www.wernerschell.de
Pflege - Patientenrecht
& Gesundheitswesen

www.wernerschell.de

Aktuelles

Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum

Rechtsalmanach

Pflege

Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum

Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk

>> Aktivitäten im Überblick! <<

Besuchen Sie uns auf Facebook

Düsseldorfer Erklärung

Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Artikel 1 Grundgesetz

Der Deutsche Pflegeverband sieht aufgrund der sozial- und gesundheitspolitischen Entwicklung in Deutschland Defizite in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und Grenzen der Verantwortbarkeit für die Pflegeberufe.

Sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung zeigen sich katastrophale Situationen. Die stationäre und ambulante pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist so nicht mehr zu gewährleisten.

Gründe hierfür sind u.a.

  • die Reduzierung der Ausbildungskapazitäten,
  • die Deckelung der Finanzen,
  • die kürzere Verweildauer in Krankenhäusern bei höherer Fallzahl mit Entlassung von Schwerstkranken und fehlender Regelung zur ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur,
  • Reglementierende Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, z.B. bezüglich Dekubitusprophylaxe und Schmerzmittelgabe
  • mangelnde Rahmengesetze zur Sicherung der Pflegequalität.

Der Deutsche Pflegeverband fordert:

  • ein grundlegend neues Gesundheits- und Krankenpflegegesetz,
  • Reform der Ausbildung mit grundständiger Qualifizierung für die ambulante und stationäre Versorgung
  • eine Neuregelung bzw. Sicherung der Ausbildungsfinanzierung,
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung
  • eine qualitäts- und quantitäts- und bedarfsorientierte Personalberechnung im Rahmen der DRG’s,
  • die Finanzierung der Betreuung Dementer,
  • die Aufhebung der Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bezüglich der Ablehnung von Dekubitusprophylaxe, Sondenernährung und Schmerzmittelapplikation,
  • die Einrichtung von Kammern für Pflegeberufe in den Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zur glaubhaften Beteiligung der Pflege im Sinne der Selbstverwaltung
  • Kriterien zur Lizenzüberprüfung
  • Zusammenführung der Pflegeversicherung und Krankenversicherung, um Reibungsverluste zu verhindern.

Diese Resolution wurde von der Mitgliederversammlung des DPV am 21.11.2001 verabschiedet.

Deutscher Pflegeverband, Mittelstraße 1, 56564 Neuwied