Palliativversorgung & Sterbehilfe - Selbstbestimmung ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Palliativversorgung & Sterbehilfe - Selbstbestimmung ...

Beitrag von WernerSchell » 16.12.2015, 15:24

Palliativversorgung und Sterbehilfe - Bürger in Deutschland möchten frei entscheiden

Gütersloh, 16.12.2015. Der am 6. November 2015 gesetzlich beschlossene Ausbau palliativmedizinischer Versorgung in Deutschland ist im Sinne der Bundesbevölkerung. Jedoch kann sich anders als im Gesetz vereinbart eine Mehrheit der Deutschen vorstellen, alternativ ärztliche Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem fällt es vielen Befragten schwer, überhaupt zum Thema ‚Versorgung am Lebensende‘ Stellung zu beziehen. Dies ergab eine Umfrage im Gesundheitsmonitor 2015 der Bertelsmann Stiftung.

Im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung beantworteten im Sommer 2015 1.598 Personen Fragen zur Thematik Palliativversorgung und Sterbehilfe. Dabei zeigt sich, dass die Mehrheit der Bürger der (ärztlichen) Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen gegenüber zustimmend eingestellt ist. Gleichzeitig wird aber eine qualifizierte Beratung durch einen palliativmedizinischen Experten dringend erwünscht, bevor die Möglichkeit der Sterbehilfe in Betracht gezogen wird.

Für 73 Prozent der Befragten ist der Wunsch, frei von Schmerzen und schweren körperlichen Leiden zu sein, der wichtigste Aspekt für ein würdiges Sterben. Zu diesem Zweck können sich 38 Prozent der Bürger vorstellen, ihr eigenes Leben trotz guter palliativmedizinischer Versorgung vorzeitig zu beenden, wobei jüngere Befragte diese Möglichkeit häufiger bejahen als ältere. Auffallend ist, dass fast zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten gleichzeitig meinen, dass Ärzte bei unerträglichem körperlichem Leid Medikamente verabreichen dürfen sollten, die den Tod herbeiführen (Tötung auf Verlangen).

Mit Blick auf die möglichen Konsequenzen, Ärzten in bestimmten Fällen Hilfe bei der Selbsttötung zu gestatten, zeigt sich ein breites Vertrauen der Bevölkerung in die Ärzteschaft: 77 bzw. 66 Prozent glauben, dass ärztliche Suizidhilfe unnötiges Leid verringern könnte bzw. dass Ärzte bei einer solchen Regelung die Behandlung ihrer Patienten besser auf deren Werte abstimmen könnten. Zudem zeigt die Erfahrung aus anderen europäischen Ländern, dass sich mögliche Gefahren der ärztlichen Sterbehilfe – zum Beispiel Missbrauch der Regelung oder steigender gesellschaftlicher Druck auf Schwerkranke – bisher nicht bestätigt haben. Vielmehr scheinen dort liberale gesetzliche Regelungen zur ärztlichen Sterbehilfe neben einer gut ausgebauten Palliativversorgung bestehen zu können.

Die Ergebnisse dieser Bürgerbefragung stimmen hinsichtlich des Ausbaus der Palliativversorgung in Deutschland weitgehend mit der neuen Gesetzeslage überein. Fraglich ist aber, ob das schwammig formulierte strafrechtliche Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ die so wichtige Diskussion über das Sterben zwischen Arzt und Patient behindern könnte. Denn selbst die gesetzlich vorgesehene Straffreiheit für Ärzte in Einzelfällen wird dadurch relativiert, dass ihnen die Suizidbeihilfe in vielen Ärztekammerbezirken berufsrechtlich verboten ist. Eine ausführliche Palliativversorgung in Deutschland entspräche den Präferenzen und Werthaltungen in Deutschland noch besser, wenn sie um einen klar definierten gesetzlichen und berufsrechtlichen Handlungsspielraum für Patienten und Ärzte bei der Sterbehilfe erweitert würde.

Unser Experte: Dr. Jan Böcken - Telefon: 0 52 41 81 81 462 - E-Mail: jan.boecken@bertelsmann-stiftung.de

Quelle und weitere Informationen:
http://gesundheitsmonitor.de/aktuelles/ ... tscheiden/

Siehe auch den aktuellen Newsletter des "Gesundheitsmonitors" der Bertelsmann Stiftung und BARMER GEK. Dieses Mal im Mittelpunkt: „Palliativversorgung und Sterbehilfe“
Download http://gesundheitsmonitor.de/uploads/tx ... 15-web.pdf
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Re: Palliativversorgung & Sterbehilfe - Selbstbestimmung ...

