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Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1998

7,7 Milliarden DM im Jahr 1998 für Rehabilitation ausgegeben
Die Rentenversicherungsträger haben im Jahre 1998 für rund 742.000 Rehabilitationsleistungen (642.400 medizinische Leistungen und 99.600 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation) 7,7 Milliarden DM aufgewendet. Dies sind 2,6 Prozent der gesamten Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum Vergleich: 1997 wurden rund 8 Milliarden DM für Rehabilitationsleistungen ausgegeben. Verantwortlich für diese Verringerung war u. a. die Verkürzung der Dauer der medizinischen Leistungen sowie der Rückgang bei Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Dies teilte der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt am Main, mit (Quelle: VDR Info Nr. 5/1999).

Kostenbeteiligung der Rehabilitanden
1998 hat die gesetzliche Rentenversicherung Zuzahlungsbeträge zu den Aufwendungen für stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen in Höhe von rund 95 Millionen DM eingenommen. Für stationäre medizinische Leistungen zur Rehabilitation war 1998 eine Zuzahlung in Höhe von täglich 25 DM in den alten und 20 DM in den neuen Bundesländern zu leisten. Die Zuzahlung ist für die Dauer der stationären Leistung, längstens für 42 Tage im Jahr, zu erbringen. Bei Anschlußheilbehandlungen nach einer Krankenhausbehandlung muß nur für die Dauer von 14 Tagen zugezahlt werden. In diesen Fällen ist eine Zuzahlung von 17 DM bzw. 14 DM zu leisten. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen gelten - abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens - gestaffelte niedrigere Zuzahlungsbeträge; Versicherte mit geringem Einkommen, Bezieher von Übergangsgeld und Sozialhilfe sind sogar vollständig von der Zuzahlung befreit. Diese Regelungen kamen für 72 Prozent der Versicherten zum Tragen, die 1998 eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen haben.

Zahl der medizinischen Rehabilitationsleistungen wieder leicht gestiegen
Nach dem erheblichen Rückgang der Zahl der medizinischen Rehabilitationsleistungen im Jahre 1997 (629.800) gegenüber dem Vorjahr 1996 (960.600) war im Jahre 1998 wieder ein leichter Anstieg um 2 Prozent auf 642.400 abgeschlossene medizinische Rehabilitationsleistungen zu verzeichnen. Hiervon sind ca. 7.300 teilstationär und ca. 6.900 ambulant durchgeführt worden.
1998 haben die Rentenversicherungsträger insgesamt 133.571 medizinische Leistungen zur Rehabilitation für Versicherte aus den neuen Ländern erbracht. Dies entspricht einem Anteil von 20,8 Prozent an den gesamten medizinischen Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (129.320) von 3,3 Prozent. In den alten Bundesländern wirkte sich der Anstieg nur geringfügig aus und beläuft sich bei den abgeschlossenen medizinischen Leistungen zur Rehabilitation des Jahres 1998 (508.865) gegenüber 1997 (500.430) auf 1,7 Prozent.
Die durchschnittliche Dauer einer stationären medizinischen Leistung betrug bei den Frauen 29 Tage und bei den Männern 33 Tage. Diese Zahlen werden allerdings nicht unerheblich durch die oft mehrmonatigen Leistungen an psychisch Kranke und Abhängigkeitskranke beeinflußt.

Erkrankungen der Bewegungsorgane weiterhin Hauptursache für Rehabilitationsleistungen
Der Anteil der Leistungen wegen Krankheiten des Skelettes, der Muskeln und des Bindegewebes an den durchgeführten stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen ist sowohl bei den Männern (37,8 Prozent) als auch bei den Frauen (37,2 Prozent) mit Abstand am höchsten. An zweiter Stelle liegen bei den Männern die Krankheiten des Kreislaufsystems mit 17,3 Prozent und an dritter Stelle mit 15,4 Prozent die psychischen Krankheiten, zu denen auch die Abhängigkeitserkrankungen zählen. Bei den Frauen hingegen waren die Neubildungen (Krebs) mit 21,9 Prozent die zweithäufigste Ursache für eine Leistung der medizinischen Rehabilitation, gefolgt von den psychischen Erkrankungen mit 17,0 Prozent und den Krankheiten des Kreislaufsystems mit 6,6 Prozent.

Entwöhnungsbehandlungen wiederum gestiegen
1998 hat die gesetzliche Rentenversicherung 42.680 Entwöhnungsbehandlungen durchgeführt, was einer Zunahme von 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr 1997 entspricht. Hiervon sind 5.707 Leistungen als ambulante Entwöhnungsbehandlungen durchgeführt worden. Der Schwerpunkt der besonders kostenträchtigen medizinischen Reha-Maßnahmen lag wiederum bei den Leistungen für Alkoholabhängige (32.460). Nur in ca. 24 Prozent der Fälle handelte es sich um Leistungen wegen Drogen-, Medikamenten- oder Mehrfachmißbrauchs von Suchtmitteln. Die Aufwendungen für Entwöhnungsbehandlungen betrugen im Jahre 1998 rund 855 Millionen DM. In der Regel werden Entwöhnungsbehandlungen von drei- bis sechsmonatiger Dauer durchgeführt. Die durchschnittliche Dauer einer stationären Entwöhnungsbehandlung lag 1998 bei 97 Tagen. Gegenüber 1997 hat sich die Dauer um 8,4 Prozent verkürzt (1997: 106 Tage).

