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Pflege, Ärzte und Industrie an einen Tisch Durch verstärkte Informations- und Schulungsmaßnahmen sowie gemeinsames Qualitätsmanagement müssen die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig wirtschaftliche Versorgung von Dekubitus (Druckgeschwüre) verbessert werden. Der Dekubitus dürfe in der Öffentlichkeit nicht mehr länger ein Tabuthema sein, forderten alle Referenten der BVMed-Sonderveranstaltung "Prophylaxe vor Therapie" vor 150 Teilnehmern in Wiesbaden. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Maßnahmen von Ärzten, Pflegediensten und Herstellern müsse die verbesserte Vorsorge stehen, damit chronische Wunden erst gar nicht entstehen. In Deutschland leiden rund vier Millionen Menschen an chronischen Wunden, davon ca. eine Million Patienten am Dekubitus. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, forderte in der Podiumsdiskussion die Einrichtung eines "Bundesausschusses Pflege" zur Aufwertung pflegerischer Themen. BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt forderte in diesem Zusammenhang die stärkere Beteiligung der Industrie an den bestehenden Bewertungsausschüssen auf Bundesebene. Norbert Bertram, Leiter Gesundheitspolitik beim BVMed, stellte in seinem Einleitungsreferat Hemmnisse bei der Versorgung von Dekubitus-Erkrankten dar. So würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine optimale Versorgung nicht zulassen. Auch seien die Qualitätskriterien im Hilfsmittelverzeichnis seit 1993 nicht mehr verändert bzw. angepasst worden. Derzeit gebe es aber Gespräche des BVMed mit den Spitzenverbänden der Kassen und dem MDS, um die Qualitätskriterien dem aktuellen medizinischen und medizintechnischen Stand anzupassen.
Nach Auskunft von Bernd Assenheimer von der Krankenpflegeschule des
Universitätsklinikums Tübingen haben 20 Prozent aller Dekubitusfälle den höchsten,
vierten Schweregrad. Die Kosten für diese rund 150.000 Patienten pro Jahr würden nach
Expertenschätzungen 2 bis 4,2 Mrd. DM für die Therapie betragen. Für die 1,5 Mio.
Risikopatienten würden Kosten in Höhe von 600 DM pro Patient, also 900 Mio. DM, für die
Prophylaxe hinzukommen. Die möglichen Einsparungen durch standardisierte Prophylaxe und
Therapie könnten 3 Mrd. DM betragen.
Dr. Markus Schimmelpfennig, Medizinaldirektor des Gesundheitsamts Kassel, referierte über die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellte zunächst klar, dass es keine Kostenexplosion im Gesundheitswesen gebe. Der Anteil der Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt sei seit 20 Jahren stabil. Die Kassen hätten kein Ausgabenproblem, sondern ein Einnahmenproblem, das aber nicht zu Lasten der Patienten gehen dürfe. Wichtig sei es, den Ärzten klarzumachen, dass Hilfsmittel nicht budgetiert seien. Dr. Schimmelpfennig forderte eine "Allianz der Vernunft, der Sachkunde und des Patienteninteresses" von Ärzten, Pflegenden, Apothekern, Sanitätshäusern und Herstellern gegen die Kassen, wenn sie notwendige Leistungen verweigern. Birgit Jakobs, Diplom-Pflegewirtin aus Wiesbaden, bemängelte, dass die Versorgung von Dekubitus leider erst nach dem Auftreten von Hautdefekten beginne, nicht aber vorab mit vorbeugenden Maßnahmen bei Risikopatienten. Zur Prophylaxe würden die Gesetzlichen Kassen auch keine Hilfsmittel erstatten. In Pflegeheimen kann sogar von einer Genehmigungsblockade durch die GKV gesprochen werden. Hierdurch entstehen enorme Folgekosten. Bei der Prophylaxe muss an erster Stelle das objektive Erkennen eines erhöhten Dekubitusrisikos anhand eines "Frühwarnsystems" stehen. Ein Dekubitus sei aber nicht immer ein Pflegefehler. Vielmehr seien die Ursachen sehr vielschichtig. Jan-Marc Bayer vom Gesundheitsmanagement des Deutschen Rings in Hamburg berichtete, dass nach den Verträgen der Kassen nur der eingetretene Schaden erstattet werde. Damit würde aber die Vorsorge keine Rolle spielen, was auch aus Sicht einer Kasse nicht akzeptiert werden könne. Deshalb gebe es beim Deutschen Ring ein "Gesundheitsmanagement". In der Anordnung und der Durchführung der Dekubitus-Behandlung herrschen oft Informationsdefizite. Auch gebe es Anreizdefizite, weil eine qualitativ hochwertige Versorgung nicht vergütet werde. Die Folge: hohe Kosten bei nicht erreichten Behandlungsergebnissen und weniger Lebensqualität. Wichtig sei es daher, alle Beteiligte bis hin zu den Versicherungen an einen Tisch zu bekommen und durch ein umfassendes Versorgungskonzept den Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Dr. Margot Lucke, Gutachterin des MDK Niedersachsen, stellte die Ergebnisse eines Modellvorhabens der AOK Niedersachsen über das Dekubitusgeschehen im Landkreis Schaumburg im ambulanten Bereich vor. Von 740 häuslichen Patienten hatten 31 Patienten einen Dekubitus. Knapp 68 Prozent davon kamen aus dem häuslichen Bereich, 25 Prozent aus dem Krankenhaus. Nach vier Wochen war es auch bei den leichteren Dekubitus-Fällen nicht zu einer Verbesserung gekommen. Der MDK führte dehalb eine ganztägige Schulungsveranstaltung durch, zu der mehr als 130 Ärzte und Pflegekräfte kamen. Künftig soll ein Qualitätszirkel eingerichtet werden, in dem Ärzte, Patienten und Pflegedienste gemeinsam gegen Liegegeschwüre in der häuslichen Versorgung vorgehen. Dr. Lucke bemängelte, dass die Ärzte aufgrund ihres kurzsichtigen Budgetdenkens teurere moderne Wundversorgungsprodukte nicht einsetzen, obwohl sie langfristig effizienter und billiger seien. Handlungsleitlinien für die ambulante Behandlung chronischer Wunden stellte Dr. Karl-Gustav Werner vom Berliner Compliance Netzwerk Ärzte/HFI e.V. vor. Ärztliches und pflegerisches Qualitätsmanagement auf der Grundlage von Handlungsleitlinien beruhen auf deren nachgewiesener Evidenz und Wirtschaftlichkeit. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit in Leitlinien muss durch eine kostenhomogene diagnosebezogene Gruppe und durch die Abbildung des differenzierten Ressourcenverbrauchs zur Erreichung des diagnostischen und therapeutischen Ziels erfolgen. Nur so sei die Wirtschaftlichkeit im ambulanten Bereich nachzuweisen. Eine zentrale Rolle bei Leitlinien wird künftig der neue Koordinierungsausschuss spielen. Entscheidend werden dabei die Begriffe "Unterversorgung", "Überversorgung" und "Fehlversorgung" und deren Definition sein. Den Abschluss der BVMed-Sonderveranstaltung bildete eine Plenumsdiskussion mit den Teilnehmern Tanja Becker, AOK Bayern, Egon Zindel, AOK Sachsen-Anhalt, Dr. Margot Lucke, MDK Niedersachsen, Marie-Luise Müller, Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Oliver Gutermuth, Geschäftsführer WFI Wundmanagement GmbH sowie Prof. Dr. Klaus Püschel, Abteilung für Rechtsmedizin der Universität Eppendorf/Hamburg. Quelle: bvmed.de Werner Schell (29.10.2000) |