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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

>> Noten für Pflegeheime <<
Gebrauchsanweisung für den Umgang mit Qualitätsberichten

Die Gebrauchsanweisung "Noten für Pflegeheime" kann im Anhang heruntergeladen werden. Ab Mitte Dezember wird sie auch als kostenlose Broschüre in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vorliegen.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Noten für Pflegeheime

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 09.12.2009
Noten für Pflegeheime - Verbraucherzentrale bietet Gebrauchsanleitung für den Umgang mit Qualitätsberichten

In diesen Tagen werden die ersten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen veröffentlicht. Die Qualitätsberichte sollen die Transparenz in der Pflege verbessern, so die Absicht des Gesetzgebers. Außerdem sollen sie Betroffenen bei der Suche nach einem passenden Heim eine Orientierungshilfe bieten. "Die Veröffentlichungen werden die gewünschte Transparenz nicht herstellen", kritisiert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. "Die Bewertungen sind für die Betroffenen irreführend, wenn Einrichtungen mit einer guten Versorgung der Bewohner beispielsweise wegen Mängeln in der Dokumentation schlechte Noten erhalten. Umgekehrt können Einrichtungen mit gravierenden Mängeln bei der Versorgung der Bewohner trotzdem gute Noten erhalten, wenn sie gewisse rein formale Kriterien wie beispielsweise das Vorliegen schriftlicher Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe und Verhalten in Notfällen erfüllen und damit die schlechte Versorgung ausgleichen können."

"Betroffene sollten sich daher auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen", rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für einzelne Kriterien beispielsweise aus den Bereichen "Pflege und medizinische Versorgung" oder "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich "Pflege und medizinische Versorgung" ein "sehr gut" bekommen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.

Damit Betroffene die Qualitätsberichte verstehen und richtig bewerten können, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine "Gebrauchsanleitung" mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen, die Ergebnisse individuell auszuwerten.
Diese Broschüre wurde mit Projektmitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt. VZ-RLP