Zahl Anschlußheilbehandlungen weiterhin ansteigend
Die Zahl der sogenannten Anschlußheilbehandlungen ist in den letzten Jahren ständig angestiegen und erreichte mit rund 151.900 im Jahre 1998 einen neuen Höchststand (1997: 139.450). Anschlußheilbehandlungen sind Rehabilitationsleistungen, die sich unmittelbar nach oder in engem zeitlichen Zusammenhang an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Sie dienen der möglichst raschen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (z. B. nach Herzinfarkt oder nach Bandscheibenoperation). Dabei soll der Wechsel von der Akut- in eine Rehabilitationsklinik möglichst nahtlos sein, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausbehandlung erfolgen.
Die Krankheiten des Kreislaufsystems stellen mit 36,2 Prozent bei den Männern die häufigste Ursache für die Durchführung einer Anschlußheilbehandlung dar. Es folgen bei den Männern mit 29,5 Prozent die Krankheiten von Skelett, Muskeln und Bindegewebe und mit 18,0 Prozent Neubildungen. Bei den Frauen hingegen liegen die Krankheiten von Skelett, Muskeln und Bindegewebe mit 35,1 Prozent an erster Stelle. Es folgen mit 33,1 Prozent Neubildungen (Krebs) und mit 12,9 Prozent die Krankheiten des Kreislaufsystems.

Zahl der Kinderheilbehandlungen wieder deutlich gestiegen
1998 sind insgesamt 23.740 Kinderheilbehandlungen von den Rentenversicherungsträgern durchgeführt worden. Dies entspricht einem Anstieg dieser Leistungen gegenüber dem Vorjahr 1997 (20.748) von 14,4 Prozent. Rund 10.000 (42 Prozent) dieser Leistungen wurden für Betreute aus den neuen Ländern erbracht. Kinderheilbehandlungen werden als sonstige Leistungen Kindern von Versicherten gewährt. Mit diesen Leistungen soll der Gesundheitszustand des Kindes gebessert und die spätere Eingliederung ins Erwerbsleben günstig beeinflußt werden. Kinderheilbehandlungen werden grundsätzlich für eine Dauer von sechs Wochen bewilligt und in speziellen Rehabilitationskliniken durchgeführt. Die häufigste Ursache für die Durchführung einer Kinderheilbehandlung sind die Krankheiten der Atmungsorgane mit 37,6 Prozent. Die durchschnittliche Dauer einer Kinderheilbehandlung belief sich 1998 auf 37 Tage. Das Durchschnittsalter der Leistungsbezieher beträgt 10,8 Jahre.

Eigene Rehabilitationseinrichtungen der Rentenversicherungsträger
Am 1. Januar 1999 standen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Durchführung von medizinischen Rehabilitationsleistungen (einschließlich Kinderheilbehandlungen) insgesamt 113 eigene Rehabilitationseinrichtungen mit einer Kapazität von rund 20.800 Betten zur Verfügung.

Berufsfördernde Leistungen 1998
Die Zahl der Rehabilitanden, die berufsfördernde Leistungen der Rentenversicherung erhielten, sank 1998 deutlich um 12 Prozent auf rund 89.930. Darin enthalten sind auch ca. 23.300 Rehabilitanden aus den neuen Ländern und dem Ostteil Berlins. Das Durchschnittsalter betrug rund 41 Jahre bei den Männern und bei den Frauen rund 42 Jahre.
Insgesamt wurden 99.600 Einzelleistungen durchgeführt: Neben den typischen berufsfördernden Leistungen, wie berufliche Umschulung (16.043) und berufliche Anpassung, Integration, Fortbildung, Ausbildung (10.085) sowie Leistungen in einer Werkstatt für Behinderte (5.300) kann die gesetzliche Rentenversicherung auch finanzielle Hilfe zu den Anschaffungskosten von Kraftfahrzeugen und Bedienungseinrichtungen sowie zum Erwerb des Führerscheins gewähren. Diese Leistungen kommen in Betracht, wenn Versicherte wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Im Jahre 1998 hat die gesetzliche Rentenversicherung 3.755 sogenannte Kfz-Hilfen gewährt.
Die durchschnittliche Dauer von beruflichen Ausbildungen betrug 1998 15,6 Monate und von beruflichen Umschulungen 18,1 Monate. Wie bereits 1997 lagen auch 1998 die Verwaltungs- und Organisationsberufe mit 25,8 Prozent an der Spitze der Skala der Ausbildungsziele.
Die berufliche Rehabilitation hat in der Arbeiterrentenversicherung und in der Angestelltenversicherung u. a. wegen der unterschiedlichen Versichertenstruktur entsprechend anders gelagerte Schwerpunkte. So sind in der Arbeiterrentenversicherung nur 20,3 Prozent der Rehabilitanden Frauen, in der Angestelltenversicherung hingegen 46,1 Prozent.
Die Gesamtaufwendungen für die berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation 1998 beliefen sich auf rund 1,62 Milliarden DM.

Anmerkung:
Nähere Einzelheiten können dem in Kürze erscheinenden Band 130 der Reihe "VDR-Statistik" entnommen werden. Der Statistikband "Rehabilitation des Jahres 1998" kann zum Selbstkostenpreis bei der Pressestelle des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger in Frankfurt/Main angefordert werden.
Die Ergebnisse zu diesem Statistikband sind für begrenzte Zeit auch im Internet unter der Adresse http://www.vdr.de/Statistik zu finden. Außerdem bietet der VDR auch eine CD-ROM an, auf der die Tabellen der Berichtsbände aus der Reihe "VDR-Statistik" ab 1995 gespeichert sind.

Quelle: VDR Info Nr. 5/1999 vom 16.9.99