Organentnahme nach Herzstillstand ("Non heart-beating donor")
In Eurotransplant Newsletter 148, September 1998, wird ein Herz- und
Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur als "Äquivalent
zum Hirntod" bezeichnet und damit eine Nierenentnahme bei diesen "Non
heart-beating donors" begründet. Demgegenüber ist im Anschluß an die gemeinsame
Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Deutschen Transplantationsgesellschaft von
1995 medizinisch, ärztlich und rechtlich festzuhalten:
1. Ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler
Körpertemperatur ist bisher nicht als sicheres "Äquivalent zum Hirntod"
nachgewiesen und kann deshalb nicht die Todesfeststellung durch Nachweis von sicheren
Todeszeichen ersetzen.
2. Die biologisch unmögliche Reanimation ist von einer ärztlich aus
guten Gründen abgebrochenen oder unterlassenen Reanimation zu unterscheiden. Dieser
Unterschied und seine Bedeutung für das ärztliche Handeln ergeben sich auch daraus, daß
ein und derselbe medizinische Befund des Herz- und Kreislaufstillstands 4 verschiedenen
Kategorien von "Non heart-beating donors" zugeordnet wird. Die biologisch
unmögliche Reanimation und damit der Irreversible Herzstillstand kann bisher weder durch
die Dauer noch durch andere Kriterien als die sicheren Todeszeichen nachgewiesen werden.
Die Kriterien für einen Therapieabbruch einschließlich der Reanimationsbemühungen sind
bisher nicht standardisiert und standardisierbar.
3. Es gibt kein einheitliches Transplantationsgesetz aller Länder des
Eurotransplantbereichs oder der Europäischen Union. Für Deutschland gilt seit 1.
Dezember 1997 das deutsche Transplantationsgesetz. Es unterscheidet klar die Organ- und
Gewebeentnahme beim toten und beim lebenden Spender. Eingriffe zur Organ- und
Gewebeentnahme beim toten Spender setzen u.a. die Feststellung seines Todes nach Regeln
gemäß dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft voraus. Diese Voraussetzung
erfüllt ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur
als mögliches, aber unsicheres Todeszeichen nicht. Ein im Ausland nicht gemäß den
deutschen Gesetzesvorschriften entnommenes Organ darf in Deutschland nicht transplantiert
werden.
Werner Schell
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