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Schulnotensystematik für Darstellung der Qualität in Pflegeheimen vereinbart

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11.11.2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI vereinbart.

Nach Abschluss eines sich nun anschließenden Anhörungsverfahrens verschiedenster Verbände und Organisationen und Anpassungen im Prüfkatalog der Medizinischen Dienste wird im Jahr 2009 die Qualität der stationären Pflege für pflegebedürftige Bewohner und deren Angehörige transparent.

Die Prüfung der Heime erfolgt in vier Themenbereichen:

  • Pflege und medizinische Versorgung;
  • Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen;
  • soziale Betreuung und Alltagsgestaltung;
  • Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.

Ergänzt werden diese durch eine Befragung der Bewohner.

Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote ein, wobei die Befragung der Bewohner separat in einer zweiten Gesamtnote berücksichtigt wird. Veröffentlicht werden diese künftig sowohl im Internet als auch an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim.

Derzeit leben in Deutschland 677.000 BewohnerInnen in 10.400 Heimen.

Quelle: Pressemitteilung GKV Spitzenverbund – 12.11.2008