Nationale Stillkommission an das Bundesinstitut für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin verlagert
Durch Erlaß hat das Bundesministerium für Gesundheit die Nationale
Stillkommission am 1. März 1999 vom Robert-Koch-Institut an das Bundesinstitut für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin verlagert.
Die Kommission war am 1. September 1994 durch das Bundesministerium für
Gesundheit eingerichtet worden, nachdem sich die Bundesregierung einem Beschluß der
Weltgesundheitsversammlung von 1992 angeschlossen hatte, die sogenannte INNOCENTI
DECLARATION von 1990 zum "Schutz, zur Förderung und Unterstützung des
Stillens" auf nationaler Ebene zu unterstützen. Weil Stillen von großer Bedeutung
für die Gesundheit von Müttern und Kindern ist, werden in der Deklaration alle
Regierungen aufgerufen, Stillförderung als Bestandteil ihrer gesundheitspolitischen
Aktivität anzuerkennen und durch entsprechende Maßnahmen zu betreiben.
Die Nationale Stillkommission hat folgende Aufgaben:
- Beratung der Bundesregierung in Bezug auf politische Initiativen zur Beseitigung von Stillhindernissen
- Koordinierung der Durchführung von Maßnahmen zur Stillförderung
- Hilfe bei der praktischen Umsetzung von Rechtsverordnungen, Richtlinien,
Empfehlungen
- Leistung von Überzeugungsarbeit zur Stillförderung innerhalb der
Berufsorganisationen
- Evaluation und Berichterstattung
Der Nationalen Stillkommission gehören Vertreter und Vertreterinnen aller
Gruppen an, die sich beruflich mit gestillten Kindern und stillenden Müttern befassen.
Weiterhin sind darin Organisationen vertreten, die Stillförderung und Stillhilfe zum Ziel
haben. Um das Stillen als Regelernährung des Säuglings im Bewußtsein der Bevölkerung
zu verankern, gibt die nationale Stillkommission Informationsblätter (zum Einlegen in den
Mutterpaß bzw. in das Kinderuntersuchungsheft) sowie Empfehlungen zum Stillen bzw. zur
Stillförderung in den Krankenhäusern heraus. Damit soll gewährleistet werden, daß alle
beteiligten Gruppen mit einer Sprache sprechen und in gleicher Weise für das Stillen
argumentieren.
Die nationale Stillkommission befaßt sich auch mit den Problemen von Rückständen in
Frauenmilch. Schon in ihrer Stillempfehlung vom 20.11.1995 vertritt die Kommission die
Auffassung, daß die derzeitigen Rückstände kein gesundheitliches Risiko für den
Säugling darstellen und somit kein Anlaß für irgendwelche Einschränkungen gegeben ist.
Sie empfiehlt den Müttern, bis zum Übergang auf Löffelnahrung (d.h. vier bis sechs
Monate lang) voll zu stillen und sieht auch kein gesundheitliches Risiko für den
Säugling, wenn danach - zusätzlich zur Beikost und Kleinkindernahrung - noch weiter
gestillt wird.
Im übrigen sieht die nationale Stillkommission keinen Anlaß, aufgrund
der jetzt bekannt gewordenen Dioxin-Kontamination von Futtermitteln und einigen,
vereinzelten Lebensmittelproben die Stillempfehlungen zu ändern. Die Dioxinbelastung der
Frauenmilch ist in den letzten Jahren um weit über 50% gesunken. Selbst bei kurzzeitigem
Verzehr von dioxinbelasteten Lebensmitteln durch die stillende Mutter ist eine
gesundheitlich relevante Erhöhung der Dioxinbelastung in der Frauenmilch nicht zu
erwarten.
Die Adresse der Nationalen Stillkommission lautet:
Nationale Stillkommission, Geschäftsstelle BgVV,
Thielallee 88-92, 14195 Berlin
Homepage http://www.bgvv.de
Die Veröffentlichungen der Nationalen Stillkommission sind auf
schriftliche Anfrage unter der oben genannten Adresse bzw. per Fax erhältlich.
Werner Schell (07/99)
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