www.wernerschell.de
Pflege - Patientenrecht
& Gesundheitswesen

www.wernerschell.de

Aktuelles

Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum

Rechtsalmanach

Pflege

Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum

Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk

>> Aktivitäten im Überblick! <<

Besuchen Sie uns auf Facebook

Ärzteschaft entwirft fragwürdige Patientencharta

Die Bundesärztekammer hat Ende Oktober den Entwurf zu einer "Charta der Patientenrechte" vorgelegt. Der Inhalt des Papiers hält aber nicht im entferntesten, was der Titel verspricht. Definiert werden die Rechte auf medizinische Versorgung, auf Qualität, auf Selbstbestimmung, auf Vorausverfügung, auf Aufklärung und Beratung, auf Vertraulichkeit, auf freie Arztwahl, auf Dokumentation, Einsichtnahme und auf Schadensersatz. Die einzelnen Definitionen spiegeln dabei aber nur entfernt die aktuelle rechtliche Lage wieder.
Geradezu witzig sind aber die vorgebrachten Begründungen für die "Charta". Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärtzekammer, erläuterte die Charta mit den Worten: "Die Ärzte setzten sich für diese Rechte ein und sehen sich somit auch als Interessenvertreter dieser Patienten". Hoppe übersieht dabei, daß alle genannten Rechte in zahlreichen Gerichtsverfahren von Juristen definiert und häufig gegen die Ärzteschaft durchgesetzt wurden. Wenn jemand die Interessen von Patienten vertritt, dann sind es wohl eher die Juristen als die Ärzte selbst.
Die Gründe, das Papier zum jetzigen Zeitpunkt vorzulegen, sind dabei durchsichtig. "Die geplante Gesundheitsreform 2000 gefährdet einige der Grundrechte der Patienten", erläuterte Hoppe. Die Charta solle zeigen, daß die GKV-Gesundheitsreform 2000, "sich gegen die Interessen der Patienten richtet". Und auch Frank Ulrich Montgomery sieht die Patientenrechte in dieser neuartigen Dimension: ""Vor allem aber sind sie ein Schutzschild gegenüber rationierenden Eingriffen des Staates oder der Krankenkassen".
Montgomery glaubt dabei sogar merkwürdigerweise "Wir sind die ersten, die den Versuch unternehmen, diese Grundrechte für die Bundesrepublik zu definieren". Da es sich ja sicher nicht um ein beabsichtigtes Verschweigen handeln kann, muß er wohl übersehen haben, daß die Bundesländer Bremen und Hamburg auf der 70. Gesundheitsministerkonferenz im November 1997 eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet haben, mit dem Ziel eine Patientencharta vorzulegen (vgl. PFLEGE AKTUELL 7.8/99, S. 406). Ein umfangreiches Rechtsgutachten mit einem Entwurf zu einer Charta wurde 1999 im Nomos Verlag veröffentlicht (Robert Francke/Dieter Hart: Charta der Patientenrechte. Nomos Verlag, 1999). Im Laufe der Diskussionen haben die Teilnehmer schließlich auch den Begriff "Charta" aufgegeben, da er im legislativen Zusammenhang als normsetzend verstanden wird, während es lediglich darum geht die aktuelle rechtliche Situation zusammenfassend darzustellen.
Ärzte, die ihre Patienten gegen den Staat und die Krankenkassen schützen, sind wohl eher damit beschäftigt, ihre eigenen Interessen zu schützen als sich um ihre Patienten zu sorgen. Wer, wie Hoppe und Montgomery es getan haben, einen derart sensiblen Bereich wie den der Patientenrechte für seine kurzfristigen politischen Zwecke instrumentalisiert, schadet nicht allein den Patienten, die auf ihre Rechte angewiesen sind, sondern auch sich selbst: er wird unglaubwürdig.

Quelle: Uwe Fahr in Zeitschrift "Krankenpflege aktuell", 12/99