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Rechtsgutachten:
Das Recht auf geschlechtsspezifische Pflege

Rund 1,9 Millionen Menschen in der Bundesrepublik erhalten derzeit Leistungen der sozialen und privaten Pflegeversicherung. Mädchen und Frauen stellen mit ca. 75 v.H. in der stationären Pflege und rund 65 v.H. in der ambulanten Pflege die Mehrheit aller pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger.

Vor allem behinderte Frauen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es für viele pflegebedürftige Frauen - nicht nur aber vor allem im Bereich der Intimpflege- unzumutbar ist, gegen ihren Willen und Wunsch von Männern gepflegt zu werden. Bedenkt man, dass gerade behinderte Frauen in besonderem Maße von sexueller Gewalt betroffen sind, erscheint dies ein allzu nachvollziehbarer Wunsch. Die Pflegeversicherungen und Sozialhilfeträger aber auch die stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste sind gehalten, diesen Unterschieden in den Bedürfnissen Rechnung tragen.

Ziel der ambulanten wie stationären Pflege ist nicht nur die Grundversorgung der Pflegebedürftigen. Die Pflege muss vielmehr sicherstellen, dass Menschen im Alter, mit einer Behinderung oder Erkrankung trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges, selbstbestimmtes und würdevolles Leben führen können.

Gutachten
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat Prof. Dr. jur. Gerhard Igll ein Rechtsgutachten erstellt. Das Gutachten befasst sich erstmals eingehend und umfassend mit der Frage, ob und in welchem Umfang der Wunsch nach Pflegepersonen des eigenen Geschlechts bereits nach geltendem Recht zu berücksichtigen ist. Es bietet allen im Pflegesektor Tätigen einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt wertvolle Anregungen, wie das in der Verfassung verankerte Recht pflegebedürftiger Frauen und Männer auf den staatlichen Schutz ihrer Würde und Selbstbestimmung verwirklicht werden kann und muss. Gleichzeitig nimmt es Stellung zu den Diskussionen um eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung dieses Rechts und liefert damit wichtige Anregungen für die Diskussion zur rechtlichen Fortentwicklung der Qualität in der Pflege und für die Stärkung der Rechte von pflegebedürftigen Frauen und Männern.

Umfrage
Im Kontext zu diesem Gutachten wurde von der Bundesorganisationsstelle behinderte Frauen`, Projektmitarbeiterin Gisela Hermes, eine Umfrage zur geschlechtsspezifischen Pflege / Assistenz bei behinderten Frauen durchgeführt. Dabei wurde der Bedarf hilfeabhängiger Frauen an weiblichen und männlichen Assistenzkräften abgefragt. Es wurden differenzierende Bedarfssituationen genannt und einige Beispiele, in denen mit einer Bereitschaft, dem Anliegen der Frauen entgegen zu kommen, geschlechtsspezifische Pflege als Selbstverständlichkeit ermöglicht wird.

Die betroffenen Frauen haben über positive und negative Erfahrungen mit männlichen und weiblichen Assistenzkräften berichtet und Gründe genannt, die behinderte Frauen bewegen, sich für oder gegen weibliche oder auch männliche Assistenzkräfte zu entscheiden. Es wurden recht differenzierende Aspekte sichtbar und es wurden Beispiele genannt, nach denen die Berücksichtigung von Wünschen nach geschlechtsspezifischer Pflege problemlos erfolgt.

Die Ergebnisse geben einen Einblick in die Assistenzsituation von hilfeabhängigen Frauen und sensibilisieren für die Bedürfnisse. Das Gutachten sowie die Ergebnisse aus der Umfrage können als pdf-Datei hier runtergeladen werden.

Anlagen

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (07.05.2003)