Jedes dritte Kind wird bis zur Pubertät allergiekrank / Vorbeugung
schützt vor Allergien - Muttermilch ist der beste Schutz
Jedes dritte Kind wird bis zum Eintritt der Pubertät allergiekrank. Die
Auslöser dieser Überempfindlichkeitsreaktion des Immunsystems sind bis heute nicht
eindeutig bekannt, es kommen eine Reihe von Faktoren in Betracht. Fest steht, daß die
Allergiebereitschaft vererbt wird. Eine Allergiebelastung ist jedoch kein Grund zur Panik
oder übertriebener Sorge, betroffene Kinder haben trotzdem alle Chancen, fröhlich und
aktiv aufzuwachsen.
Die häufigsten Allergieerkrankungen sind Neurodermitis,
Nahrungsmittelallergie, Heuschnupfen und Asthma bronchiale. Wenn beide Eltern Allergiker
sind, beträgt die Erkrankungswahrscheinlichkeit für ein Kind mehr als 60 Prozent. Ist
ein Elternteil betroffen, besteht für das Kind eine Wahrscheinlichkeit von rund 30
Prozent, bei unbelasteten Eltern liegt die Wahrscheinlichkeit bei 10 bis 20 Prozent. Es
wird lediglich die Neigung zu allergischen Erkrankungen vererbt, nicht aber die
Überempfindlichkeit gegen bestimmte Stoffe. Neben der Veranlagung ist ein wiederholter
Kontakt mit dem Auslöser notwendig, bevor es zum Ausbruch einer allergischen Reaktion
kommt.
Verschiedene Vorbeugungsmaßnahmen schützen vor einer Allergie oder
beeinflussen den Schweregrad einer Erkrankung günstig. Mögliche Allergieauslöser
sollten schon in der Schwangerschaft gemieden werden. Dies betrifft vor allem das Nikotin.
Haustiere und Hausstaubmilben gehören zu den häufigsten Auslösern. Beste Vorbeugung ist
eine lange Stillzeit: Bis zum sechsten Lebensmonat sollte auf Beikost in jeder Form
verzichtet werden.
Rat erhalten Eltern bei folgenden Einrichtungen:
Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind, Hauptstrasse 29/II, 35745 Herborn.
Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V., Bundesgeschäftsstelle, - Beratung -, Hindenburgstrasse 110, 41061 Mönchengladbach.
Tel.: 02161/10207
Deutscher Neurodermitiker Bund e.V., Spaldingstrasse 210, 20097 Hamburg.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des
Landes Nordrhein-Westfalen 743/10/99 vom 15. Oktober 1999.
Werner Schell
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