Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Stand: 12.09.2005
Presseerklärung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 12.09.2005
Der Runde Tisch Pflege legt Arbeitsergebnisse vor
Die Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla
Schmidt haben heute Empfehlungen der Arbeitsgruppen des Runden Tisches
Pflege vorgelegt. Ein Abschlussplenum des Runden Tischs Pflege wird noch in
diesem Jahr über diese Empfehlungen beschließen. Der Runde Tisch Pflege wurde
im Herbst 2003 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Renate Schmidt und der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale
Sicherung Ulla Schmidt einberufen, um die Lebenssituation hilfe- und
pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern. An der gemeinsamen
Initiative haben Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, aus Ländern und
Kommunen, aus Praxis und Wissenschaft teilgenommen.
Vier Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege haben hierzu
eine Vielzahl von Ansatzpunkten herausgearbeitet. So wurden handlungsorientierte
Empfehlungen zur Verbesserung der Situation hilfe- und pflegebedürftiger
Menschen in der häuslichen und stationären Versorgung vorgelegt ebenso wie
Vorschläge für Bürokratieabbau und der Entwurf einer Charta mit Rechten für
pflegebedürftige Menschen in Deutschland.
Bundessozialministerin Ulla Schmidt: "Ich bin sehr froh,
dass die Arbeitsgruppen trotz unterschiedlicher Interessen in vielen Bereichen
gute Empfehlungen für das Abschlussplenum erarbeitet haben. Nun gilt es, das
gemeinsam Erarbeitete in die Tat umzusetzen. Wir erreichen am meisten, wenn wir
unsere Kräfte bündeln. Denn zusätzlich zur Reform der Pflegeversicherung, die
wir ja bereits vorbereiten, kommt es auf ein Gesamtkonzept an, das insgesamt die
Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft aufgreift. Es geht hier
auch um Fragen der Infrastruktur etwa in den Bereichen Gesundheit, Wohnen,
Kommunikation und Verkehr. Es geht zudem um Fragen zivilgesellschaftlichen
Engagements - Themen, die sich nicht ohne Grund auch in den
Arbeitsgruppenergebnissen wieder finden. Praxisbeispiele von verschiedenen
Trägern, die sich schon heute in weiten Teilen an den Prinzipien der Charta der
Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland orientieren,
zeigen, dass dabei längst nicht alles eine Frage zusätzlicher Finanzmittel
ist."
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
führt gesammelt die Rechte der Pflegebedürftigen auf, die in verschiedenen
Gesetzen verankert sind und hier für die Praxis erläutert werden. Ein
Kernbereich ist dabei das Recht auf Selbstbestimmung, das veranschaulicht wird
zum Beispiel bei der Gestaltung des Tagesablaufs in einer stationären
Einrichtung.
„Die Charta wird besonderen Stellenwert für alle
Pflegebedürftigen, Angehörigen und auch die Pflegekräfte haben. Wir sind
überzeugt, dass ein gesellschaftlicher Konsens über die Inhalte der Charta
erreicht werden kann", so die Bundesministerinnen Ulla Schmidt und Renate
Schmidt.
„Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, die
Pflegearbeit von unnötiger Bürokratie zu entlasten," so Renate Schmidt
weiter. "Mit der Umsetzung eines ersten Teils der Empfehlungen habe ich
bereits begonnen. Am 13. Juli habe ich dem Bundeskabinett 10 Eckpunkte zur
Entbürokratisierung im Heimrecht vorgelegt, die auch Vorschläge zur Änderung
des Heimgesetzes vorsehen.
Wir leben in einem Zeitalter, in dem es gilt, die Gesellschaft
nach den Erfordernissen des demografischen Wandels zukunftsfähig zu gestalten.
Die demografische Entwicklung bringt uns ein Plus an Lebenszeit und für sehr
viele auch ein Mehr an gesunden, vitalen Jahren. Gleichzeitig bringt sie aber
auch einen Zuwachs an Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen
sind. Wir müssen jetzt die Weichenstellungen vornehmen, die auch in Zukunft
menschenwürdiges Leben bei Hilfe und Pflege sichern."
Die heute vorgestellten Arbeitsergebnisse sind abrufbar unter
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/4187.php
Sie enthalten u.a. Vorschläge zur Änderung
bundesgesetzlicher Vorschriften, zur Verbesserung der Verwaltungspraxis von
Heimaufsicht und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung sowie zum Abbau
von internem Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen.
Begleitend zum Runden Tisch Pflege werden durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Reihe weiterer
Projekte durchgeführt, mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten in der Pflege
aufzuzeigen. Diesem Ziel dienen auch die vielfältigen Initiativen, die im
Rahmen des Modellprogramms zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger
des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführt
werden.
Weitere Informationen zu:
• Partnern des Runden Tischs Pflege
• Arbeitsgruppen des Runden Tischs Pflege
• Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
• Arbeitsergebnisse des Runden Tischs Pflege
• Häufig gestellte Fragen zur Pflegesituation in Pflegeheimen
• Hilfe und Pflege finden Sie unter
http://www.bmfsfj.de
http://www.bmgs.bund.de
Quelle: Pressemitteilung vom 12.09.2005
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