Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Was Patienten wissen sollten: Der Mensch muß im Mittelpunkt stehen
Die Forderung ist klar. Mehr Hinwendung zum Patienten und weniger Technik!
Die Behandlung durch den Arzt erfolgt auf der Grundlage eines
Dienstvertrages, der beiden Vertragspartnern Rechte gewährt, aber auch Pflichten
auferlegt. Achten Sie als Patient darauf, daß Sie als gleichberechtigter Partner des
Arztes sorgfältig behandelt werden. Bedenken Sie Ihre Rechte und machen Sie davon
Gebrauch. Machen Sie sich aber auch klar, daß der Arzt Ihnen keinen Behandlungserfolg
garantieren kann. Wenn Ihnen ein Arzt zur Abrechnung seiner Gebühren eine
Abdingungserklärung zur Unterschrift vorlegt, seien Sie vorsichtig. Bedenken Sie, daß
Ihnen im Falle einer "Abdingung" finanzielle Nachteile entstehen können. Ihre
Privatversicherung sowie Beihilfestellen erstatten unter Umständen nicht alle Kosten.
Suchen Sie das Gespräch mit dem Arzt und bereiten Sie es gut vor. Hier einige hilfreiche
Regeln:
-
Schildern Sie genau die Krankheitszeichen und Beschwerden. Sagen Sie nur
die Wahrheit, verharmlosen und verschweigen Sie nichts. Sagen Sie, wann die Beschwerden
begonnen haben, ob sie dauernd bestehen bzw. sich ändern. Hinweise über allgemeine
Leistungsschwäche, Fieber, Blutungen, Hautveränderungen, Heiserkeit, Husten und
Verdauungsstörungen können wichtig sein.
-
Schreiben Sie sich auf, was Sie Ihren Arzt fragen und was Sie ihm
mitteilen wollen. Sagen Sie dem Arzt aber gleich zu Beginn, daß Sie sich Notizen gemacht
haben und ihm alles einmal sagen möchten.
-
Machen Sie den Arzt auf Unverträglichkeiten, besondere Lebensumstände
(Wohnung, Ernährung, Beruf, Arbeitslosigkeit, Hobby, Tiere, Auslandsreisen usw.) und
Allergien (Medikamente) aufmerksam.
-
Sprechen Sie über eingenommene Medikamente und frühere Behandlungen
bei Ärzten/Heilpraktikern. Informieren Sie den Arzt über die Therapien und deren
Ergebnisse. Sagen Sie aber auch, wenn Sie gleichzeitig noch von einem anderen Arzt betreut
werden.
-
Stellen Sie selbst keine Diagnose. Beschränken Sie sich auf die
Schilderung der Beschwerden und Krankheitszeichen. Auf Selbstdiagnosen reagieren manche
Ärzte ärgerlich.
-
Arbeiten Sie bei Untersuchungen mit dem Arzt zusammen. Das heißt
insbesondere, daß man sinnvolle Untersuchungen nicht verweigern soll. Erkundigen Sie sich
aber vorher nach dem Sinn und Zweck solcher Untersuchungen. Fragen Sie nach Alternativen!
Röntgenaufnahmen, wiederholt, vermeiden. Gegebenenfalls bereits vorhandene
Röntgenaufnahmen beiziehen!
-
Auf keinen Fall sollte eine Diagnostik um jeden Preis erfolgen. Oft ist
Geduld erforderlich. Der Arzt braucht Zeit!
-
Die Verordnungen des Arztes sollten befolgt werden. Geben Sie dem Arzt
Hinweise über Behandlungsverlauf, über Wirkung und Nebenwirkung.
-
Stellen Sie dem Arzt Fragen, insbesondere über Untersuchungen,
Diagnosen, Therapien und mögliche Alternativen, Verlauf der Krankheit, Wirkung der
Therapie und mögliche Komplikationen. Widersprechen Sie, wenn Sie anderer Meinung sind.
Lassen Sie sich gegebenenfalls Informationsmaterial geben und/oder besorgen Sie sich
selbst solches Material (z.B. bei Krankenkassen und Büchereien).
