Ambulante Pflege in Rheinland-Pfalz: schlechte Noten!
Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz Alzey, 10.03.08:
Bericht
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz zu den
Ergebnissen der Qualitätsprüfungen nach §§ 112, 114 i. V. m. § 80 SGB XI in
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz
Bereits seit 1997 führt
der MDK Rheinland-Pfalz Qualitätsprüfungen in nennenswertem Umfang durch, seit
8 Jahren veröffentlicht er die zusammengefassten Ergebnisse in einem
Jahresbericht. Insgesamt wurden inzwischen 744 ambulante und stationäre
Pflegeeinrichtungen mindestens einmal durch den MDK Rheinland-Pfalz überprüft.
Dies entspricht einem Anteil von 94 % der 793 Pflegeeinrichtungen in
Rheinland-Pfalz. 2007 wurden 201 Prüfungen durchgeführt, entsprechend einem
Anteil von 25 % der vorhandenen Pflegeeinrichtungen. 137 Prüfungen betrafen
stationäre Pflegeheime, 64 Prüfungen ambulante Pflegedienste.
Vergleicht man Ergebnisse
der letzten Jahre, fallen langsame Verbesserungen in strukturellen und
personellen Aspekten auf. Im stationären Pflegebereich verbessert sich langsam
auch die individuelle Planung und Steuerung der Pflege mithilfe der
Pflegedokumentation und -planung. Im Gegensatz dazu verschlechtern sich die
Pflegeplanungen und -dokumentationen im ambulanten Pflegebereich zunehmend, was
gerade hier bei Personalwechseln und alleine vor Ort arbeitenden Pflegekräften
problematisch ist und eine angemessene pflegerische Versorgung sehr erschwert.
Auch qualitätssichernde Elemente wie Pflegevisiten und Fachbegleitungen finden
sich im ambulanten Pflegebereich in gleich bleibend viel zu geringem Umfang, während
sich auch hier im stationären Pflegebereich eine langsame Tendenz zur
Verbesserung abzeichnet.
Verbesserungen der
pflegerischen Versorgungsqualität (Ergebnisqualität) finden sich nur bei der
Versorgung von Personen mit Problemen bei der selbstständigen Ernährung;
diesen stehen weiterhin erhebliche Defizite in anderen pflegerischen
Problembereichen wie bei der Versorgung von Pflegebedürftigen mit der Gefahr
des Wundliegens oder bereits bestehenden Druckgeschwüren (Dekubitus) gegenüber.
Wesentliches Kriterium für
die Qualität der pflegerischen Versorgung in einer Pflegeeinrichtung ist nicht
lediglich die Feststellung, ob bei einer Prüfung Mängel festgestellt wurden,
sondern insbesondere die Frage, wie die Pflegeeinrichtung mit dieser
Feststellung umgeht. Die Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen nutzt die Ergebnisse
der Qualitätsprüfungen durch den MDK für eine Qualitätsverbesserung und kann
diese bei der nachfolgenden Evaluation belegen. Leider gibt es immer wieder
einzelne Einrichtungen, bei denen dies so nicht der Fall ist.
Solange gerade in der
pflegerischen Ergebnisqualität Defizite in dem berichteten Umfang festgestellt
werden müssen, kann die erreichte Situation nicht zufrieden stellen. Der
Landespflegeausschuss hat Zielvereinbarungen mit allen Beteiligten abgeschlossen
und veröffentlicht. Nun wird es daran liegen, die Umsetzung der Vereinbarungen
zu überprüfen und einzufordern. Insbesondere im ambulanten Pflegebereich muss
über eine Intensivierung der Verbesserungsmaßnahmen nachgedacht werden.
Auch wenn die
zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse für ein Bundesland deshalb nicht
den Anspruch auf umfassende statistische Repräsentativität erheben kann, weil
die Auswahl der geprüften Pflegeeinrichtungen nicht nur zufällig erfolgt,
sondern auch Prüfungen auf Beschwerden, Vertragsverlängerungen etc. hin
durchgeführt werden, darf bei einem Anteil von 25 % jährlich geprüfter
Einrichtungen das Argument der fehlenden statistischen Repräsentativität der
Ergebnisse keinesfalls verwechselt werden mit einer eingeschränkten inhaltlichen
Aussagekraft. Die aufgeführten Ergebnisse lassen durchaus auch Rückschlüsse
auf die Versorgungsqualität zu.
Künftig
soll der MDK häufiger prüfen. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf
geeinigt, dass nach einer Übergangsfrist ab 2011 jährliche Prüfungen durchgeführt
werden sollen. Zudem sollen die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der MDK veröffentlicht
werden. Der MDK Rheinland-Pfalz erstellt seit 2005 regelmäßig auf einer Seite
übersichtlich dargestellte Einrichtungsbezogene Qualitätsberichte (EQB).
Inzwischen haben 459 Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz einen solchen EQB
erhalten, dessen Weitergabe allerdings derzeit aufgrund der gesetzlichen
Situation nur über die Pflegeeinrichtung selbst erfolgen kann. Leider haben
diese Möglichkeit bisher nur wenige Pflegeeinrichtungen für sich genutzt.
An
dem Konzept der Einrichtungsbezogenen Qualitätsberichte (EQB) wird der MDK
Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weiter
arbeiten. Ein entsprechendes Projekt wird von dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert und soll Vorarbeiten für die im
Herbst des Jahres bei dem Spitzenverband Bund geplante Diskussion und Festlegung
von Form und Inhalten einer Qualitätsberichterstattung leisten. Die Ergebnisse
der letzten Jahre zeigen, dass ohne Transparenz eine nachhaltige Verbesserung
nicht zu erreichen ist.
Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt am 10.03.2008 um 09:00 Uhr auf der Tagung
des Landespflegeausschusses Rheinland-Pfalz in Mainz (siehe unten angefügter Hinweis).
Quelle: http://www.mdk-rlp.de
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