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Rechtliche und strukturelle Weiterentwicklung der Rehabilitation - Positionen der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Fachausschuß für Rehabilitation beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hat im Oktober 1999 Positionen der Gesetzlichen Rentenversicherung und Empfehlungen an die Politik zur rechtlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Rehabilitation beschlossen (Quelle: Info der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - BAR -, 5/1999).

Hoher Standard der Rehabilitation
Die Rentenversicherungsträger betonen in dem Positionspapier, daß das Rehabilitationssystem in Deutschland mit seinem differenzierten, auf vielfältige Problemlagen ausgerichteten Leistungsangebot auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard erreicht habe. Wesentliche Merkmale lägen in dem Gestaltungs- und Sicherstellungsauftrag der Selbstverwaltung der Rehabilitationsträger sowie in der systematischen Einordnung der Rehabilitation in die Gesamtstruktur des gegliederten Systems der sozialen Sicherung. Die daraus resultierende Arbeitsteilung und Spezialisierung der Rehabilitationsträger und -einrichtungen stelle eine besondere Stärke des gegliederten Systems dar. Die Gliederung nach Risokobereichen, nach dem jeder Leistungsträger das Risiko des Scheiterns von Rehabilitationsmaßnahmen trägt, habe eine hohe Rationalität und sys-temsteuernde Funktion. Sie sei mittlerweile auch von der Gesundheitsökonomie anerkannt und zur konsequenten Umsetzung gerade auch in Zeiten knapper öffentlicher Ressourcen empfohlen worden.

Konzepte der Rehabilitation sind effektiv
Chronische Krankheiten verursachten den weitaus größten Teil der stetig wachsenden Krankheitskosten und in noch höherem Maße der volkswirtschaftlichen Folgekosten. Die Konzepte der medizinischen und beruflichen Rehabilitation stellten die richtige Antwort dar, um dieser Entwicklung zu begegnen. Rehabilitation sei effektiv und kostensparend und häufig die kostengünstigere Alternative. Sowohl die Wirksamkeit als auch die Effizienz wurden in zahlreichen rehabilitationswissenschaftlichen Studien nachgewiesen.

Kontinuierliche Weiterentwicklung
Trotz der Leistungsfähigkeit und Professionalisierung bedürfe das Rehabilitationssystem der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Optimierung auf unterschiedlichen Ebenen. Im Mittelpunkt stehe dabei mittlerweile die Verzahnung sowohl innerhalb der Rehabilitation als auch mit anderen Versorgungsbereichen sowie die Schaffung eines prozeßorientierten Rehabilitations- und Eingliederungsmanagements. Für die Rentenversicherung stünde ferner die rechtzeitige Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen über den niedergelassenen Arzt und den Betriebsarzt, die weitere Vernetzung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie der Ausbau der Nachsorge zur Sicherung des Rehabilitationserfolges im Vordergrund.

Rehabilitations- und Behindertenrecht
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt die Absicht, das gesamte Rehabilitationsrecht in einem Sozialgesetzbuch zusammenzufassen. Allerdings sollte dabei aus grundsätzlichen Erwägungen das Leistungsrecht für den einzelnen Rehabilitationsträger in den Spezialgesetzen bestehen bleiben, um damit den engen Zusammenhang zu den jeweiligen Hauptaufgaben eines Trägers weiterhin deutlich zu machen. Bei der Einordnung des Schwerbehindertenrechtes sei allerdings zu berücksichtigen, daß das Schwerbehindertenrecht einen Bereich mit gesonderten Zielen darstelle und eigentlich kein typisches Leistungsrecht sei (z. B. Beschäftigungsquote, Ausgleichsabgabe, betriebliche Interessenvertretung). Das Schwerbehindertenrecht solle deshalb als geschlossenes Ganzes übernommen werden. Gleichzeitig müsse klargestellt werden, daß nicht der eine Rechtsbereich ein Teil des jeweils anderen sei.