-
Falls neue Symptome auftreten, ist eine erneute Diagnosestellung
geboten. Holen Sie gegebenenfalls eine zweite ärztliche Meinung ein, insbesondere vor
ernsten Eingriffen und wichtigen Entscheidungen.
In bestimmten Fällen hat der Arzt eine sogenannte Garantenstellung.
Er muß Ihnen helfen. Lassen Sie sich nicht einfach abweisen, sondern machen Sie oder Ihre
Angehörigen die ärztliche Hilfeleistungspflicht deutlich. Notieren Sie sich für den
Notfall die Fernsprechanschlüsse des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes sowie des
Rettungsdienstes. Fahren Sie gegebenenfalls ins nächstgelegene Krankenhaus, wenn eine
dringend benötigte ärztliche Hilfe ausbleibt. Dort muß Ihnen im Notfall geholfen
werden.
Im Krankenhaus fühlen sich die Patienten oft unmündig und abhängig. Denken Sie daran,
daß Sie im Krankenhaus auch vertragliche Rechte haben und machen Sie diese Rechte
geltend. Allein Sie selbst haben das Recht, über Ihren Körper zu verfügen. Nehmen Sie
Ihr "Patientenheft" mit ins Krankenhaus. Fragen Sie, solange Ihnen irgendetwas
unklar ist. Sie haben nicht nur ein Recht auf umfassende Informationen, sondern Sie
können auch von den sozialen Hilfsdiensten und den Beschwerdemöglichkeiten Gebrauch
machen. Seien Sie ein mündiger Patient! Gehen Sie nach Möglichkeit vorinformiert in
stationäre Behandlung.
Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muß, können Sie die Hilfsangebote des "Aktionskomitee
Kind im Krankenhaus e.V." in Anspruch nehmen.
Der Arzt (das Krankenhaus) haftet für Behandlungsfehler und Sorgfaltspflichtverletzungen.
Sie können einen Schadensersatzanspruch bei Gericht einklagen. Verschaffen Sie sich
rechtzeitig Klarheit über Ihre Rechtsposition. Für den Fall einer Schädigung sollten
Sie die bestmögliche Vorsorge für die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche
getroffen haben. Vergessen Sie aber auch nicht: Der Arzt garantiert keinen Heilerfolg.
Nicht jede "mißlungene" Behandlung ist ein Behandlungsfehler.
Prüfen Sie, ob Ihnen gegebenenfalls die Krankenkasse helfen kann. Die Verfolgung einer
fehlerhaften Behandlung berührt nämlich auch die Interessenlage der Krankenkasse!
Die Ärzte- und Zahnärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen zur
Begutachtung von Behandlungsfehlern und zur Schlichtung von Haftpflichtstreitigkeiten
eingerichtet. Nutzen Sie - wenn möglich - diese Einrichtungen und lassen Sie sich im
Bedarfsfall ein kostenloses Gutachten erstellen. Sie können so Ihr Prozeßrisiko besser
abschätzen. Der Rechtsweg steht Ihnen immer noch offen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Beratungshilfegesetz und die Vorschriften
über die Prozeßkostenhilfe einräumen. Allerdings gelten hier Einkommensbeschränkungen,
so daß nicht jeder in den Genuß der Vergünstigungen nach diesen Vorschriften kommt.
Bedenken Sie, daß ein Prozeßrisiko auch über eine Rechtsschutz-Versicherung
("Patienten-Rechtsschutz") abgedeckt werden kann. Hier gelten aber Wartezeiten,
so daß ein frühzeitiger Versicherungseintritt anzuraten ist.
Es gibt im übrigen zahlreiche privatrechtlich organisierte Hilfen, die Sie bei dem
Verdacht pflichtwidrigen Handelns Ihrer Vertragspartner in Anspruch nehmen können.
Informieren Sie sich rechtzeitig über solche Möglichkeiten und lassen Sie nicht unnötig
Zeit verstreichen.
Werner Schell (5/99)
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