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2015, 10:24

Sterben zu Hause macht Abschied leichter

Das Lebensende möchten die meisten Todkranken zu Hause verbringen, umgeben von ihren Angehörigen. Palliativmediziner haben nun gezeigt: Das Sterben daheim hilft nicht nur den Patienten, sondern auch ihren Familien.
Stirbt ein Krebspatient daheim in gewohnter Umgebung, profitieren auch Ehepartner, Geschwister, Kinder und Eltern des Betroffenen von dieser Situation. Das belegen die Ergebnisse einer Studie, die Palliativmediziner des King’s College durchgeführt haben.
... (weiter lesen unter) ... http://www.medical-tribune.de/fuer-pati ... chter.html
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Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2016, 07:44

Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Fehlende Lebensperspektive und Angst vor Pflegebedürftigkeit sind häufige Motive

fzm, Stuttgart, Februar 2016 – Für die meisten Menschen, die sich zur Suizidbeihilfe an eine Hilfsorganisation wenden, spielt die Erlösung von Schmerzen und körperlichen Symptomen ihrer Erkrankung nicht die Hauptrolle für den Wunsch auf Selbsttötung. Die Beweggründe sind laut einer Studie in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) oft psychischer Natur und weisen auf gesellschaftliche Probleme hin.

Ein qualvoller Tod am Ende einer Krebserkrankung, das Siechtum im Verlauf/als Folge einer neurologischen Erkrankung wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, die unerträgliche Luftnot von Menschen mit Herz- und Lungenerkrankungen: Die Bilder all jener Betroffenen stehen bei der öffentlichen Debatte um die Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids im Vordergrund. Die Lebenssituation der Menschen, die sich zwischen 2010 und 2013 mit Unterstützung des Vereins „Sterbehilfe Deutschland” (StHD) das Leben genommen haben, sah jedoch häufig anders aus. Dies zeigt eine Untersuchung von Dr. Florian Bruns vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Berliner Charité. Grundlage waren die Angaben in den Berichtsbänden, die der Verein jährlich veröffentlicht, und in denen die Motive der betroffenen Menschen genannt werden.

Nur etwa die Hälfte der Patienten litt unter einer fortgeschrittenen Krebserkrankung, einer neurologischen Erkrankungen, einer Erkrankung der Lungen oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die Studie lässt dabei offen, ob das Leid dieser Patienten mit Mitteln der Palliativmedizin nicht hätte erträglicher gemacht werden können, so dass sie von einem Suizid Abstand genommen hätten.

Unter denen, die sich mit Unterstützung des Vereins das Leben nahmen, litten 23 Prozent unter altersbedingten Erkrankungen. Hierzu zählen laut Dr. Bruns Knochenschwund, Gelenkverschleiß, Sehstörungen oder auch Schwerhörigkeit. Knapp 15 Prozent litten unter psychischen Erkrankungen, rund acht Prozent befanden sich in einem altersentsprechenden körperlichen und seelischen Gesundheitszustand.

Die Motivation zum Freitod betraf nur selten rein medizinische Probleme: Unerträgliche körperliche Symptome wie Schmerzen oder Luftnot gaben nur etwa 13 Prozent als Hauptgrund für den Sterbewunsch an. Insgesamt 29 Prozent nannten eine fehlende Lebensperspektive angesichts schwerer Erkrankung als Beweggrund, ohne dass dabei körperliche Symptome im Vordergrund standen. Bei rund 20 Prozent war Lebensmüdigkeit ohne Vorliegen einer schweren Erkrankung Auslöser für den Wunsch, das Leben vorzeitig zu beenden. Bei 24 Prozent war es die Angst vor Pflegebedürftigkeit, die sie bewegte, ihrem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen.

Diese Motive verweisen nach Ansicht von Dr. Bruns auf eine gesellschaftliche Dimension des Problems. Ein würdiger Umgang mit dem Alter, Pflegebedürftigkeit und psychischen Erkrankungen beruhe auf menschlicher Zuwendung, Solidarität und der politischen Bereitschaft, die nötigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen, schreibt der Medizinethiker. Eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung der Selbsttötung sende in diesem Zusammenhang ein fragwürdiges Signal.

