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Grundsatzerklärung der Behindertenverbände zur Fortentwicklung der Rehabilitation Die im Sachverständigenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zusammengeschlossenen Behindertenverbände haben zu den Vorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) eine Grundsatzerklärung verabschiedet und befürworten das Vorhaben der Bundesregierung, das Recht der Rehabilitation in einem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zusammenzufassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß das Behindertenrecht fortentwickelt wird mit dem Ziel, Defizite in der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration behinderter Menschen abzubauen (Quelle: BAR Reha-Info Nr. 3/1999). Die Verwirklichung eines SGB IX muß als Chance genutzt werden, die Rehabilitationsleistungen stärker zu vernetzen und optimal anzupassen sowie die Transparenz des Reha-Geschehens zu erhöhen und die Schnittstellenproblematik durch ein interdisziplinär ausgerichtetes Reha-Management zu überwinden. Insgesamt muß die Initiative von dem Bestreben gekennzeichnet sein, die Selbstbestimmung und das Wahlrecht des behinderten Menschen in den Vordergrund der Rehabilitation zu stellen. Im Hinblick auf die leidvollen Erfahrungen mit einer entsprechenden - gescheiterten - Initiative der alten Bundesregierung zu Beginn der 90er Jahre und auch unter Berücksichtigung jüngster Äußerungen von Bundesfinanzminister Eichel zu Einsparungen im sozialen Bereich in zweistelliger Millionenhöhe warnen die Behindertenverbände eindringlich davor, die positiven Ansätze im Eckpunktepapier des BMA vom 6. Mai 1999 dem Kostendiktat zu opfern. Die Behindertenverbände verkennen nicht die angespannte Haushaltssituation, jedoch wird nur eine solche Behindertenpolitik mitgetragen werden können, die dem Ziel dient, die Rehabilitationsleistungen und -abläufe zu optimieren und zu gewährleisten, daß dem individuell unterschiedlichen Rehabilitationsbedarf in jedem Einzelfall entsprochen wird. Im Sinne einer ganzheitlichen Rehabilitation und einer notwendigen umfassenden Koordination im Gesamtleistungsbereich halten die Verbände mit der Einschätzung des BMA eine Verzahnung der jetzigen Initiative mit den geplanten Reformen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für unbedingt erforderlich. In Anbetracht der äußerst schwierigen Situation bei der beruflichen Integration behinderter Menschen ist die Fortentwicklung des Schwerbehindertengesetzes von besonders aktueller Bedeutung. Die Instrumente und Leistungsangebote einschließlich Assistenz im Berufsleben müssen zukunftsgerecht fortentwickelt und angepaßt werden. Das Schwerbehindertengesetz hat sich bewährt und muß auch im Rahmen der Überlegungen für ein SGB IX in seinen wesentlichen Bereichen eigenständig erhalten werden. Vereinheitlichungen erscheinen in erster Linie im definitorischen Bereich sinnvoll und möglich. Die Behindertenverbände anerkennen den deutlichen Willen der Bundesregierung, den grundgesetzlichen Gleichstellungsauftrag in einem Gesetz umzusetzen. Sie sprechen sich für eine konzertierte Aktion aller beteiligten Ressorts aus, um möglichst rasch - noch in diesem Jahr - zu einer konkreten, diskussionswürdigen Vorlage zu gelangen. Wie auch beim SGB IX ist gerade in diesem Bereich eine frühzeitige enge Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden erforderlich, um Reibungsverluste zu vermeiden. Einer Umsetzung von Gleichstellungsvorschriften bereits im Rahmen des SGB IX wird zugestimmt, jedoch darf grundsätzlich auf ein eigenständiges Gesetzeswerk nicht verzichtet werden. Die Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem BSHG hat für viele Menschen mit Behinderungen originäre Bedeutung. Sie ist daher in ein SGB IX einzubeziehen und strukturell anzupassen. Werner Schell (08/99) |