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Amerikanische Behörde verweigert Erstattung für wieder aufbereitete medizinische Einmalprodukte

Wiesbaden. Die amerikanische Behörde für die Finanzierung des Gesundheitswesens, "Health Care Financing Administration" (HCFA), hat angekündigt, dass sie im Rahmen ihres Programms "Medicare" nicht länger die Kosten für die Verwendung von wieder aufbereiteten medizinischen Einmalprodukten bei älteren Menschen übernehmen wird. Darauf hat der Bundesfachverband Medizinprodukteindustrie (BVMed) in seiner zweiten Ausgabe der "Re-Use News" hingewiesen, mit denen der Verband über die Problematik der Wiederaufbereitung von Einmalprodukten informiert.

Vor kurzem hatte die amerikanische Überwachungsbehörde "Food and Drug Administration" (FDA) gegenüber der Vereinigung der Wiederaufbereiter von Medizinprodukten klar gestellt, dass die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten zur Einmalverwendung durch Dritte unrechtmäßig ist, sofern nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, die auch für die Hersteller gelten. Im Oktober will die FDA einen neuen Vorschlag zur Regelung der Wiederaufbereitung vorlegen.

Der BVMed spricht sich gegen die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten aus, die vom Hersteller nur zum Einmalgebrauch gekennzeichnet werden. Denn im Vordergrund der Überlegungen muss nach Ansicht des BVMed immer die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und des medizinischen Personals stehen, nicht jedoch eine eventuelle Kostenersparnis durch eine Wiederaufbereitung. Im März 1999 hatte der BVMed bundesweit das Faltblatt "Einmalprodukte sind nicht zur Wiederverwendung geeignet" u. a. an alle 2.300 Krankenhäuser versandt. Die kostenlose Informationsschrift machte deutlich, dass der Betreiber eines Medizinprodukts im Krankenhaus oder in der Arztpraxis für eventuelle Folgen verantwortlich ist, wenn er von den Herstellerangaben abweicht und ein Einmalprodukt wieder aufbereiten lässt.

Quelle: Pressemeldung des BVMed vom 14.10.1999 (Nr. 65/99) http://www.bvmed.de

Werner Schell