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Dr. Frank Wenzel (Hrsg.):
»Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht«
1. Auflage 2007, 1.551 Seiten, gebunden, EUR 109,00; ISBN 978-3-472-06199-1
Luchterhand Verlag – eine Marike von Wolters Kluwer, Köln

Erfolgreich sein - Fachanwaltswissen Medizinrecht:
Das große Handbuch

Für die disziplinübergreifenden Inhalte dieses Handbuchs, mit dem der Luchterhand Verlag seine erfolgreiche Fachanwalts-Konzeption erweitert, konnten Spezialisten aus allen Fachbereichen als Bearbeiter gewonnen werden. Ausgewiesene Medizinrechtler aus der Richter- und Anwaltschaft, namhafte Vertreter höchster Selbstverwaltungsgremien, Experten aus der Versicherungswirtschaft und als Wissenschaftler von Rang und gesundheitspolitische Berater bekannte Hochschullehrer, die außerdem mit Gesundheits(rechts)fragen befasste Institute leiten – sie alle stellen kompetent und praxisnah sachgerechte Lösungen für medizinische Fragestellungen in der Anwenderpraxis vor.

Die Komplexität des Medizinrechts liegt vor allem darin, dass die einzelnen Regelungsbereiche untereinander Verzahnungen bilden, die teilweise so stark sind, dass die jeweiligen Ausstrahlungswirkungen eine separate Betrachtung völlig ausschließen. Dies wirkt sich zwangsläufig auf die Darstellungsweise aus. Ausführungen zu Praxisübernahmeverträgen müssen sich mit vertragsärztlichen Vorgaben befassen, Erläuterungen zum Haftungsmaßstab mit sozialversicherungsrechtlichen Entwürfe zur Vertragsgestaltung bei ärztlichen Kooperationen mit berufsrechtlichen usw. So ergeben sich auch darstellerisch Überschneidungen ohne jedoch Wiederholung zu sein, da die Schwerpunktsetzung dem Blickwinkel folgt. Im jeweiligen Spezialkapitel wird die Problematik vertieft. Das Handbuch ist deshalb auch praktikables Nachschlagewerk, in dem Thematiken mehrfach – nämlich eingeordnet in den jeweiligen Sachschwerpunkt – aufgefunden werden können.

Unter dem Eindruck eines gesundheitspolitisch bewegenden Jahres war es das Anliegen des Herausgebers und aller Autoren dieses Handbuchs, das geltende Medizinrecht so aufzubereiten, dass im Lichte der fortlaufenden Veränderungen wie sie sich aus demographischem Wandel, medizinischem und medizinisch-technischem Fortschritt zwangsläufig – ob gesetzgeberisch aufgegriffen und flankiert oder nicht – ergeben, für jeden Bereich nachvollzogen werden kann, was ist, was bleibt, was wird und was offen ist. So weit als jeweils möglich und tunlich sind auch die mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) erfolgten Änderungen in der Darstellung berücksichtigt.

Die Autoren:
ao.Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat, Universität Graz
Dr. Thomas Clemens, Richter am Bundessozialgericht, Kassel
Prof. Dr. med. W. Eisenmenger, Institut für Rechtsmedizin, München
Prof. Dr. Walter Fellmann, Rechtsanwalt, Notar und Ordinarius, Luzern
Prof. Dr. Gerd Geilen, Bochum
Dr. Hansjörg Haack LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Medizinrecht, Osnabrück
Dr. Rainer Hess, Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, Berlin
Dipl.-Kfm. Renate Hess, Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Berlin
Boris Hörle, Rechtsanwalt, Köln
Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Berlin
Dr. Marlis Hübner, Rechtsabteilung Bundesärztekammer und kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Institut für Medizinrecht Universität zu Köln
Frank H. Langen, Fachanwalt für Strafrecht, Köln
Dr. Heinz-Dieter Laum, Vorsitzender der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler Ärztekammer Nordrhein, Düsseldorf
Dr. Hans-Dieter Lippert, Universitätsklinikum Ulm, Institut für Rechtsmedizin
Christian Lutterbeck, GVV-Kommunalversicherung, Köln
Dr. Thomas Muschallik, Justitiar Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Köln
Prof. Dr. Hermann Plagemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht, Frankfurt
Prof. Dr. Michael Quaas, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Medizinrecht sowie Richter am BGH, Stuttgart
Rainer Rosenberger, Vorsitzender Richter am OLG Köln
Horst Dieter Schirmer, Justitiar der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer, Berlin
Univ.-Prof. Dr. Helge Sodan, Freie Universität Berlin
Dr. Gernot Steinhilper, Rechtsanwalt, Bredenbeck
Martin Steinmeister, Rechtsanwalt, Köln
Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht und Honorarprofessor an der Universität Osnabrück
Patrick Weidinger, Rechtsanwalt, dbv-winterthur, Wiesbaden
Dr. Frank Wenzel, Rechtsanwalt, Köln
Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Rechtsanwalt, Stuttgart

Quelle: Wolters Kluwer