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Was Patienten wissen sollten: Der Mensch muß im Mittelpunkt stehen
Die Forderung ist klar. Mehr Hinwendung zum Patienten und weniger Technik!

Die Behandlung durch den Arzt erfolgt auf der Grundlage eines Dienstvertrages, der beiden Vertragspartnern Rechte gewährt, aber auch Pflichten auferlegt. Achten Sie als Patient darauf, daß Sie als gleichberechtigter Partner des Arztes sorgfältig behandelt werden. Bedenken Sie Ihre Rechte und machen Sie davon Gebrauch. Machen Sie sich aber auch klar, daß der Arzt Ihnen keinen Behandlungserfolg garantieren kann. Wenn Ihnen ein Arzt zur Abrechnung seiner Gebühren eine Abdingungserklärung zur Unterschrift vorlegt, seien Sie vorsichtig. Bedenken Sie, daß Ihnen im Falle einer "Abdingung" finanzielle Nachteile entstehen können. Ihre Privatversicherung sowie Beihilfestellen erstatten unter Umständen nicht alle Kosten.
Suchen Sie das Gespräch mit dem Arzt und bereiten Sie es gut vor. Hier einige hilfreiche Regeln:

  • Schildern Sie genau die Krankheitszeichen und Beschwerden. Sagen Sie nur die Wahrheit, verharmlosen und verschweigen Sie nichts. Sagen Sie, wann die Beschwerden begonnen haben, ob sie dauernd bestehen bzw. sich ändern. Hinweise über allgemeine Leistungsschwäche, Fieber, Blutungen, Hautveränderungen, Heiserkeit, Husten und Verdauungsstörungen können wichtig sein.
  • Schreiben Sie sich auf, was Sie Ihren Arzt fragen und was Sie ihm mitteilen wollen. Sagen Sie dem Arzt aber gleich zu Beginn, daß Sie sich Notizen gemacht haben und ihm alles einmal sagen möchten.
  • Machen Sie den Arzt auf Unverträglichkeiten, besondere Lebensumstände (Wohnung, Ernährung, Beruf, Arbeitslosigkeit, Hobby, Tiere, Auslandsreisen usw.) und Allergien (Medikamente) aufmerksam.
  • Sprechen Sie über eingenommene Medikamente und frühere Behandlungen bei Ärzten/Heilpraktikern. Informieren Sie den Arzt über die Therapien und deren Ergebnisse. Sagen Sie aber auch, wenn Sie gleichzeitig noch von einem anderen Arzt betreut werden.
  • Stellen Sie selbst keine Diagnose. Beschränken Sie sich auf die Schilderung der Beschwerden und Krankheitszeichen. Auf Selbstdiagnosen reagieren manche Ärzte ärgerlich.
  • Arbeiten Sie bei Untersuchungen mit dem Arzt zusammen. Das heißt insbesondere, daß man sinnvolle Untersuchungen nicht verweigern soll. Erkundigen Sie sich aber vorher nach dem Sinn und Zweck solcher Untersuchungen. Fragen Sie nach Alternativen! Röntgenaufnahmen, wiederholt, vermeiden. Gegebenenfalls bereits vorhandene Röntgenaufnahmen beiziehen!
  • Auf keinen Fall sollte eine Diagnostik um jeden Preis erfolgen. Oft ist Geduld erforderlich. Der Arzt braucht Zeit!
  • Die Verordnungen des Arztes sollten befolgt werden. Geben Sie dem Arzt Hinweise über Behandlungsverlauf, über Wirkung und Nebenwirkung.
  • Stellen Sie dem Arzt Fragen, insbesondere über Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und mögliche Alternativen, Verlauf der Krankheit, Wirkung der Therapie und mögliche Komplikationen. Widersprechen Sie, wenn Sie anderer Meinung sind. Lassen Sie sich gegebenenfalls Informationsmaterial geben und/oder besorgen Sie sich selbst solches Material (z.B. bei Krankenkassen und Büchereien).
  • Falls neue Symptome auftreten, ist eine erneute Diagnosestellung geboten. Holen Sie gegebenenfalls eine zweite ärztliche Meinung ein, insbesondere vor ernsten Eingriffen und wichtigen Entscheidungen.

In bestimmten Fällen hat der Arzt eine sogenannte Garantenstellung. Er muß Ihnen helfen. Lassen Sie sich nicht einfach abweisen, sondern machen Sie oder Ihre Angehörigen die ärztliche Hilfeleistungspflicht deutlich. Notieren Sie sich für den Notfall die Fernsprechanschlüsse des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes sowie des Rettungsdienstes. Fahren Sie gegebenenfalls ins nächstgelegene Krankenhaus, wenn eine dringend benötigte ärztliche Hilfe ausbleibt. Dort muß Ihnen im Notfall geholfen werden.
Im Krankenhaus fühlen sich die Patienten oft unmündig und abhängig. Denken Sie daran, daß Sie im Krankenhaus auch vertragliche Rechte haben und machen Sie diese Rechte geltend. Allein Sie selbst haben das Recht, über Ihren Körper zu verfügen. Nehmen Sie Ihr "Patientenheft" mit ins Krankenhaus. Fragen Sie, solange Ihnen irgendetwas unklar ist. Sie haben nicht nur ein Recht auf umfassende Informationen, sondern Sie können auch von den sozialen Hilfsdiensten und den Beschwerdemöglichkeiten Gebrauch machen. Seien Sie ein mündiger Patient! Gehen Sie nach Möglichkeit vorinformiert in stationäre Behandlung.
Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muß, können Sie die Hilfsangebote des "Aktionskomitee Kind im Krankenhaus e.V." in Anspruch nehmen.
Der Arzt (das Krankenhaus) haftet für Behandlungsfehler und Sorgfaltspflichtverletzungen. Sie können einen Schadensersatzanspruch bei Gericht einklagen. Verschaffen Sie sich rechtzeitig Klarheit über Ihre Rechtsposition. Für den Fall einer Schädigung sollten Sie die bestmögliche Vorsorge für die Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche getroffen haben. Vergessen Sie aber auch nicht: Der Arzt garantiert keinen Heilerfolg. Nicht jede "mißlungene" Behandlung ist ein Behandlungsfehler.
Prüfen Sie, ob Ihnen gegebenenfalls die Krankenkasse helfen kann. Die Verfolgung einer fehlerhaften Behandlung berührt nämlich auch die Interessenlage der Krankenkasse!
Die Ärzte- und Zahnärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Begutachtung von Behandlungsfehlern und zur Schlichtung von Haftpflichtstreitigkeiten eingerichtet. Nutzen Sie - wenn möglich - diese Einrichtungen und lassen Sie sich im Bedarfsfall ein kostenloses Gutachten erstellen. Sie können so Ihr Prozeßrisiko besser abschätzen. Der Rechtsweg steht Ihnen immer noch offen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Beratungshilfegesetz und die Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe einräumen. Allerdings gelten hier Einkommensbeschränkungen, so daß nicht jeder in den Genuß der Vergünstigungen nach diesen Vorschriften kommt. Bedenken Sie, daß ein Prozeßrisiko auch über eine Rechtsschutz-Versicherung ("Patienten-Rechtsschutz") abgedeckt werden kann. Hier gelten aber Wartezeiten, so daß ein frühzeitiger Versicherungseintritt anzuraten ist.
Es gibt im übrigen zahlreiche privatrechtlich organisierte Hilfen, die Sie bei dem Verdacht pflichtwidrigen Handelns Ihrer Vertragspartner in Anspruch nehmen können. Informieren Sie sich rechtzeitig über solche Möglichkeiten und lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen.

Werner Schell (5/99)