F. Bruns, S. Blumenthal, G. Hohendorf:
Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Medizinische Diagnosen und persönliche Motive von 117 Suizidenten
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (4); e32–e37

Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2016
Thieme Kommunikation
in der Thieme Verlagsgruppe
Catrin Hölbling
E-Mail: presse@thieme.de
Alexandra Hofmann
Tel: 0711 8931-318
Fax: 0711 8931-167
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Selbstbestimmungsrecht der Patienten achten

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2016, 07:01

Am 18.06.2016 bei Facebook gepostet:
Die Patientenversorgung durch den Arzt hat nach den Vorschriften des Dienstvertragsrechts - und damit auf partnerschaftlicher Basis - zu erfolgen (§ 630b BGB) "Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken" (§ 630c BGB). Um sich zielgerichtet in das Arzt-Patienten-Gespräch einbringen zu können, macht es für den Patienten durchaus Sinn, die im BGB ausgewiesenen Patientenrechte zu kennen und vorab über ein Mindestmaß an seriösen Gesundheitsinformationen zu verfügen. Dies erscheint zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes nahezu zwingend (Art. 2 GG; § 630d BGB). Dies wird zwar von der Ärzteschaft eher kritisch gesehen (> viewtopic.php?f=2&t=21676 ), sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Das Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist mit guten und stets aktuellen Infos dabei! > index.php
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Selbsttötung .... verhindern

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2016, 06:26

Ärzte Zeitung vom 27.06.2016:
Selbsttötung: Die drei wirksamsten Maßnahmen, um Suizide zu verhindern
Ein internationales Expertenteam hat Daten Tausender Studien ausgewertet. Das Ergebnis: ein Drei-Säulen-Modell, das zeigt,
wie sich Selbsttötungen am wirkungsvollsten verhindern lassen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... ten&n=5068
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Umschalten auf Palliativmedizin gelingt Ärzten oft nicht

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2016, 06:18

Ärzte Zeitung vom 24.08.2016:
Loslassen fällt schwer: Umschalten auf Palliativmedizin gelingt Ärzten oft nicht
Stirbt die Hoffnung zuletzt? Ärzten können oft nicht die Heilung bei Patienten aufgeben, sondern versuchen diese während der palliativen Behandlung weiter:
Gut ein Drittel der Patienten werden so behandelt, so australische Forscher.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=917 ... ebs&n=5180
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Recht auf Freiheit - bei der selbstverantworteten Selbsttötu

Beitrag von WernerSchell » 01.11.2016, 18:53

Recht auf Freiheit - auch bei der selbstverantworteten Selbsttötung

"… Der Mensch ist … weder dem Staat noch der Bundesärztekammer (BÄK) zum Leben verpflichtet. Ob er sich einem übermenschlichen Prinzip oder gar einer moralischen Macht verpflichtet fühlt, die ihm - angeblich - verbietet, über sein Leben selbst zu bestimmen, ist, schlicht und ergreifend, Privatsache. Das mag jeder halten, wie er will, und wir können einander nichts Besseres tun, als uns in dieser Freiheit gegenseitig zu respektieren.
Ärzte sind in ihrem Auftrag nicht ihrer Landes- oder der Bundesärztekammer verpflichtet, sondern ihren Patienten. Die drohende Regelung in den Grundsätzen der BÄK zur Sterbehilfe ´Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe`, die ebenso der Deutsche Ethikrat vertritt, ist ein hilfloser Versuch, Grenzen zu ziehen, wo der Natur der Sache nach keine sein können. Sie ist im Übrigen eine unerträgliche Bevormundung verantwortungsvoller Gewissensentscheidung der einzelnen Ärzte und eine zynische Absage an die Hilfsbedürftigkeit unzähliger Menschen. …"

Quelle: Thomas Fischer, Bundesrichter, in seinem Buch "Im Recht - Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter", Droemer, März 2016

+++
Beiträge zum Thema "Sterbehilfe" im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
u.a. unter folgenden Adressen
:
viewtopic.php?f=2&t=21427
viewtopic.php?f=2&t=21426
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21457
viewtopic.php?f=2&t=21449
viewtopic.php?f=2&t=20617

+++
Anmerkung der Moderation:

Mehr Freiheit und Selbstbestimmung erscheinen überfällig!
Für mehr Patientenautonomie am Lebensende wird seit Jahren heftig gestritten.
Auch mein Einsatz galt der Verbesserung des Patientenrechts.
Zwei Buchveröffentlichungen und zahlreiche Zeitschriftenbeiträge belegen den Einsatz
:

