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Ambulante Pflege in Rheinland-Pfalz: schlechte Noten!

Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz Alzey, 10.03.08:

Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen nach §§ 112, 114 i. V. m. § 80 SGB XI in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz

Bereits seit 1997 führt der MDK Rheinland-Pfalz Qualitätsprüfungen in nennenswertem Umfang durch, seit 8 Jahren veröffentlicht er die zusammengefassten Ergebnisse in einem Jahresbericht. Insgesamt wurden inzwischen 744 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mindestens einmal durch den MDK Rheinland-Pfalz überprüft. Dies entspricht einem Anteil von 94 % der 793 Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz. 2007 wurden 201 Prüfungen durchgeführt, entsprechend einem Anteil von 25 % der vorhandenen Pflegeeinrichtungen. 137 Prüfungen betrafen stationäre Pflegeheime, 64 Prüfungen ambulante Pflegedienste.

Vergleicht man Ergebnisse der letzten Jahre, fallen langsame Verbesserungen in strukturellen und personellen Aspekten auf. Im stationären Pflegebereich verbessert sich langsam auch die individuelle Planung und Steuerung der Pflege mithilfe der Pflegedokumentation und -planung. Im Gegensatz dazu verschlechtern sich die Pflegeplanungen und -dokumentationen im ambulanten Pflegebereich zunehmend, was gerade hier bei Personalwechseln und alleine vor Ort arbeitenden Pflegekräften problematisch ist und eine angemessene pflegerische Versorgung sehr erschwert. Auch qualitätssichernde Elemente wie Pflegevisiten und Fachbegleitungen finden sich im ambulanten Pflegebereich in gleich bleibend viel zu geringem Umfang, während sich auch hier im stationären Pflegebereich eine langsame Tendenz zur Verbesserung abzeichnet.

Verbesserungen der pflegerischen Versorgungsqualität (Ergebnisqualität) finden sich nur bei der Versorgung von Personen mit Problemen bei der selbstständigen Ernährung; diesen stehen weiterhin erhebliche Defizite in anderen pflegerischen Problembereichen wie bei der Versorgung von Pflegebedürftigen mit der Gefahr des Wundliegens oder bereits bestehenden Druckgeschwüren (Dekubitus) gegenüber.

Wesentliches Kriterium für die Qualität der pflegerischen Versorgung in einer Pflegeeinrichtung ist nicht lediglich die Feststellung, ob bei einer Prüfung Mängel festgestellt wurden, sondern insbesondere die Frage, wie die Pflegeeinrichtung mit dieser Feststellung umgeht. Die Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen nutzt die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den MDK für eine Qualitätsverbesserung und kann diese bei der nachfolgenden Evaluation belegen. Leider gibt es immer wieder einzelne Einrichtungen, bei denen dies so nicht der Fall ist.

Solange gerade in der pflegerischen Ergebnisqualität Defizite in dem berichteten Umfang festgestellt werden müssen, kann die erreichte Situation nicht zufrieden stellen. Der Landespflegeausschuss hat Zielvereinbarungen mit allen Beteiligten abgeschlossen und veröffentlicht. Nun wird es daran liegen, die Umsetzung der Vereinbarungen zu überprüfen und einzufordern. Insbesondere im ambulanten Pflegebereich muss über eine Intensivierung der Verbesserungsmaßnahmen nachgedacht werden.

Auch wenn die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse für ein Bundesland deshalb nicht den Anspruch auf umfassende statistische Repräsentativität erheben kann, weil die Auswahl der geprüften Pflegeeinrichtungen nicht nur zufällig erfolgt, sondern auch Prüfungen auf Beschwerden, Vertragsverlängerungen etc. hin durchgeführt werden, darf bei einem Anteil von 25 % jährlich geprüfter Einrichtungen das Argument der fehlenden statistischen Repräsentativität der Ergebnisse keinesfalls verwechselt werden mit einer eingeschränkten inhaltlichen Aussagekraft. Die aufgeführten Ergebnisse lassen durchaus auch Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität zu.

Künftig soll der MDK häufiger prüfen. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, dass nach einer Übergangsfrist ab 2011 jährliche Prüfungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollen die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der MDK veröffentlicht werden. Der MDK Rheinland-Pfalz erstellt seit 2005 regelmäßig auf einer Seite übersichtlich dargestellte Einrichtungsbezogene Qualitätsberichte (EQB). Inzwischen haben 459 Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz einen solchen EQB erhalten, dessen Weitergabe allerdings derzeit aufgrund der gesetzlichen Situation nur über die Pflegeeinrichtung selbst erfolgen kann. Leider haben diese Möglichkeit bisher nur wenige Pflegeeinrichtungen für sich genutzt.

An dem Konzept der Einrichtungsbezogenen Qualitätsberichte (EQB) wird der MDK Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weiter arbeiten. Ein entsprechendes Projekt wird von dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert und soll Vorarbeiten für die im Herbst des Jahres bei dem Spitzenverband Bund geplante Diskussion und Festlegung von Form und Inhalten einer Qualitätsberichterstattung leisten. Die Ergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass ohne Transparenz eine nachhaltige Verbesserung nicht zu erreichen ist.

Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt am 10.03.2008 um 09:00 Uhr auf der Tagung des Landespflegeausschusses Rheinland-Pfalz in Mainz (siehe unten angefügter Hinweis).

Quelle: http://www.mdk-rlp.de