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»Drei Milliarden Euro mehr Geld für Krankenhäuser«
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
(Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) zugestimmt. Damit werden die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 vorgegeben.
Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit:
„Das Gesetz ist gut für die Patientinnen und Patienten und für alle Beschäftigten
in den Krankenhäusern. Wir verbessern die finanzielle Lage der Kliniken, die ab
2009 insgesamt mehr als drei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung haben
werden. Damit sichern wir eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die Tariflohnsteigerungen der Jahre 2008 und 2009, die noch nicht durch höhere Zahlungen der Krankenkassen gedeckt sind, werden zur Hälfte
von den Kassen übernommen. Mit einem Sonderprogramm werden in den nächsten
drei Jahren 21.000 zusätzliche Pflegestellen geschaffen. Der bisherige
Sparbeitrag der Krankenhäuser wird ab dem 1. Januar 2009 aufgehoben. Diese Maßnahmen
sind – anders als manche Berufskritiker es gerne darstellen – keine
einmalige Finanzspritze. Mit den zusätzlichen Mitteln wird der Sockel dauerhaft
erhöht, auf dem die Fallpauschalen kalkuliert werden. Das gilt genauso für die
Mittel, die in den nächsten drei Jahren für das Sonderprogramm für
Pflegepersonal aufwachsen (von 220 über 440 auf 660 Mio. Euro im Jahr). Und für
die Zukunft gehen wir weg von der bisherigen Anbindung der Finanzentwicklung an
die sog. Grundlohnentwicklung. Im nächsten Jahr wird ein neuer
'Orientierungswert' entwickelt, der die krankenhausspezifische Kostenentwicklung
besser abbildet. Der bisherige 'Deckel' ist damit weg.
Wer zudem, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft,
die Maßnahmen des Gesetzentwurfs etwas voreilig als nicht ausreichend einstuft,
macht es sich zu leicht. Er verkennt den für die Finanzierung der Mehrausgaben
notwendigen Kraftakt für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Der
Gesetzentwurf verbindet mit Augenmaß das wirtschaftlich Notwendige mit dem
finanziell Machbaren. Die Krankenhäuser müssen dabei jedoch immer noch
nachhaltige Bemühungen zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven
unternehmen, da den Beitragszahlern nicht mehr zuzumuten ist.“
Neben finanziellen Verbesserungen enthält der
Gesetzentwurf verschiedene strukturelle Maßnahmen sowie technische Regelungen,
um das DRG-Vergütungssystem für den Regelbetrieb nach Abschluss der Einführungsphase
auszurichten.
Besonders hervorzuheben ist, dass damit grundsätzlich
eine zukünftige Investitionsfinanzierung durch leistungsorientierte
Investitionspauschalen verankert wird. Dazu wird ein gesetzlicher
Entwicklungsauftrag bis Ende 2009 festgelegt, damit diese neue
Investitionsfinanzierung für die Krankenhäuser ab 2012 eingeführt werden
kann. Durch eine Kalkulation auf der Bundesebene sollen sich Länder dafür
entscheiden können, die bisherige auf Einzelentscheidungen basierte
Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch eine moderne
leistungsorientierte Investitionsfinanzierung auf der Grundlage von
Investitionspauschalen zu ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie unter:http://www.bmg.bund.de
Wesentliche Inhalte des Entwurf zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser:
- Ab dem Jahr 2009 werden die für die Jahre 2008 und
2009 tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen zu 50 Prozent
durch die Krankenkassen refinanziert, soweit diese Erhöhungen die Veränderungsrate
der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen überschreiten
- Das Statistischen Bundesamt wird bis Mitte 2010
einen Orientierungswert ermitteln, der zeitnah die Kostenentwicklung im
Krankenhausbereich erfasst undvoraussichtlich ab dem Jahr 2011 als Alternative
zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann
- Einführung eines Förderprogramms zur Verbesserung
der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern, wodurch in drei Jahren bis
zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst zu 70 Prozent durch die
Krankenkassen finanziert werden
- Aufhebung des „Sparbeitrages“ (Rechnungsabschlag
in Höhe von 0,5 Prozent) zum Jahresbeginn 2009
- Grundsätzlich soll die Investitionsfinanzierung ab
2012 auf Investitionspauschalen umgestellt werden, wenn sich die Länder hierzu
entscheiden. Dazu wird ein gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung einer Reform der
Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch leistungsorientierte
Investitionspauschalen bis Ende 2009 erteilt. Die näheren Einzelheiten des
Verfahrens hierzu legen Länder und Bund fest. Die Selbstverwaltungspartner auf
der Bundesebene und deren DRG-Institut werden mit der Kalkulation von
Investitionsbewertungsrelationen beauftragt, um Ländern statt der bisherigen
antragsbasierten Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser eine Entscheidung für
eine moderne, unternehmerisch orientierte Investitionsfinanzierung auf der
Grundlage leistungsorientierter Investitionspauschalen zu ermöglichen
- Entwicklung und Einführung eines pauschalierten
und tagesbezogenen Vergütungssystems für Leistungen der Psychiatrie und
Psychosomatik. Eine erstmalige Abrechnung nach diesem neuen Entgeltsystem ist für
das Jahr 2013 vorgesehen. Zudem wird die Finanzierung der Psychiatrie
verbessert, um die Personalbesetzung in der Psychiatrie zu optimieren
- Die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte werden
in einem Zeitraum von 5 Jahren, beginnend im Jahr 2010, schrittweise in Richtung
auf einen einheitlichen Basisfallwertkorridor angenähert. Von dieser Konvergenz
wird eine Bandbreite (Korridor) in Höhe von + 2,5 Prozent bis – 1,5 Prozent
um einen rechnerisch ermittelten einheitlichen Basisfallwert ausgenommen
- Verschiedene technische Regelungen, um das DRG-Vergütungssystem
für den Regelbetrieb nach Abschluss der Konvergenzphase auszurichten
Finanztableau: Mehreinnahmen der Krankenhäuser 2009 (ohne Leistungsentwicklung)
- Maßnahmen des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) - Anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009 1,35 Mrd. €
- Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals 0,22 Mrd. €
- Wegfall des GKV-Rechnungsabschlags ("Sparbeitrag") 0,23 Mrd. €
- Verbesserte Finanzierung der Psychiatrie 0,06 Mrd. €
- Finanzierung der Praxisanleitung bei der Ausbildungsfinanzierung 0,15 Mrd. €
- Mehrausgaben für GKV durch KHRG 2,01 Mrd. €
- Mehreinnahmen der Krankenhäuser in 2009 durch geltendes Recht - Grundlohnrate: + 1,41 %; Wegfall Anschubfinanzierung integrierte Versorgung;
- geringer Mengeneffekt) rd. 1 Mrd. €
- Mehreinnahmen Krankenhäuser 2009: übrige Kostenträger 0,2 Mrd. € Summe 3,2 Mrd. €:
Quelle:
Pressemitteilung vom 24.9.2008
Anmerkung:
Der Streit wird wohl bleiben!
Weitere Informationen unter rettung-der-krankenhaeuser.de
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