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4. Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland (4. Altenbericht) Pressemitteilung vom 17.4.2002 Zum Thema "Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen" hat das Bundeskabinett unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den 4. Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland (4. Altenbericht) zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der 4. Altenbericht ist ein Spezialbericht, der die Lebensbedingungen und Bedürfnisse einer in Zukunft rasch weiter wachsenden Gruppe älterer Menschen, nämlich der über 80jährigen behandelt und sich ausführlich mit den Auswirkungen von Hochaltrigkeit und Demenz auseinandersetzt. Die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission hat damit eine Bevölkerungsgruppe ins Auge gefasst, über die bisher noch nicht allzu viele gesicherte Erkenntnisse existieren. Das Thema wird markiert durch ein zentrales Phänomen des demographischen Wandels unserer Gesellschaft, nämlich die bereits im Gange befindliche und künftig mit noch verstärkter Dynamik zu erwartende Zunahme des Bevölkerungsanteils Hochaltriger in Deutschland und in Europa. Sehr alte Menschen sind schon heute in unserer Gesellschaft zahlreich vertreten und sie werden es in Zukunft immer mehr sein. Die Gesellschaft wird dies nicht nur wahrnehmen müssen, sie wird auch auf diese Herausforderung angemessen zu reagieren haben. Als eine grundlegende Erkenntnis des Berichts zeigt sich, dass auch das hohe Alter kein einheitliches Bild hat. Es bestehen vielmehr große und mit dem Alter weiter zunehmende Unterschiede hinsichtlich der Befindlichkeit, der psychischen und körperlichen Gesundheit zwischen alten Menschen gleichen Geburtsjahrganges ebenso wie zwischen unterschiedlich alten Menschen. Das von der Expertenkommission vermittelte realistische Bild des hohen Alters sieht die Bundesregierung als hilfreiche Basis für die Weiterentwicklung und zukünftige Gestaltung der Altenpolitik an. Ziel muss es sein, die mit Hochaltrigkeit verbundenen Risiken und Gefährdungen nicht zu verharmlosen. Gleichzeitig sind aber die auch dieser Lebensphase innewohnenden Potenziale aufzuzeigen, an denen sich geeignete Interventionsmaßnahmen orientieren müssen, wenn sie effektiv sein sollen. Von grundlegender Bedeutung ist es, dass der Bericht insbesondere die Demenzproblematik nicht vordergründig als Aufgabe der Medizin abhandelt, sondern ergänzend die sozialen Auswirkungen und Anforderungen an die Gesellschaft in den Blick nimmt. Hochaltrigkeit bedeutet nicht zwangsläufig Schwäche, kann aber aufgrund des Zusammentreffens individueller und sozialer Faktoren erhöhte Verletzbarkeit bedeuten. Hochaltrigkeit ist auch nicht unbedingt Stärke, nur weil gesundheitliche, genetische oder soziale Bedingungen einen Menschen zu einem hohen Alter geführt haben. Vorbehaltlos unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass der hochaltrige Mensch wie jeder andere Mensch dann der besonderen Sorge der Gesellschaft bedarf, wenn er sich aufgrund seiner Schwäche nicht mehr selbst helfen kann. Der hochaltrige schwache Mensch hat den gleichen Anspruch auf Schutz wie jeder andere auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesene Mensch. Das erfordert eine breite Palette von Hilfeangeboten, die sich eng an den unterschiedlichen Bedürfnissen der alten Menschen orientiert. Gesetze, die in dieser Legislaturperiode neu geschaffen oder novelliert worden sind wie das Heimgesetz, das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, das Qualitätssicherungsgesetz und das Neunte Sozialgesetzbuch sind ebenso Zeugnisse dieser Bemühungen wie zentrale Modellprogramme, die auf Verbesserung der Versorgungsstrukturen für Hilfe- und Pflegebedürftige abzielen. Die Kommission geht davon aus, dass das hohe Alter gegenwärtig mit gravierenden Risiken einhergeht, von denen Demenz eines der bedeutsamsten ist. Dennoch vertritt die Kommission die Auffassung, dass angemessene, auf der Basis der Solidarität mit dem Alter entwickelte präventive, kurative, pflegerische und psychosoziale Angebote Risiken minimieren und beide Seiten, die Hochaltrigen und die Gesellschaft, entlasten können. Die Bundesregierung sieht sich durch diesen Befund in ihrer Politik für alte Menschen bestätigt. Sie wird unter Einbeziehung der Empfehlungen der Kommission den erfolgreich eingeschlagenen Weg fortsetzen. Zentrale Empfehlungen wie eine integrierte, aufsuchende und bürgernahe Beratung, eine weiterentwickelte Vernetzung von Angeboten und Akteuren, eine Abstimmung von Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung sowie die Weiterentwicklung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit gehören zu den längerfristigen Aufgaben, deren sich die Bundesregierung angenommen hat. Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.4.2002 |