Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes online
Köln (ots) - Ab sofort
ist der Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes unter http://www.bgbl.de
online. Jedem Bürger ist hiermit die Möglichkeit gegeben, alle Ausgaben des
BGBl einzusehen und herunterzuladen. Bisher war es dem interessierten
Internetnutzer nur möglich, das Bundesgesetzblatt Teil I bis in das Jahr 1999
und den Teil II nur bis 2002 zurück einzusehen. Jetzt wurden alle
Bundesgesetzesblätter, die seit 1949 erschienen sind, digitalisiert und jedem
zugänglich als PDF online gestellt.
Allgemeine Informationen zum BGBl.:
Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde im
Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet. Seit diesem
Zeitpunkt erscheint das Bundesgesetzblatt in unregelmäßiger Folge immer dann,
wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen bzw. andere Akte gemäß
verschiedener Vorschriften zu verkünden sind. Ohne Verkündung sind Gesetze
oder Verordnungen nicht rechtswirksam. Das Bundesgesetzblatt spielt daher eine
entscheidende Rolle im demokratischen Zusammenspiel. In der Papierausgabe der
Bundesgesetzblätter finden Sie die Originaldaten, so wie sie verkündet und
grundsätzlich rechtsverbindlich sind.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.5.2009
Pressekontakt: Bundesanzeiger Verlag
Melanie Saß
Tel: 0221 - 97 668 343
Fax: 0221 - 97 668 271
E-Mail: melanie.sass@bundesanzeiger.de
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