Amerikanische Behörde verweigert Erstattung für wieder aufbereitete medizinische Einmalprodukte
Wiesbaden. Die amerikanische Behörde für die Finanzierung des
Gesundheitswesens, "Health Care Financing Administration" (HCFA), hat
angekündigt, dass sie im Rahmen ihres Programms "Medicare" nicht länger die
Kosten für die Verwendung von wieder aufbereiteten medizinischen Einmalprodukten bei
älteren Menschen übernehmen wird. Darauf hat der Bundesfachverband
Medizinprodukteindustrie (BVMed) in seiner zweiten Ausgabe der "Re-Use News"
hingewiesen, mit denen der Verband über die Problematik der Wiederaufbereitung von
Einmalprodukten informiert.
Vor kurzem hatte die amerikanische Überwachungsbehörde "Food and
Drug Administration" (FDA) gegenüber der Vereinigung der Wiederaufbereiter von
Medizinprodukten klar gestellt, dass die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten zur
Einmalverwendung durch Dritte unrechtmäßig ist, sofern nicht alle Vorschriften
eingehalten werden können, die auch für die Hersteller gelten. Im Oktober will die FDA
einen neuen Vorschlag zur Regelung der Wiederaufbereitung vorlegen.
Der BVMed spricht sich gegen die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten
aus, die vom Hersteller nur zum Einmalgebrauch gekennzeichnet werden. Denn im Vordergrund
der Überlegungen muss nach Ansicht des BVMed immer die Sicherheit und Gesundheit der
Patienten und des medizinischen Personals stehen, nicht jedoch eine eventuelle
Kostenersparnis durch eine Wiederaufbereitung. Im März 1999 hatte der BVMed bundesweit
das Faltblatt "Einmalprodukte sind nicht zur Wiederverwendung geeignet" u. a. an alle
2.300 Krankenhäuser versandt. Die kostenlose Informationsschrift machte deutlich, dass
der Betreiber eines Medizinprodukts im Krankenhaus oder in der Arztpraxis für eventuelle
Folgen verantwortlich ist, wenn er von den Herstellerangaben abweicht und ein
Einmalprodukt wieder aufbereiten lässt.
Quelle: Pressemeldung des BVMed vom 14.10.1999 (Nr. 65/99) http://www.bvmed.de
Werner Schell
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