Einbeziehung der Sozialhilfe
Die Rentenversicherung befürwortet auch grundsätzlich die Einbeziehung der Sozialhilfe in das gegliederte Leistungssystem, da dies eine Strukturverbesserung des Rehabilitationssystems bedeute. Allerdings müßten die im Recht der Sozialhilfe geltenden Prinzipien der Subsidiarität und Bedürftigkeit in Bezug auf die geltenden Regelungen zur Vorleistung und Erstattung bei Unzuständigkeit angepasst werden.

Anforderungen an ambulante/ teilstationäre Rehabilitation
Die gesetzliche Rentenversicherung habe ihre Bemühungen, das stationäre Rehabilitationssystem gezielt durch ambulante/ teilstationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erweitern bzw. zu ergänzen, im Rahmen von Modellvorhaben intensiviert. Dabei gehe sie von bestimmten Anforderungen aus:

  • Ambulante/teilstationäre Angebotsstruk-turen müssen ganzheitlich und interdisziplinäre Leistungsformen (keine rehabilitativen Einzelleistungen) sein,
  • die Angebote müssen den spezifischen Auftrag der Rentenversicherung (berufliche Rehabilitation) berücksichtigen,
  • bestehende stationäre Einrichtungen sollten sich an der ambulanten/ teilstationären Rehabilitation beteiligen und ihr Know-how zur Verfügung stellen,
  • eine Beteiligung der niedergelassenen Ärzte sei nur möglich, soweit die bisher entwickelten Grundsätze der Rehabilitation in einem angemessenen organisatorischen und personellen Rahmen umsetzbar seien,
  • aus wirtschaftlichen Gründen werde der Ausbau der ambulanten/teilstationären Rehabilitation ihren Schwerpunkt vor allem in Ballungsgebieten haben müssen,
  • berücksichtigt werden müßten die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen von Modellvorhaben. Dabei spiele neben den Kosten auch die Akzeptanz der Versicherten eine Rolle.

Grundsatz "ambulant vor stationär"
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnisse sei der Grundsatz "ambulant vor stationär" nicht ohne weiteres umsetzbar (unterschiedliche regionale Angebote, notwendige Differenzierung der Schweregrade, Akzeptanz der Versicherten) und sei zudem nicht immer die kostengünstigere Alternative. Über die Form der Rehabilitation müsse daher in Abhängigkeit von dem individuellen Rehabilitationsbedarf und dem angestrebten Rehabilitationsziel im Einzelfall entschieden werden.
Zusätzliche gesetzliche Regelungen hinsichtlich der ambulanten/teilstationären Rehabilitation seien aus Sicht der Rentenversicherung nicht erforderlich, da z. B. auf der Ebene der BAR trägerübergreifende Rahmenkonzepte für diesen Bereich erarbeitet wurden.

Weitere Themenbereiche
Das Positionspapier der gesetzlichen Rentenversicherung beinhaltet Aussagen zu den folgenden weiteren Themenbereichen:

  • Krankenbehandlung, Vorsorge und Rehabilitation,
  • Bedarfsgerechte Sicherstellung von Rehabilitationsleistungen,
  • Rechtzeitige Einleitung der Rehabilitation,
  • Frührehabilitation im Krankenhaus,
  • Vorleistungen in der medizinischen Rehabilitation,
  • Zeitliche Flexibilisierung von Rehabilitationsleistungen,
  • Berufliche Rehabilitation,
  • Rehabilitationsmanagement und Verzahnung,
  • Trägerübergreifende Reha-Beratung,
  • Trägerübergreifende Kooperation auf Bundesebene,
  • Qualitätssicherung in der Rehabilitation und Forschungsförderung.

Weitere Informationen: Dr. Ferdinand Schliehe, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Rehabilitationswissenschaftliche Abteilung, Eysseneckstraße 55, 60322 Frankfurt/Main, Tel: 069/1522-344, Fax: 069/1522-259.