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Strafanzeige wegen Lebensverlängerung gegen den Patientenwillen

In der >> Anlage erhalten Sie eine umfassende Presseerklärung zum weiteren Schicksal des Kiefersfeldener Komapatienten.

Dieser wird seit über zwei Jahren gegen seinen Willen von Pflegekräften aktiv zwangsernährt. Wir verklagen bekanntlich das Pflegeheim auf Unterlassen dieser Aktion. Wir bieten bekanntlich die Übernahme der Sterbebegleitung durch ambulante Pflegekräfte an, was in zwei Instanzen ohne Begründung seitens des Pflegeheimes nur lapidar abgelehnt wurde.

Der Prozess wurde erforderlich, weil das Pflegheim durch eine bundesweite Pressekampagne gegen den Vater und Betreuer des Patienten bisher eine Verlegung in jede in Frage kommende Einrichtung vereitelt hat. Pflegeheime, die uns sonst helfen und in vielen anderen Fällen Menschen gemäß deren Patientenverfügung haben sterben lassen, verweigern die Übernahme, weil sie berechtigtermaßen fürchten in das Schussfeld der negativen Kampagne zu geraten. Im Übrigen wird argumentiert, jedes Heim solle seinen eigenen Bewohnern ein selbstbestimmtes Sterben ermöglichen, so dass die Bewohner nicht für die Sterbephase verlegt werden müssen. Dadurch würden die aufnehmenden Einrichtungen in kürze zu reinen "Sterbeheimen".

Im Übrigen würde das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wie auch ggf. beim Verfassungsgericht bis zu den jeweiligen Sachentscheidungen fortgeführt werden, auch wenn Peter K. endlich sterben könnte.

Er selbst hat kein Zuhause mehr und in der Wohnung des Vaters besteht auch keine Möglichkeit.

Im Übrigen sind wir der Meinung, dass es weder einen Sterbetourismus geben darf, noch, dass man Patienten nach Hause nehmen muss, wenn ein Pflegeheim den Patientenwillen missachtet und in eigener Initiative gegen die Weisung von Betreuer und Arzt die künstliche Ernährung fortsetzt. Hier warten auch zehntausende von Betroffenen in Deutschland auf eine höchstrichterliche Entscheidung.

Nun hat das Pflegeheim auch noch die Initiative ergriffen, dass der Patient Peter K. gegen seinen Willen operiert wurde. Der Ergänzungsbetreuer hat dem Willen des Heimes folgend, aber gegen den Willen des Betreuten, seines Arztes und seines Vaters als rechtlichem Betreuer, die Operation erlaubt. Das dürfte ein Novum sein.

Hier geht es nicht um irgendwelche Handlungen, die den Pflegekräften aufgezwungen werden sollen, hier geht es darum, dass Eingriffe einmaliger oder laufender Art an Peter K. zu unterlassen sind, wenn sie seiner Patientenverfügung widersprechen.

Wir verlangen im Prozess vor dem BGH ein Unterlassen des Pflegeheims und seiner Pflegekräfte, wir wollen niemanden zwingen, gegen seine Überzeugung zu handeln! Wenn das Pflegeheim nicht zulässt, dass einzelne angestellte Pfleger ihrer ethischen Überzeugung gemäß den letzten Weg von Peter K. begleiten, dann hat Peter K. jedenfalls ein Recht, sich von ambulanten Pflegekräften imSterbeprozess pflegen zu lassen.

Zur Ergänzung verweisen wir auf die anliegende Presseerklärung.

12.02.2004
Putz und Teipel
Rechtsanwälte - Notar

Überregionale medizinrechtliche Sozietät
in Berlin und München