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Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Nach einem Unfall oder bei einer unheilbaren Krankheit ist häufig ungeklärt, ob unter Einsatz der Gerätemedizin das Leben des Patienten künstlich verlängert werden soll. In einem solchen Fall stellt eine Patientenverfügung sicher, dass Ärzte und Angehörige im Sinne des Patienten entscheiden. Wer entscheidungsunfähig ist, braucht aber auch bei den alltäglichen Geschäften – Miete, Rente, Bezahlen von Rechnungen usw. – Unterstützung. Jeder kann hierfür eine Person seines Vertrauens durch Vorsorgevollmacht bevollmächtigen. Tut er dies nicht, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer; dessen Auswahl kann von jedem selbst durch eine Betreuungsverfügung geregelt werden. Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Dabei hilft die vorliegende Broschüre mit allgemein verständlichen Hinweisen. Um die Formulierung der Vollmacht und der Verfügungen zu erleichtern, sind Musterformulare abgedruckt, die der Interessierte ausfüllen, heraustrennen und zu seinen Unterlagen legen kann. Die Broschüre wurde von Experten – Juristen, Medizinern, Theologen und erfahrenen Pflegekräften – verfasst und wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegeben. Sie ist im Buchhandel erhältlich. Quelle: http://www.beck.de |