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Der ABVP warnt:
Das Pflegebudget-Projekt ist eine Gefahr für professionelle Pflege, Arbeitsplätze und Qualität!

Nach Auffassung des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege e.V. (ABVP) bedroht ein Modellprojekt in der sozialen Pflegeversicherung, das so genannte Pflegebudget, über 100.000 Arbeitsplätze in der professionellen Pflege, wenn es tatsächlich ab 2008 in der bestehenden Form bundesweit umgesetzt wird. Zudem befürchtet der ABVP in diesem Zusammenhang eine massive Absenkung der Pflegequalität durch einen weitestgehend unkontrollierten Einsatz von Arbeitskräften in der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.

Durch das Pflegebudget sollen pflegebedürftige Menschen für gleiches Geld mehr Leistungen erhalten. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Preise für diese Leistungen sinken müssen. Was sich zunächst wie eine gute Nachricht für die pflegebedürftigen Menschen anhört, hat aber möglicherweise fatale Folgen für die Mehrheit der bundesweit ca. 200.000, überwiegend sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei ambulanten Pflegediensten, sowie für tausende Mitarbeiter in Pflegeheimen, deren Auslastung sinken soll: Sie verlieren ihren Arbeitsplatz und sind - sofern sie der Branche treu bleiben – gezwungen, im Niedrigstlohnbereich gegeneinander zu konkurrieren.

Die Preise, die durch das Pflegebudget erzielt werden sollen, können von professionellen Pflegediensten nicht angeboten werden, wenn Sie wirtschaftlich überleben wollen. Somit wird das bislang eingesetzte Personal durch Billigkräfte verdrängt werden, die zu Dumpinglöhnen arbeiten, weil sie weitestgehend ohne jede soziale Absicherung ihre Arbeitskraft anbieten.

Der ABVP wendet sich energisch gegen diese Vernichtung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und den geplanten Aufbau eines bedeutsamen, wachsenden Niedriglohnsektors aus Mitteln der Pflegekasse.

Weiterhin bemängelt der ABVP den Verlust der Kontrolle über die Pflegequalität. Das Pflegebudget sieht keine Qualitätskontrollen vor, welche den Vorgaben des Pflegequalitätssicherungsgesetzes, an das sich alle ambulanten Pflegedienste bei der von ihnen erbrachten Pflege halten müssen, entspricht. Im Rahmen des persönlichen Budgets können Billigkräfte weitestgehend unkontrolliert Leistungen erbringen. Dies wird die Qualität der Versorgung pflegebedürftiger Menschen gefährden und wiederum Folgekosten für die Pflege- und Krankenversicherung bewirken.

Jede Stelle eines Case-Managers, der im bisherigen Modellversuch rund 100 Pflegebedürftige betreut, verursacht ca. 50.000 Euro an jährlichen Kosten. Eine bundesweite Umsetzung des persönlichen Pflegebudgets setzt den Einsatz einer sehr großen Anzahl an Case-Managern voraus. Wie diese Zusatzkosten finanziert werden sollen, bleibt ungeklärt. So stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob die Pflegedienstleitungen in den ambulanten Pflegediensten diese Aufgaben nicht bereits vielfach wahrnehmen und gegebenenfalls noch entsprechend weiterqualifiziert werden sollten.

Nach Ansicht des ABVP kann die mit dem Pflegebudget beabsichtigte Flexibilisierung des Leistungskatalogs der Pflegeversicherung auf einem einfacheren Weg erreicht werden, indem die vom ABVP schon seit langem geforderte Überarbeitung des verrichtungsbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriffs endlich durch die neu gewählte Bundesregierung zügig angegangen wird.

Dass ambulante Pflegedienste bereit sind, ihr Leistungsangebot zu flexibilisieren, zeigt ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz. Dort gibt es künftig das Angebot einer so genannten „Haushaltsassistenz für die Pflege." Die entsprechenden Hilfskräfte, deren Qualifizierung gefördert wird, sind bei ambulanten Pflegediensten beschäftigt und erbringen im unteren Preissegment personen- und haushaltsnahe Unterstützungsleistungen einschließlich sozialer Betreuung. Allerdings werden die Niedriglöhne der „Haushaltsassistenten" durch direkte Landeszuschüsse aufgebessert.

