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Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf (Hrsg.):
Pflegefall - was tun?
Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger veständlich gemacht 5. Auflage 2005, 294 Seiten, Bestell-Nr.: 541, Preis: 12,90 €
Verbraucherzentrale NRW e.V.. Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf

Pflegebedürftig zu sein kann jeden treffen – ob in jungen Jahren als Folge eines Unfalls oder als älterer Mensch, wenn die Kräfte nachlassen oder sich Krankheiten einstellen. Bei Eintritt eines Pflegefalles, wenn Hilfe für den nicht mehr allein zu bewältigenden Alltag benötigt wird, stehen Betroffene und ihre Angehörigen nicht selten vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen.

Wer Unterstützung bei der Versorgung oder Pflege braucht, hat einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Doch bis Geld von der Pflegekasse für Hilfsleistungen fließt, gilt es, einige Hürden zu überwinden. Nicht selten kommt es dabei zu Auseinandersetzungen – wenn die Pflegekasse die Hilfsbedürftigkeit nicht anerkennen will oder die bewilligte Pflegestufe nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.

Wo gibt es Unterstützung bei Pflege und Versorgung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die aktuellsten Informationen und Tipps zum Thema Pflegefall bietet die erweiterte, aktualisierte Auflage des Ratgebers „Pflegefall – was tun?".

Das Themenspektrum des Buches reicht vom Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit über Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bis hin zur detaillierten Beschreibung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung und Informationen zur sozialen Absicherung ehrenamtlicher Pflegekräfte. Betroffene und ihre Angehörigen erfahren zudem, welche ergänzenden Leistungsansprüche gegenüber Sozialhilfe oder Krankenversicherung bestehen, wie eine höhere Pflegestufe beantragt wird oder wie Widerspruch gegen eine Ablehnung des Antrags auf Pflegeleistungen oder die Einordnung in eine bestimmte Pflegestufe eingelegt werden kann. Ein umfassender Serviceteil mit Adressen und Anlaufstellen runden das Informationspaket ab.

Quelle: http://www.vzbv.de