Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Düsseldorfer Erklärung
Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Artikel 1 Grundgesetz
Der Deutsche Pflegeverband sieht aufgrund der
sozial- und gesundheitspolitischen Entwicklung in Deutschland Defizite in der
pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und Grenzen der Verantwortbarkeit für
die Pflegeberufe.
Sowohl in der stationären als auch in der
ambulanten Versorgung zeigen sich katastrophale Situationen. Die stationäre und
ambulante pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist so nicht mehr zu
gewährleisten.
Gründe hierfür sind u.a.
-
die Reduzierung der
Ausbildungskapazitäten,
-
die Deckelung der Finanzen,
-
die kürzere Verweildauer in
Krankenhäusern bei höherer Fallzahl mit Entlassung von Schwerstkranken
und fehlender Regelung zur ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur,
-
Reglementierende Entscheidungen des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, z.B. bezüglich
Dekubitusprophylaxe und Schmerzmittelgabe
-
mangelnde Rahmengesetze zur Sicherung der
Pflegequalität.
Der Deutsche Pflegeverband fordert:
- ein grundlegend neues Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz,
- Reform der Ausbildung mit grundständiger
Qualifizierung für die ambulante und stationäre Versorgung
- eine Neuregelung bzw. Sicherung der
Ausbildungsfinanzierung,
- Gesetzliche Verpflichtung zur Fort- und
Weiterbildung
- eine qualitäts- und quantitäts- und
bedarfsorientierte Personalberechnung im Rahmen der DRG’s,
- die Finanzierung der Betreuung Dementer,
- die Aufhebung der Entscheidungen des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bezüglich der Ablehnung
von Dekubitusprophylaxe, Sondenernährung und Schmerzmittelapplikation,
- die Einrichtung von Kammern für
Pflegeberufe in den Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen
Rechtes zur glaubhaften Beteiligung der Pflege im Sinne der
Selbstverwaltung
- Kriterien zur Lizenzüberprüfung
- Zusammenführung der Pflegeversicherung
und Krankenversicherung, um Reibungsverluste zu verhindern.
Diese Resolution wurde von der Mitgliederversammlung des DPV am 21.11.2001 verabschiedet.
Deutscher Pflegeverband, Mittelstraße 1, 56564 Neuwied
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