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Heime dürfen vor den Sozialgerichten höhere Pflegestufe erzwingen

Heimträger dürfen auch gegen den erklärten Willen von Heimbewohnern sozialgerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um eine höhere Pflegestufe zu erzwingen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 01.09.2005 (Az.: B 3 P 9/04 R und B 3 P 4/04 R) und widersprach damit anders lautenden Urteilen der Vorinstanzen.

Beim Erfolg einer solchen Klage müssen nicht nur die Pflegekassen, sondern zumeist auch die Patienten mehr Geld für die Pflege ausgeben. Bei einer Höherstufung von Pflegestufe II auf III wird die Betreuung im Heim um rund 500 Euro pro Monat teurer, von denen jedoch nur gut 150 Euro von der Pflegeversicherung übernommen werden.

„Selbstverständlich haben Heimträger Anspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung, den sie im Klageweg geltend machen können", sagte der Senatsvorsitzende des BSG in der Urteilsbegründung. „Alles andere wäre grundgesetzwidrig." Allerdings dürfe ein Gerichtsverfahren nicht über die Köpfe der betroffenen Versicherten hinweg entschieden werden. Die Heimbewohner, um deren Pflegestufe es gehe, oder ihre Angehörigen müssten vom Gericht zugezogen werden.

Die Einstufung eines Pflegebedürftigen in eine der drei Pflegestufen bestimmt sich nach dem Umfang des Hilfebedarfs bei der so genannten Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung im häuslichen Umfeld. Es spielt keine Rolle, wie groß der Aufwand ist, den Pflegeheime darüber hinaus für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen und soziale Betreuung aufwenden. Die Pflegestufe ist der entscheidende Maßstab für die Festlegung der Pflegekasse, nach der sich die Vergütung für die Heime richtet.

Wie viel Zeit für die Grundpflege täglich erforderlich ist, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. Dessen Gutachten sind Grundlage für die Einstufung durch die Pflegeversicherungen. Nach der Entscheidung des BSG können nicht nur die Versicherten, sondern auch die Heime die Festsetzung der Pflegestufe juristisch anfechten. Deutschlandweit leben rund 600 000 Menschen in Pflegeheimen.

Beim Erfolg einer solchen Klage müssen nicht nur die Pflegekassen, sondern zumeist auch die Patienten mehr Geld für die Pflege ausgeben. Bei einer Höherstufung von Pflegestufe II auf III wird die Betreuung im Heim um rund 500 Euro pro Monat teurer, von denen jedoch nur gut 150 Euro von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Siehe auch unter http://www.bundessozialgericht.de
Gisela Meyerhofen