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Schwerbehindertenstatistik nach dem Stand vom 31.12.1997

Am 31.12.1997 waren bei den Versorgungsämtern der Bundesrepublik Deutschland 6.596.502 amtlich anerkannte Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis registriert. Das entspricht einem Anteil von rund 8 % der Bevölkerung (Quelle: Statistik der Schwerbehinderten des Statistischen Bundesamtes von Ende Juli 1998; Stand 31.12.1997).

Nach der Ursache der Behinderung ergibt sich folgende Gliederung:

Angeborene Behinderung → 308.154
Allgemeine Krankheit (einschließlich Impfschaden)→ 5.594.735
Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall), Berufskrankheit → 90.251
Verkehrsunfall → 44.850
Häuslicher Unfall → 10.106
Sonstiger oder nicht näher bezeichneter Unfall → 32.515
Anerkannte Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung → 211.733
Sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen → 304.158
Insgesamt → 6.596.502

Nach der Art der Behinderung ergibt sich folgende Gliederung:

Körperlich schwerbehindert → 4.856.075
Geistig/seelisch schwerbehindert → 974.814
Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen → 765.613
Insgesamt → 6.596.502

Die Behinderungsarten im einzelnen:

Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen → 106.746
Funktionseinschränkung von Gliedmaßen → 1.002.490
Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes,
Deformierung des Brustkorbes → 1.006.669
Querschnittslähmung → 16.310
Blindheit und Sehbehinderung → 341.593
Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit,
Gleichgewichtsstörungen → 235.839
Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a. → 171.213
Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw.
Organsystemen → 1.975.215
Hirnorganische Anfälle → 144.843
Hirnorganisches Psychosyndrom, symptomatische Psychosen → 364.784
Störungen der geistigen Entwicklung → 260.349
Psychosen (Schizophrenie, affektive Psychosen);
Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen → 188.419
Suchtkrankheiten → 16.419
Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen → 765.613
Insgesamt → 6.596.502

Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Die Feststellung der Schwerbehinderung erfolgt auf Antrag des Behinderten nach ärztlicher Begutachtung. Über die Schwerbehinderung und eventuelle weitere Merkmale wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Bei der Anerkennung als Schwerbehinderter spielen die Ursachen der Schwerbehinderung keine Rolle. Es gilt vielmehr die finale Betrachtungsweise.

Ende 1997 waren in Deutschland rund 100.000 Menschen mehr als am Jahresende 1995 von den Versorgungsämtern als schwerbehindert anerkannt (Grad der Behinderung von 50 und mehr). Im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin - Ost) ist deren Zahl um 0,9% auf 5,7 Millionen und in den neuen Ländern um 5,5,% auf 930.000 gestiegen. Bezogen auf die jeweilige Bevölkerung war im früheren Bundesgebiet durchschnittlich einer von zwölf Einwohnern (8,3%), in den neuen Ländern einer von fünfzehn Einwohnern (6,6,%) schwerbehindert.
Bei fast einem Viertel der Schwerbehinderten (24,3%) war vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden (1995: 23,9%), 28,8% wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf (1995: 28,4%).
Behinderungen traten häufiger bei Personen im fortgeschrittenen Alter auf als bei jungen Menschen. So waren 51,2% der Schwerbehinderten älter als 65 Jahre, weitere 24,7% gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. 2,4% waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Über die Hälfte (52,9%) der Schwerbehinderten waren männlichen Geschlechts.
Häufigste Behinderungsart war die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen (29,9%). Auf Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes sowie Deformierung des Brustkorbes entfielen 15,3% auf Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen 15,2%. In 14,8% der Fälle lag eine geistig-seelische Behinderung vor, von Blindheit und Sehbehinderung waren 5,2% betroffen.In den meisten Fällen (84,8%) wurde die Behinderung durch eine Krankheit (einschließlich Impfschaden) verursacht, 4,7% der Behinderungen waren angeboren.

Werner Schell (5/99)