Bild
>>> http://www.wernerschell.de/html/arztpflichten.php

Bild
>>> http://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php

Noch 2006 wurde der Patientenwille vielfach klar missachtet. Ein Bericht dazu verdeutlicht ein wenig die damalige Situation:
>> Caritas-Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren <<
In seiner Ausgabe vom 22. August 2006 berichtet der Münchner Merkur über den Fall einer 75-jährigen Wachkoma-Patientin, die vom Caritas-Pflegeheim entgegen der gemeinsamen Anordnung des Betreuers und des Arztes künstlich ernährt wurde. Die Familie und der Arzt sowie die Ärzte des örtlichen Krankenhauses waren Ende 2005 übereingekommen, die Frau an ihrer Gehirnschädigung sterben zu lassen, nachdem die Beine begannen abzusterben und zu mumifizieren. Doch das Pflegeheim setzte sich darüber hinweg.
Nachdem rechts der Unterschenkel bis zum Knie steinhart mumifiziert war und sowohl Kniescheibe als auch Patellasehne schon offen lagen und ebenfalls am linken Fuß die Mumifizierung fortschritt, schaltete die Familie die Kanzlei Putz & Steldinger ein. Das Pflegeheim weigerte sich, ein natürliches Sterben der Frau zuzulassen. Daher erfolgte sofort die Verlegung in das örtliche Kreiskrankenhaus, wo die Frau innerhalb von fünf Tagen friedlich versterben konnte, nachdem die künstliche Lebensverlängerung über die Magensonde eingestellt worden war.
Quelle: http://www.wernerschell.de/Aktuelles/wa ... iziert.php Dort sind auch Fotos eingestellt, die die untragbaren Verhältnisse aufzeigen.

Bild Bild Bild
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Palliativversorgung & Sterbehilfe - Selbstbestimmung ...

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2016, 18:29

Das Thema "Sterbehilfe" wird auch bei den regelmäßig stattfindenden Vorträgen zur
"Patientenautonomie am Lebensende" angesprochen. Der nächste Vortrag
:

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag mit Diskussion im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, Bedburger Str. 61, 469 Neuss,
am 23.11.2016, 15.00 – 17.00 Uhr
Der Eintritt ist frei!

Quelle: viewtopic.php?f=7&t=21832
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vorsorgliche Verfügungen - Vortrag am 23.11.2016

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2016, 14:29

Vorsorgliche Verfügungen präzise formulieren
Vortrag informiert am 23.11.2016, 15.00 - 17.00 Uhr, im Bürgerhaus 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61. Eintritt frei!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Danach sollen entsprechende Verfügungen millionenfach ungültig sein. Bei der Veranstaltung wird auf den erwähnten Beschluss des BGH eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH unmissverständliche Textformulierungen als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind möglicherweise unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren. Richtig ist aber auch, dass der BGH keine neue Rechtslage geschaffen hat. Der Beschlusstext mahnt nur das an, was als Selbstverständlichkeit bereits vorher zu gelten hatte: Vorsorgliche Verfügungen müssen klare und konkrete Anweisungen enthalten.
>>> viewtopic.php?f=7&t=21832
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Immer mehr Menschen wünschen Sterbebegleitung

Beitrag von WernerSchell » 03.03.2017, 11:56

Ambulante Hospizdienste erbringen ehrenamtliche Sterbebegleitung für Erkrankte. Immer mehr Menschen wünschen sich diese Unterstützung. Die Zahl der ehrenamtlichen Sterbebegleiter in Nordrhein-Westfalen stieg im vergangenen Jahr erstmals auf über 10.000 an. Die 230 ambulanten Hospizdienste wurden 2016 von den gesetzlichen Krankenkassen mit 17,2 Millionen Euro gefördert. Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände entnehmen.

Immer mehr Menschen wünschen Sterbebegleitung -
Förderung der Hospizdienste in NRW steigt auf über 17 Millionen Euro


Düsseldorf, 3. März 2017. Sie trösten. Sie unterstützen. Sie informieren. Die ehrenamtlichen Sterbebegleiter stehen Kranken und deren Angehörigen in einer äußerst schweren Situation bei. Immer mehr Menschen wünschen sich diese Unterstützung: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Sterbebegleitungen in Nordrhein-Westfalen erstmals auf über 10.000 gestiegen. Die Zahl der ehrenamtlichen Sterbebegleiter erhöhte sich ebenfalls - auf fast 9.400. „Das Engagement der ehrenamtlichen Sterbebegleiter ist unverzichtbar“, dankt ihnen im Namen der gesetzlichen Krankenkassen Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen.

