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Gebrauchsanweisung für den Umgang mit Qualitätsberichten
Die Gebrauchsanweisung "Noten für Pflegeheime" kann im Anhang heruntergeladen werden.
Ab Mitte Dezember wird sie auch als kostenlose Broschüre in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz vorliegen.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 09.12.2009
Noten für Pflegeheime - Verbraucherzentrale bietet Gebrauchsanleitung für den Umgang mit Qualitätsberichten
In diesen Tagen werden die ersten Ergebnisse der
Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen veröffentlicht. Die Qualitätsberichte
sollen die Transparenz in der Pflege verbessern, so die Absicht des
Gesetzgebers. Außerdem sollen sie Betroffenen bei der Suche nach einem
passenden Heim eine Orientierungshilfe bieten. "Die Veröffentlichungen
werden die gewünschte Transparenz nicht herstellen", kritisiert Ulrike
von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. "Die
Bewertungen sind für die Betroffenen irreführend, wenn Einrichtungen mit
einer guten Versorgung der Bewohner beispielsweise wegen Mängeln in der
Dokumentation schlechte Noten erhalten. Umgekehrt können Einrichtungen mit
gravierenden Mängeln bei der Versorgung der Bewohner trotzdem gute Noten
erhalten, wenn sie gewisse rein formale Kriterien wie beispielsweise das
Vorliegen schriftlicher Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe und Verhalten in
Notfällen erfüllen und damit die schlechte Versorgung ausgleichen können."
"Betroffene sollten sich daher auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote
oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung
verlassen", rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege
bei der Verbraucherzentrale. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für
einzelne Kriterien beispielsweise aus den Bereichen "Pflege und
medizinische Versorgung" oder "Umgang mit demenzkranken
Bewohnern" vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige
Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt
bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher
anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich "Pflege
und medizinische Versorgung" ein "sehr gut" bekommen, kann
trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige
in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.
Damit Betroffene die Qualitätsberichte verstehen und richtig bewerten können,
hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine
"Gebrauchsanleitung" mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen,
die Ergebnisse individuell auszuwerten.
Diese Broschüre wurde mit Projektmitteln des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt. VZ-RLP
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