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Leserbrief von Werner Schell an die NGZ vom 21.06.2007 zum Bericht Heime - Die Pflege-Rahmenbedingungen stimmen nicht! In dem Bericht über die Vorlage des Heimprüfberichtes für die Jahre 2005 und 2006 wird schlicht behauptet, die alten und behinderten Menschen, die im Rhein-Kreis Neuss in Heimen leben, würden allesamt ordnungsgemäß gepflegt und betreut. Dass dies für viele Pflegesituationen zutreffen mag, soll nicht bestritten werden. Gleichwohl gehört zu einer korrekten und wahrheitsgemäßen Unterrichtung der Öffentlichkeit aber auch, dass die Pflege-Rahmenbedingungen eine angemessene Pflege, Betreuung und Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen oftmals nicht zulassen. Wie kann es sonst z.B. sein, dass zahlreiche Pflegekräfte über unzulängliche Arbeitsbedingungen klagen. Insoweit hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege am 19.3.2007 u.a. erklärt: „Die Belastungen in der Pflege sind vielfältig. Die Zahl der dementen oder hochbetagten und mehrfach chronisch kranken Menschen steigt und der Zeitdruck verstärkt sich. Als Folgen dieser körperlichen und psychischen Belastungen treten bei den Beschäftigten häufig psychosomatisch bedingte Rücken- und Hauterkrankungen, Burn-out und Depressionen auf. Am Ende steht bei Pflegekräften oftmals der vorzeitige Ausstieg aus dem Beruf, in vielen Fällen schon nach weniger als zehn Jahren." Ein kritischer Prüfbericht der Heimaufsicht muss sich mit solchen Fakten auseinandersetzen und nicht die Öffentlichkeit dadurch in die Irre führen, es sei einfach alles in Ordnung. Die Heimaufsicht muss sich im Übrigen auf die ihr zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (der Gefahrenabwehr) beschränken und kann über eine Heim-Ergebnisqualität in Wirklichkeit nur ungenügende Aussagen machen. Dass der Neusser Heimaufsicht in zwei Jahren nur 14 Beschwerden zugegangen sein sollen, zeigt eigentlich auf, dass die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen von der Heimaufsicht eher weniger Hilfe erwarten. Tatsache ist nämlich, dass allein bei mir in einem vierwöchigen Zeitraum mehr als 14 Hilfeanfragen eingehen. Problematisch ist dabei, dass sich die klageführenden Personen, meist Pflegekräfte und Angehörige, nicht ohne Schutz trauen, „Ross und Reiter" zu nennen. Pflegekräfte befürchten bei der Bekanntgabe ihres Namens eine Kündigung, andere Beschwerdeführer gehen von Nachteilen für die Angehörigen aus. Hier liegt ein entscheidender Schwachpunkt in der Heimbeurteilung und Mängelbenennung. Zu diesen Gegebenheiten, die übrigens bundesweit Gültigkeit haben, äußert sich der Prüfbericht offensichtlich nicht und ignoriert solche entscheidenden Fakten. Für zumindest ungeschickt halte ich es, dass lediglich ein einziger eine Pflegekraft betreffender Beschwerdefall, sozusagen als Musterbeispiel, vorgestellt wird. Dabei ging es um eine Pflegekraft, die sich einer Pflichtwidrigkeit schuldig gemacht hat. Dass insoweit zurecht Konsequenzen gezogen wurden, bedarf keiner langen Erörterung. Ich hätte mir aber gewünscht, andere – eher strukturelle - Missstände angeprangert zu sehen. Der jetzt vorgestellte Einzelfall suggeriert, Beschwerdenotwendigkeiten seien allein in Richtung Personal gegeben. Gerade das Personal ist aber für die mangelhaften Rahmenbedingungen am Wenigsten verantwortlich! Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. wird in allernächster Zeit ein Konzept vorlegen, das sicherstellt, dass die Ergebnisqualität in den stationären Pflegeeinrichtungen offen gelegt wird. Die Vergabe einer "Auszeichnung menschenwürdige Pflege" wird vorbereitet. Heime, die nach Gütekriterien eine gute Ergebnisqualität gewährleisten und mit dem Pflege-Selbsthilfeverband e.V. eine Vereinbarung treffen, mit der die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" sowie ein gesondertes Beschwerdemanagement anerkannt werden, dürfen diese Auszeichnung führen und damit auch am Markt werben. Wir werden damit den guten Heimen einen Vorteil verschaffen und so "Spreu vom Weizen trennen" helfen. Werner Schell |