„Das Pflegebudget vernichtet letztlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in der Pflege und ist in seiner derzeitigen Form kaum zu finanzieren. Das Beispiel aus Rheinland-Pfalz zeigt dagegen, dass mit relativ geringen finanziellen Mitteln neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in der Pflege entstehen können, ohne dass andere Arbeitsplätze deswegen wegfallen" so Mario Damitz, Bundesgeschäftsführer des ABVP.

Der ABVP appelliert an die Gewerkschaften, an Sozialpolitiker aller im Bundestag vertretenen Parteien, an die Organisationen der Versicherten und Patienten, an die Sozialverbände, an die Kranken- und Pflegekassen, an alle, die interessiert sind am Erhalt fester, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, an qualitätsgesicherter Pflege und am Überleben leis-tungsfähiger, öffentlich (MDK-) kontrollierter Pflegedienste und Pflegeheime, gemeinsam mit den Betroffenen zu handeln:

Eine flächendeckende Einführung des Modellprojektes „Pflegebudget" ab 2008 muss verhindert werden!

Die Ergebnisse zum Modellprojekt „Pflegebudget" und seinen Auswirkungen wurden in einem Positionspapier zusammengefasst, das unter http://www.abvp.de oder bei der Bundesgeschäftsstelle des ABVP unter der Tel.-Nr. 05 11- 33 89 80 angefordert werden kann (siehe auch angefügten Text).

Der ABVP vereint Unternehmen, die die Zukunft der privaten ambulanten Pflege sichern und entscheidend mitgestalten. Der ABVP ist die Interessenvertretung, die bundesweit ausschließlich Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege vertritt.

Quelle: http://www.abvp.de

Das Modellprojekt „Pflegebudget" -

Gefahr für professionelle Pflege, Arbeitsplätze und Qualität

- Eine Positionierung des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege e.V. (ABVP) zum so genannten Pflegebudget nach § 8 Abs. 3 SGB XI -

Durch die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 kam es zur erwünschten, erheblichen Ausweitung der ambulanten professionellen Pflege und somit zur Bildung eines neuen mittelständischen Unternehmenszweiges. Für gemeinnützige, kommunale und private Pfle-gedienste sind derzeit ca. 200.000 Personen bundesweit tätig.

Nun droht bei bundesweiter Umsetzung des aktuell an sieben Standorten in Erprobung befindlichen Projektes „Persönliches Pflegebudget" der Pflegekassen ab 2008 das Verschwinden dieses Sektors in die Bedeutungslosigkeit.

Das Modellprojekt „Pflegebudget"

Das auf vier Jahre angelegte Modellprojekt „Pflegebudget" wird mit Mitteln der sozialen Pflegeversicherung finanziert. Federführend ist der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e.V. (AEV). Projektträger des Pflegebudgets ist die Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung an der Evangelischen Fachhochschule in Freiburg.

Es soll untersucht werden, ob mittels eines Pflegebudgets eine bessere, kostengünstigere pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen erreicht werden kann. Dazu erhalten pflegebedürftige Menschen von der sozialen Pflegeversicherung Geld zum „Einkauf" von Pflegeleistungen. Dieses Pflegebudget können sie eigenverantwortlich verwenden und verwalten.

Das Pflegebudget entspricht der Höhe nach der Summe der bislang erhaltenen Sachleistungen (Ausnahme: bisherige Geldleistungsempfänger). Es darf für jeden Anbieter von Pflegeleistungen verwendet werden, ausgenommen sind Angehörige und Leistungen vom Schwarzmarkt. Es sollen neben den in § 14 SGB XI genannten Verrichtungen auch andere Leistungen für die häusliche Pflege abgerufen werden.

Teilnehmen können an dem Modellprojekt pflegebedürftige Menschen, die in einer der sieben Modellregionen wohnen, die der sozialen Pflegeversicherung angehören und Sachleistungen der sozialen Pflegeversicherung (in zwei Modellregionen sind auch Geldleistungsempfänger zugelassen) beziehen, die einen Erst- oder Höherstufungsantrag auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung stellen und die eine Begleitung und Unterstützung durch einen so genannten Case-Manager akzeptieren.

