Mitteilung von tagesschau.de vom 24.10.2009 (15.02 Uhr)
Union und FDP präsentieren Koalitionsvertrag
Union und FDP haben in
Berlin ihren Koalitionsvertrag erläutert. Kanzlerin und CDU-Chefin Merkel
sagte, er zeige, "dass wir mutig in die Zukunft gehen wollen". Sie
schloss bis 2013 Steuererhöhungen aus - steigende Sozialbeiträge aber nicht.
FDP-Chef Westerwelle sprach von einer "hervorragenden Grundlage". Die
Bundestagsfraktionen von Union und FDP billigten den Koalitionsvertrag.
WACHSTUM – BILDUNG - ZUSAMMENHALT
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode – Entwurf –24.10.2009

9.2 Pflege
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Jeder Mensch hat das
Recht, in Würde gepflegt zu werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die
Pflegenden Zeit für die Pflegeleistungen sowie für persönliche Ansprache und
Zuwendung. Pflegende Angehörige und Menschen in Pflegeberufen pflegen täglich
mit großem beruflichem und persönlichem Engagement. Wir werden die
Rahmenbedingungen für Pflegende und Leistungsanbieter konsequent überprüfen
und entbürokratisieren, damit der eigentlichen Pflege am Menschen wieder mehr
Zeit eingeräumt wird.
Um den Familien die Chance
zu geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pflegebedürftigen Angehörigen
besser in Einklang zu bringen, wollen wir mit der Wirtschaft und im öffentlichen
Dienst bei Pflege- und Arbeitszeit verbesserte Maßnahmen zur Förderung der
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickeln.
Wir wollen ein Berufsbild
in der Altenpflege attraktiver gestalten. Darüber hinaus wollen wir die
Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend
modernisieren und zusammenführen.
Wir werden dafür sorgen,
dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche
Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können.
Die Pflege muss sich noch
mehr an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Durch mehr
Transparenz bei Leistungsangeboten, deren Preis und Qualität erhalten Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Leistungen und Leistungserbringer
flexibler auszuwählen. Dabei sollen sie verstärkt zwischen Sachleistungen und
Geldleistungen wählen können. Die Förderung des Aufbaus der Pflegestützpunkte
läuft aus. Bei der Qualitätsprüfung muss die Ergebnisqualität Vorrang vor
der Strukturqualität haben.
Wir wollen eine neue,
differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. Damit schaffen wir mehr
Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Es liegen bereits gute Ansätze
vor, die Pflegebedürftigkeit so neu zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche
Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund
von Demenz) berücksichtigt werden können. Wir werden die Auswirkungen dieser
Ansätze auf die Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge
mit anderen Leistungssystemen überprüfen. Spiegelbildlich zu der besseren
Abbildung des Leistungsbedarfes müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung
stehen, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind, wie z.
B. Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Unser Ziel ist eine ergebnisorientierte
und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege.
Die Pflegeversicherung
bleibt ein wichtiges Element der sozialen Sicherung. Die Pflegebedürftigen müssen
auch künftig angemessene Pflegeleistungen zu einem bezahlbaren Preis erhalten.
In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung jedoch ihre
Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu
garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir neben dem bestehenden
Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend,
individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. Eine
interministerielle Arbeitsgruppe wird dazu zeitnah einen Vorschlag ausarbeiten.
Die Veränderung in der
Finanzierung eröffnet Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung
langfristig zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit – auch zugunsten von
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie z. B. Demenz – neu zu
definieren.
Alle Bemühungen um eine
finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung
entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigenverantwortung und
Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege
wahrzunehmen.
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Quellen: FDP
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