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Nach einer konfliktreichen Phase der Auseinandersetzung trennt sich der Deutsche Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA) freiwillig vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR)

Der DPR versteht sich als Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen und des Hebammenwesens. Im DPR sind zur Zeit 11 Pflegeorganisationen vertreten, wobei der DBVA als einziger Berufsverband ausschließlich die Interessen der Altenpflege vertritt.

Der Konflikt über die Frage der Freiwilligen Registrierung von Pflegekräften besteht seit mehr als einem Jahr. Der DBVA hat sich, mittels des in der Satzung des DPR vorgesehenen Vetorechtes von der Freiwilligen Registrierung distanziert.

Der DBVA kann in der Freiwilligen Registrierung weder eine Qualitätssteigerung noch eine Professionalisierung für die in der Altenpflege beschäftigten Mitarbeiter erkennen.
Trotz Veto wurde das Thema der Freiwilligen Registrierung satzungswidrig und ohne Beschlussfassung von Seiten des DPR weiter forciert.

Kritisches Denken und inhaltliche Auseinandersetzung ist im DPR nicht erwünscht. Nun wird dem DBVA ein Ausschlussverfahren angekündigt!

Ein Zitat aus dem Schriftwechsel zeigt den Umgang mit abweichenden Meinungen im DPR:

„Sollte Ihr Verband dem Vorschlag zur Satzungsänderung... der Streichung des Vetorechtes aus der Satzung zustimmen wollen und sollte es die Bereitschaft geben, das eingebrachte Veto zur Registrierung und zur Kammerentwicklung zurück zu ziehen, so erwarten wir Ihre schriftliche Aussage in dieser Angelegenheit an das Präsidium bis zum 23.05.2005."

Diese Aussage zeigt einmal mehr den Versuch, eine „Freiwillige" Kampagne mit Zwang durchzusetzen.

Der DBVA sieht deshalb keine Möglichkeiten zusammen mit dem DPR aktive Altenpflegepolitik zu betreiben und beendet deshalb seine Mitgliedschaft im DPR.

Duisburg, den 25.05.2005
Die Delegierten des DBVA e.V.
Der Bundesvorstand des DBVA e.V.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.5.2005 DBVA