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Stress vermeiden: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun können. Stress nicht nur bekämpfen, sondern erst gar nicht
aufkommen lassen:
Tipps der BGW zur Prävention
Arbeitsstress zu bekämpfen, kostet viel
Energie. Besser ist es daher, ihn erst gar nicht entstehen zu lassen. Dies ist
eine Aufgabe, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nennt
gezielte Möglichkeiten, wie beide zusammen beruflichen Stress und dadurch
verursachte Erkrankungen vermeiden können.
Viele Mitarbeiter fühlen sich der Situation am Arbeitsplatz hilflos
ausgeliefert. Zwar sind die eigenen Möglichkeiten, Stress zu vermeiden, oft
eingeschränkt. Dennoch gibt es einige Dinge, die jeder tun kann. Dabei sind
nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Unternehmer angesprochen. „Da
die Arbeitgeber die Rahmenbedingungen gestalten, können gerade von ihrer Seite
Maßnahmen ergriffen werden, um Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass Stress
vermieden wird", betont BGW-Psychologin Pamela Harms. Als zweitgrößter
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat sich die BGW zum Ziel gesetzt,
stressbedingte Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Magen-Darm-Beschwerden,
Rückenschmerzen oder Depressionen durch intensive Präventionsarbeit zu
verhindern.
Das können Arbeitnehmer tun
· Eigeninitiative. Nutzen Sie
verfügbare Handlungs- und Entscheidungsspielräume. Beschränken Sie Ihre
Rolle nicht auf die des Aufgabenempfängers, sondern setzen Sie eigene
Akzente in Ihrer täglichen Arbeit. Übernehmen Sie dabei Verantwortung für
das, was Sie tun. Werden Arbeitsabläufe optimiert, sollten Sie Ihre
Vorschläge und Ideen mit einbringen. Und schaffen Sie sich Freiräume:
Planen Sie regelmäßig Urlaub oder verlängerte Wochenenden ein.
· Qualifizierung. Nutzen Sie
bestehende Weiterbildungsangebote nicht nur zur Optimierung der
betrieblichen Abläufe, sondern auch für Ihre persönliche Qualifizierung.
Geben Sie aus Ihrer persönlichen Situation heraus Anregungen für die
betriebliche Weiterbildung.
· Persönliche Einstellung.
Betrachten Sie Arbeit als normalen Bestandteil Ihres Lebens. Es kostet viel
Kraft, eine Woche zu überstehen, wenn man bereits ab Montag auf das
Wochenende oder auf den nächsten freien Tag wartet. Versuchen Sie, sich mit
Ihrer Arbeit und dem Betrieb zu identifizieren, indem Sie aktiv werden und
Eigeninitiative ergreifen.
Das sollten Arbeitgeber beachten
· Betriebliche Organisation und
Zusammenarbeit. Optimieren Sie Arbeitsabläufe. Analysieren Sie die
Schnittstellen zwischen einzelnen Abteilungen, um Reibungsverluste
aufzuspüren. Arbeitsbereiche müssen verlässlich voneinander abgegrenzt,
Entscheidungskompetenzen und Zuständigkeiten klar geregelt sein. Fördern
Sie den zielgerichteten Austausch zwischen einzelnen Arbeitsbereichen und
Abteilungen. Bei Neuerungen, die die Organisation der Arbeit betreffen,
sollten die Ideen aller Beteiligten berücksichtigt werden.
· Entscheidungsspielräume.
Beteiligen Sie die Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeit. Räumen Sie
Handlungs- und Entscheidungsspielräume ein. Führen Sie die Mitarbeiter
dahin, dass sie solche Freiräume ausfüllen können. Dabei sollten Sie auf
individuelle Voraussetzungen achten und Überforderungen vermeiden.
Delegieren Sie auch Verantwortung. Wenn lediglich Aufgaben abgewälzt
werden, demotiviert dies die Mitarbeiter.
· Anerkennung. Lassen Sie Ihre
Mitarbeiter wissen, dass Sie ihre Leistung schätzen. Machen Sie deutlich,
dass ihre Arbeit gebraucht wird. Bei externen Konflikten sollten Sie den
Mitarbeitern den Rücken stärken, bei internen moderierende Unterstützung
anbieten. Kritik sollte immer konstruktiv sein.
· Transparenz. Sprechen Sie Fakten
klar aus; dadurch wird Kraft raubenden Spekulationen der Boden entzogen.
Sagen Sie klar und deutlich „Nein", wenn es erforderlich ist.
Weiterbildung.
Sprechen Sie Ihre Mitarbeiter gezielt auf die Möglichkeiten der Weiterbildung
an. Erfragen Sie den darüber hinaus gehenden Bedarf. Erweitern Sie das Angebot
entsprechend Ihren Bedürfnissen und denen ihrer Mitarbeiter.
Quelle: Pressemitteilung der Berufgsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vom 4.12.2003
http://www.bgw-online.de
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