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Die Bundesregierung hat am 13. Oktober 1999 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften beschlossen Damit wird das gesamte, im wesentlichen aus den 50er und 60er Jahren stammende Seuchenrecht umfassend novelliert und ein modernes Infektionsschutzgesetz geschaffen. Ziel ist der verbesserte Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten und die Schaffung neuer Strukturen zur Erkennung und Bekämpfung von bedeutsamen Infektionskrankheiten. Gegenüber den bisherigen gesetzlichen Regelungen werden in dem neuen Gesetz Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung betont und die Rolle des öffentlichen Gesundheitswesens gestärkt. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer: "Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten und die optimale Behandlung im Krankheitsfall ist mir ein zentrales Anliegen. Nicht zuletzt der Fall eines deutschen Afrikareisenden, der im Virchow-Klinikum behandelt wurde, hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, Behandlung, Schutz und Information zu vernetzen. Ärzte müssen gut vorbereitet sein und wissenschaftliche Unterstützung erhalten, die Bevölkerung darf durch unbedachte Äußerungen nicht in Panik versetzt werden. Kurze Wege sind dafür unerlässlich. Das geltende Recht reicht für das frühzeitige Erkennen von Infektionsrisiken und Bekämpfungsmaßnahmen nicht aus. Deshalb haben wir das Gesetz heute geändert! Neue Möglichkeiten der Labordiagnostik werden genutzt und die Verzahnung von Arzt, Gesundheitsamt und Robert Koch-Institut sowie der Wissenschaft verstärkt. Mit einem neuen Meldesystem soll sichergestellt werden, dass das Auftreten neuer und Veränderungen in der Verbreitung bekannter Infektionskrankheiten bundesweit schneller erkannt und der Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern verbessert werden. Dabei wird das Robert Koch-Institut als epidemiologisches Zentrum ausgebaut. Dort werden dann alle infektionsepidemiologischen Informationen zentral gesammelt und ausgewertet, um die Länder entsprechend beraten zu können. Das Institut wird damit auch in die Lage versetzt, an europäischen und globalen infektionsepidemiologischen Früherkennungs- und Informationsnetzwerken mitzuwirken. In dem bereits oben erwähnten Fall in Berlin wurde bereits nach der Konzeption des heute beschlossenen Infektionsschutzgesetzes verfahren, Dank der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Stellen." In dem Infektionsschutzgesetz werden neben dem Bundes-Seuchengesetz mehrere Verordnungen und auch das Geschlechtskrankheitengesetz zusammengefasst. Viele bisher im Seuchenrecht gesetzlich geforderte Routineuntersuchungen, wie z.B. Röntgenuntersuchungen für Lehrer und Kindergärtnerinnen, entfallen. Außerdem soll die Untersuchung auch für Prostituierte abgeschafft werden. Andrea Fischer: "Wenn wir es mit dem Schutz von sexuell übertragbaren Krankheiten ernst meinen, müssen wir uns immer fragen, ob wir mit unseren Maßnahmen und Angeboten auch diejenigen erreichen, die wir erreichen müssen. Die Erfahrungen aus der AIDS-Prävention haben gezeigt, wie erfolgreich niedrigschwellige, freiwillige und zum Teil anonyme Angebote sind. Dem öffentlichen Gesundheitsdienst kommt dabei eine aktive Rolle bei der aufsuchenden Prävention von Krankheiten zu. Damit greifen wir u.a. die Ergebnisse der Enquete-Kommission des 11. Deutschen Bundestages - Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung - auf" (Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 13.10.1999 Nr. 78/99).
Der Entwurf des in Vorbereitung befindlichen Infektionsschutzgesetzes ist einschließlich Begründung unter http://www.bmgesundheit.de (unter "Vorhaben - Infektionsschutz") abrufbar. Werner Schell |