Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
www.wernerschell.de
Aktuelles
Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum
Rechtsalmanach
Pflege
Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum
Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk
>> Aktivitäten im Überblick! <<
|
Fragen und Antworten zum neuen WBVG:
- Dies ist der erste Ratgeber zu dem am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).
- Das neue WBVG löst das Vertragsrecht des alten Heimgesetzes ab und stärkt deutlich die Rechte von Bewohner(inne)n. Das WBVG eröffnet somit einen weiteren
Weg zur Verwirklichung der Teilhabe. Gleichzeitig baut es die Pflichten für die Träger von Wohnformen aus. Beide Vertragsseiten werden sich auf die Änderungen einzustellen haben.
- Im Gegensatz zum früheren Heimgesetz kann das WBVG prinzipiell für alle Wohnformen gelten, seine Anwendbarkeit orientiert sich an bestimmten vertraglichen Leistungen. Die Art
und Weise der Wohnform ist nicht mehr ausschlaggebend.Vielmehr ist die doppelte Abhängigkeit von Menschen bedeutsam. Denn viele Menschen leben außerhalb ihrer Familien,
etwa in Wohnheimen, Außenwohngruppen oder Wohngemeinschaften, und werden dort betreut, sei es aufgrund ihrer Behinderung ihres Pflegebedarfs oder ihres Alters.
- Diese Menschen sind also einerseits Mieter von Wohnraum und andererseits Empfänger von Betreuungsleistungen. Damit sind sie aber auch doppelt abhängig von derselben Institution.
Um Menschen in solchen doppelten Abhängigkeiten besser zu schützen, soll für sie im Gegensatz zu Anderen ein besonderes Vertragsrecht greifen. Das WBVG beinhaltet dieses Vertragsrecht.
- Gut verständlich sowie mit vielen praktischen Ratschlägen, Materialien und einem Musterwohnvertrag erklärt dieser Ratgeber die neue Rechtslage. Unverzichtbar für alle, die
beruflich oder privat mit den Themen »Wohnen von Menschen mit Behinderung«, »Wohnen von Menschen mit Pflegebedarf« bzw. »Wohnen von Älteren« befasst sind.
|
|