant und stationär hat
    sich zwischen 1996 und Ende 2001 erheblich verschoben: von 75:25 auf 69:31.
    Betrachtet man den Anstieg der Leistungsfälle in den beiden
    Versorgungsformen, wird das Bild noch deutlicher. Die Anzahl der stationär
    Versorgten ist in dem genannten Zeitraum um 50,3 % gestiegen, während im
    ambulanten Bereich nur eine Steigerung um 8,6 % zu verzeichnen ist. Dies ist
    der falsche Weg. Wir fordern daher, die Leistungsunterschiede ambulant –
    stationär aufzuheben. Wir fordern darüber hinaus, die Überleitung vom
    Krankenhaus zunächst in die ambulante Versorgung gesetzlich
    festzuschreiben, sofern dem nicht ein Gutachten des MDK entgegensteht.
    Weiterhin fordern wir die Herausnahme der Behandlungspflege aus der
    Leistungserbringung stationär. Die jetzige Regelung ist unsystematisch und
    verleitet Kassensachbearbeiter dazu, Versicherte und Angehörige zu Gunsten
    der stationären Versorgung zu beraten.
 5. Die ambulante Pflege will gleichberechtigter Partner
    im Gesundheitswesen sein.Obwohl große Teile der ambulanten Versorgung überhaupt nur denkbar
    sind, wenn die ambulante Pflege und hier insbesondere die Häusliche
    Krankenpflege sichergestellt ist, findet sie in den Entscheidungsgremien
    selten die notwendige und die für das Ganze hilfreiche Beachtung. Wir
    fordern daher eine gesetzliche Klarstellung des § 132a SGB V, wonach der
    Umfang der pflegerischen Leistungen und ihre Abgrenzung ausschließlich der
    Selbstverwaltung von Krankenpflege und Kostenträgern vorbehalten ist. Wir
    fordern darüber hinaus ein direktes Mitspracherecht im Bundesausschuss
    Ärzte-Krankenkassen, soweit Angelegenheiten der Häuslichen Krankenpflege
    betroffen sind.
 
 Weiterhin fordern wir unsere direkte Beteiligung an der Aufstellung und
    inhaltlichen Festlegung derjenigen Disease-Management-Programme, bei denen
    die Pflege eine wichtige Rolle in der Betreuung der Patienten spielt (z.B.
    bei Diabetes).
 Schließlich streben wir die Erweiterung der Kassenärztlichen Vereinigungen
    zu einem Zusammenschluss aller ambulanten Leistungserbringer an. Dies wäre
    förderlich sowohl für die DMP-Umsetzung als auch für die integrierte
    Versorgung.
 6. Die Leistungserbringung und die qualitativen
    Anforderungen dürfen nicht unabhängig voneinander geregelt werden.Derzeit wird die Leistungserbringung verrichtungsbezogen verordnet und
    vergütet, aber in qualitativer Hinsicht ganzheitlich geprüft. Dies ist
    ungerecht. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung im Leistungs-,
    Vergütungs- und Prüfrecht, welcher Grundsatz gelten soll. Andernfalls
    setzt sich die Ausblutung der ambulanten Pflege in personeller und
    wirtschaftlicher Hinsicht fort.
 7. Die personelle und wirtschaftliche Auszehrung der
    Pflegedienste muss beendet werden.Von der Vergütung der Leistungen hängen unmittelbar ab:
 
          die Zeit, die die Pflegekräfte beim
            Patienten/Versicherten verbringen könnendie Gehaltshöhedie Fortbildungsmöglichkeiten, intern wie externdie Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Berufsflucht aus der professionellen Pflege ist
    Ergebnis von schlechten Arbeitsbedingungen in einem sozial
    verantwortungsvollen, risikoreichen und anstrengenden Beruf. Hierfür tragen
    die Vergütungspolitik der Kassen und das Wegschauen der Politik die
    Hauptverantwortung.
 Wir fordern eine 10%-ige Anhebung der Vergütungen in der ambulanten Pflege.
    Wir fordern darüber hinaus, dass die Vergütungssätze für professionelle
    Pflege auch an Kriterien wie: Risiko, Fehler zu machen, Infektionsgefahr,
    Schwierigkeit der Leistung und Schwierigkeit der Leistungserbringung
    orientiert werden.
 
 Es ist kein Wunder, dass der Anteil der Fachkräfte in der Pflege in den
    Verwaltungen seit Jahren zunimmt, ihr Anteil in der Pflege jedoch
    abnimmt."
 Quelle: Pressemitteilung Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. vom 15.11.2002 www.abvp.de |