Der Case-Manager hat eine Ausbildung in einem Pflegeberuf und/oder als Sozialarbeiter absolviert. Er soll den pflegebedürftigen Menschen und seine Angehörigen bei der Organisation einer bedarfsgerechten häuslichen Pflege unterstützen. Er hat dabei insbesondere folgende Aufgaben:

- Er soll dem Pflegebedürftigen bei der Auswahl der Leistungserbringer helfen.

- Er soll den Pflegebedürftigen beim Abschluss von Verträgen mit beliebigen Leistungserbringern unterstützen.

- Er soll den Pflegebedürftigen beim Aufbau eines Hilfe-Netzwerkes unterstützen.

- Er soll den individuellen Pflegebedarf des Pflegebedürftigen ermitteln und soll einen individuellen Hilfeplan für den Pflegebedürftigen, den er immer wieder ggf. anpasst, erarbeiten.

Das Pflegebudget wird seit dem Herbst 2004 sieben Modellregionen (Unna, Neuwied, Kassel, Erfurt, Annaberg, Marburg-Biedenkopf, München) bis zum Jahr 2008 erprobt. Nach der ursprünglichen Planung sollen an dem Pflegebudget ca. 1.000 pflegebedürftige Menschen in einer so genannten „Programmgruppe" beteiligt werden, weitere ca. 1.000 pflegebedürftige Menschen sollen in einer so genannten „Vergleichsgruppe" weiterhin wie bisher Sachleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen.

Positionierung des ABVP zum Modellprojekt „Pflegebudget"

Nach Einschätzungen von Pflegedienstinhabern wird eine bundesweite Einführung des Pflegebudgets in seiner momentan erprobten Form nach Abschluss des Modellprojekts innerhalb von zwei bis drei Jahren, in denen sich ein entsprechender Anbietermarkt von Pflege- und Betreuungsleistungen bildet, folgende Auswirkung haben: Die Nachfrage nach Grundpflege und Hauswirtschaft (SGB XI) wird bei Pflegediensten um 70 bis 80 Prozent zurückgehen. Auch die von Pflegediensten erbrachte Behandlungspflege (SGB V) wird sich um 10 bis 20 Prozent vermindern. Die Nachfrage nach den genannten Leistungen wird in dem erwähnten Umfang sinken, weil viele dieser Leistungen dann von selbständigem (Pflege-)personal, das nicht (mehr) bei professionellen Pflegediensten beschäftigt sein wird, erbracht wird.

Warum droht diese Entwicklung?

Wenn - wie im Modellprojekt vorgesehen - das Pflegebudget überwiegend für eine Pflege durch „Jedermann" (außer für Pflege durch Angehörige und durch Pflegeleistungen vom Schwarzmarkt) verwendet werden kann, werden die Leistungen vielfach von Einzelpersonen erbracht werden, die nicht der Sozialversicherungspflicht und keiner Kontrolle ihrer Qualifikation bzw. der Qualität der von ihnen erbrachten Pflege unterliegen.

Anders stellt sich die Situation für Pflegedienste dar: Sie beschäftigen überwiegend Pflege-personal, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dies ist auch durch entsprechende Verträge mit den Kostenträgern bedingt, nach denen Pflegedienste oft nur in geringem Maß geringfügig Beschäftigte einsetzen dürfen. Zudem unterliegt die erbrachte Pflege einer Kontrolle der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und durch die Pflegekassen.

Im Ergebnis hat diese unterschiedliche Ausgangssituation zur Folge, dass Pflegedienste nicht mit Preisen konkurrieren können, die angesichts der Rahmenbedingungen (hohe Arbeitslosigkeit, Lohnverfall aufgrund verschärfter Konkurrenzsituation) teilweise nur noch bei 5,00 bis 7,00 Euro pro Stunde liegen werden.

Berechnungen des ABVP haben eindeutig ergeben: Es ist betriebswirtschaftlich gesehen unsinnig, als Pflegedienst selbst als „Betreuungsdienst" ohne Kassenvertrag bei Stundenpreisen für Pflege/Betreuung von 5,00 Euro bis 7,00 Euro in den Wettbewerb einzusteigen. Ein Betreuungsdienst müsste je nach Region mindestens 10 bis 15 Euro pro Stunde an Entgelt von den Kunden verlangen, um annähernd kostendeckend arbeiten zu können - ohne Gewinn zu erwirtschaften!