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Regierungskoalition sieht noch Regelungsbedarf zu folgenden Themen:

  • Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus
  • Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudium

>> Pressemitteilung aus Forum Werner Schell

Berlin: (hib/STO) Pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, sollen sich von diesen künftig leichter auch während einer stationären Krankenhausbehandlung betreuen lassen können. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf "zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus" (16/12855) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612855.pdf
vorgelegt, der unter anderem die Mitaufnahme dieser Pflegekräfte in das Krankenhaus vorsieht.

Ferner soll die Hilfe zur Pflege laut Entwurf auch für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Behinderte weiter geleistet werden. Damit könnten die Betroffenen ihre besonderen Pflegekräfte auch bei einer stationären Behandlung weiter beschäftigen, heißt es in der Vorlage. Zudem soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie von "krankenhausersetzender häuslicher Krankenpflege" weiter ausbezahlt werden.

Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, heißt es zur Begründung.

Quelle: Mitteilung vom 7.5.2009
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