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Stewens: „Um die Würde des Pflegebedürftigen zu wahren, müssen freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Sie sind immer das letzte Mittel der Wahl, da sie einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbständigkeit eines Pflegebedürftigen darstellen. Ein Einsatz dieser Maßnahmen ist ausschließlich zum Schutz des Pflegebedürftigen zulässig, nicht aber zur Erleichterung der Pflege. Um Denkanstöße für eine verantwortungsvolle Prüfung des Einsatzes und einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege zu geben, haben wir den Leitfaden ‚Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege’ erarbeitet. Erstes Ziel dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen anzubieten, um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege zu vermeiden", erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München. Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen zählen insbesondere
Fixiergurte, aber auch das Hochziehen des Bettgitters oder das Anbringen von
Trickschlössern an Türen, sowie in bestimmten Fällen der Einsatz von
Psychopharmaka. Der Leitfaden richte sich gleichermaßen an Betroffene,
Pflegekräfte, Heimleitungen, Träger von Einrichtungen, Angehörigen, Betreuer,
Ärzte und an die Justiz. Checklisten und spezifische Erläuterungen sollen nach
den Worten der Ministerin konkrete Hilfestellungen für die am
Entscheidungsprozeß Beteiligten geben. Der Leitfaden, der im Internet unter
http://www.stmas.bayern.de/pflege/pflegeausschuss/fem-leitfaden.htm herunter
geladen werden kann, entstand im Auftrag des Bayerischen Landespflegeausschusses
im Zusammenwirken von Vertretern der Pflegeverbände und Ärzteschaft, der
Einrichtungs- und Kostenträger sowie des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung Bayern und des Sozialministeriums. Beratend mitgewirkt hat
auch das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität
München. Der Download des Leitfadens ist auch hier möglich. Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2006 |