Gewachsen ist 2016 auch die Zahl der ambulanten Hospizdienste, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. 230 ambulante Hospizdienste, davon 17 für Kinder, stehen den Schwerkranken inzwischen zur Verfügung. Damit gibt es in Nordrhein-Westfalen ein nahezu flächendeckendes Angebot.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat die ambulanten Hospizdienste im vergangenen Jahr mit 17,2 Millionen Euro gefördert. Das sind über vier Millionen Euro mehr als 2015. Mit rund 9,7 Millionen Euro wurden in Nordrhein 127 ambulante Hospizdienste gefördert, in Westfalen-Lippe 103 mit 7,5 Millionen Euro. Darunter befanden sich in Nordrhein zehn Hospizdienste für Kinder, in Westfalen-Lippe 17.
Mit dem Geld finanzieren die Hospizdienste die Aus- und Fortbildung ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie die Koordinierung.
Seit dem Beginn der Förderung 2003 hat sich die Zahl der geförderten ambulanten Hospizdienste in Nordrhein-Westfalen fast verdoppelt, die Förderung stieg etwa um das Achtfache.

Beteiligt sind die AOK NORDWEST, AOK Rheinland/Hamburg, der BKK-Landesverband NORDWEST mit 73 teilnehmenden BKKn, die IKK classic sowie die KNAPPSCHAFT, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Ersatzkassen (BARMER, Techniker Krankenkassse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse , hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Höhe des Anteils an der Förderung richtet sich nach der Zahl der Versicherten.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.03.2017
Sigrid Averesch-Tietz
Verband der Ersatzkassen e.V (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211-38410-15
Fax: 0211-38410-20
Mobil: 0173/7180056
sigrid.averesch-tietz@vdek.com
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Umfrage lässt illegale Sterbehilfe vermuten

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2017, 06:37

Am 09.07.2017 bei Facebook gepostet:
Umfrage lässt hohe Dunkelziffer in Bezug auf illegale Sterbehilfe vermuten
Obwohl die Tötung auf Verlangen und Tötung ohne ausdrücklichen Wunsch in Deutschland strafbar ist, haben Ärzte, aber auch Kranken- und Altenpfleger Erfahrungen mit "aktiver Sterbehilfe". Das legt eine bundesweite Umfrage der Universität Witten/Herdecke nahe, deren Ergebnisse jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlicht wurden. Sie lässt vermuten, dass auch Tötungen ohne explizite Willensäußerung der Patienten erfolgten:
viewtopic.php?f=2&t=22196
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"Notfalldose" soll im Notfall bei der Behandlung helfen

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2017, 06:58

Am 12.07.2017 bei Facebook gepostet:
Das Neusser Etienne-Krankenhaus verteilt ab sofort „Notfalldosen“. Patienten können darin Infos, zum Beispiel zu Vorerkrankungen, notieren. Das soll Ärzten im Notfall bei der Behandlung helfen. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat dazu eine kritische Stellungnahme abgegeben. Vorsorgliche Verfügungen für den Notfall bzw. einer schweren Erkrankung bedürfen einer zeitgerechten und vor allem einer sorgfältigen Vorbereitung, u.a. mit Besprechungen im Familienkreis und mit dem Hausarzt. Dabei sind auch Aufbewahrungsregelungen abzusprechen bzw. vorzusehen. Wer glaubt, die komplexe Situation der richtigen Vorgehensweise in Notfallsituationen einfach mittels einer "Notfalldose" lösen zu können, hat wahrscheinlich nur unvollkommen geholfen. Aber vielleicht ist das ja nur eine Marketingaktion bzw. Geschäftsidee.
viewtopic.php?f=2&t=22207
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Jugend-Suizide steigen nach Ferienende an

Beitrag von WernerSchell » 30.09.2019, 15:43

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RWI: Jugend-Suizide steigen nach Ferienende an

Unter Jugendlichen in Deutschland geht fast jeder achte Todesfall auf Selbsttötung zurück. Die Gründe für diesen Schritt dürften sehr unterschiedlich sein. Wie eine aktuelle Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, scheint die Schule dabei jedoch zum Teil eine Rolle zu spielen: Die Wahrscheinlichkeit einer Selbsttötung ist insbesondere an den ersten beiden Schultagen nach Ferienende erhöht. In dieser Zeit könnten gezielte Präventionsprogramme eingesetzt und Hinweise auf spezielle Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche wie die „Nummer gegen Kummer“ gegeben werden.

