Schulnotensystematik für Darstellung der Qualität in Pflegeheimen vereinbart
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger
der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11.11.2008
die Kriterien und die
Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6
SGB XI vereinbart.
Nach
Abschluss eines sich nun anschließenden Anhörungsverfahrens verschiedenster
Verbände und Organisationen und Anpassungen im Prüfkatalog der Medizinischen
Dienste wird im Jahr 2009 die Qualität der stationären Pflege für pflegebedürftige
Bewohner und deren Angehörige transparent.
Die Prüfung der Heime erfolgt in vier Themenbereichen:
- Pflege und medizinische Versorgung;
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen;
- soziale Betreuung und Alltagsgestaltung;
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
Ergänzt werden diese durch eine Befragung der
Bewohner.
Die
Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr
gut bis mangelhaft bewertet. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote
ein, wobei die Befragung der Bewohner separat in einer zweiten Gesamtnote berücksichtigt
wird. Veröffentlicht werden diese künftig sowohl im Internet als auch an gut
sichtbarer Stelle im Pflegeheim.
Derzeit leben in Deutschland 677.000 BewohnerInnen in 10.400 Heimen.
Quelle: Pressemitteilung GKV Spitzenverbund – 12.11.2008
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