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Dr. Michael Worzalla: Antidiskriminierungsrecht: Das müssen Sie jetzt beachten! Nach langem Streit um ein Antidiskriminierungsgesetz haben sich die Parteien nun auf Regelungen geeinigt, die deutlich über die Vorgaben der EU hinausgehen. Einigung wurde erzielt unter dem neuen Begriff "Gleichbehandlungsgesetz". Der Gesetzentwurf ist seit 18.8.06 in Kraft. Die Umsetzung der bereits existierenden EU-Vorgabe gegen Diskriminierung in deutsches Recht ist ein Muss. Alle Unternehmen sollten sich dringend mit diesem Thema auseinandersetzen! INHALTE Der neue Ratgeber bietet Ihnen:
Unentbehrliche Informationen für Allgemeinanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Justiziare, Arbeitsgerichte, Personalämter im Öffentlichen Dienst, Personalabteilung und –leiter in größeren Unternehmen, Betriebsräte, Personaldienstleister, Geschäftsführer und Inhaber von Unternehmen. Quelle: http://www.haufe.de |