Unter Jugendlichen in Deutschland geht fast jeder achte Todesfall auf Selbsttötung zurück. Die Gründe für diesen Schritt dürften sehr unterschiedlich sein. Wie eine aktuelle Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, scheint die Schule dabei jedoch zum Teil eine Rolle zu spielen: Die Wahrscheinlichkeit einer Selbsttötung ist insbesondere an den ersten beiden Schultagen nach Ferienende erhöht.

Die wichtigsten Ergebnisse:

• Von rund 10 Millionen Deutschen im Alter zwischen 6 und 19 Jahren nehmen sich pro Jahr durchschnittlich 221 das Leben.
• Während der Ferien ist die Wahrscheinlichkeit einer Selbsttötung unter Kindern und Jugendlichen verringert (um 19%). Statistisch gesehen kommt es somit in dieser Altersgruppe innerhalb von acht Ferientagen deutschlandweit zu einem Suizidfall weniger als innerhalb von acht Schultagen.
• Am höchsten ist die Suizidrate an den ersten beiden Schultagen nach den Ferien. Die Wahrscheinlichkeit eines Suizids ist an diesen Tagen deutlich erhöht (um gut 30%).
• Schüler sind vom Anstieg der Suizidrate an Schultagen stärker betroffen als Schülerinnen.
• Die RWI-Studie basiert auf Daten der deutschen Todesursachenstatistik der Jahre 2001 bis 2015.

„Im Verhältnis zur großen Zahl der Personen kommen Suizide unter Jugendlichen zum Glück relativ selten vor. Der Anstieg der Suizidrate nach den Ferien deutet aber darauf hin, dass ein gewisser Zusammenhang zwischen der Schule und psychischen Krisen von Jugendlichen besteht“, sagt RWI-Gesundheitsökonomin Dörte Heger, eine der Autorinnen der Studie. Allerdings könne die Studie nicht zeigen, ob das an Problemen mit Mitschülern, Schwierigkeiten im Unterricht oder an ganz anderen Gründen im schulischen Umfeld liege.

„In jedem Fall sollten Eltern, Lehrer und Akteure der Bildungspolitik die psychische Verfassung der Schüler und die Gefahren von Mobbing und Schulstress noch stärker in den Blick nehmen, insbesondere an den ersten Tagen nach den Ferien“, so Heger. So könnten gezielte Präventionsprogramme eingesetzt und Hinweise auf spezielle Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche wie die „Nummer gegen Kummer“ (erreichbar per Telefon unter 116 111) gegeben werden.

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Ihre Ansprechpartner/in dazu:
Dr. Dörte Heger, Tel.: 0201 8149-285
Sabine Weiler (Pressestelle) Tel.: (0201) 81 49-213
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Dieser Pressemitteilung liegt Ruhr Economic Paper #820 „The perils of returning to school - new insights into the seasonality of youth suicides“ zugrunde. Es kann auf der RWI-Homepage als pdf-Datei heruntergeladen werden. Eine deutsche Zusammenfassung der Studie ist als RWI Impact Note mit dem Titel „Stress in der Schule? Mehr Suizide nach Ferienende“ ebenfalls auf der RWI-Homepage veröffentlicht. Über die Studie berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ heute unter dem Titel „Risikofaktor Schule“.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Dörte Heger, Tel.: 0201 8149-285

Originalpublikation:
Ruhr Economic Paper #820. Chandler, V., D. Heger und C. Wuckel, "The Perils of Returning to School - New Insights into the Seasonality of Youth Suicides", http://dx.doi.org/10.4419/86788951

Weitere Informationen:
http://www.rwi-essen.de/media/content/p ... /rwi_impac..., RWI Impact Note "Stress in der Schule? Mehr Suizide nach Ferienende", deutsche Zusammenfassung der Studie

Quelle: Pressemitteilung vom 30.09.2019
Sabine Weiler Kommunikation
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
https://idw-online.de/de/news724454
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