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Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen errichtet – Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki als Leiter bestellt

Siegburg, den 22. Juli 2004 – Mit Genehmigung der Stiftungssatzung durch die zuständige Aufsichtsbehörde sind nun alle notwendigen Formalitäten erledigt, die zur Schaffung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen notwendig waren:

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entsprechend seines gesetzlichen Auftrags die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen als Trägerin des gleichnamigen Instituts errichtet. Somit konnten nun auch Stiftungsrat und Vorstand gebildet werden – letzterer hat auf Vorschlag des Stiftungsrates Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki, Direktor der Abteilung für Innere Medizin am St. Franziskus-Hospitals in Köln, als Leiter bestellt.

Dem Stiftungsrat gehören an:
Dr. Hans Jürgen Ahrens AOK-Bundesverband
Dr. Doris Pfeiffer Verband der Angestellten-Krankenkassen
Wolfgang Schmeinck Bundesverband der Betriebskrankenkasse
Rolf Stuppardt Bundesverband der Innungskrankenkassen
Rolf Stadié Bundesknappschaft
Dr. Harald Deisler Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
Dr. Manfred Richter-Reichhelm Kassenärztliche Bundesvereinigung
Horst Dieter Schirmer Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Jürgen Fedderwitz Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Dr. Nicole Schlottmann Deutsche Krankenhausgesellschaft
Andreas Wagener Deutsche Krankenhausgesellschaft
Prof. Dr. Christoph Fuchs Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer
Dr. Rainer Hess (mit beratender Stimme) G-BA

Mitglieder des Vorstands sind:
Dr. Rolf Hoberg AOK-Bundesverband
Dr. Werner Gerdelmann Verband der Angestellten-Krankenkassen/AEV
Dr. Andreas Köhler Kassenärztliche Bundesvereinigung
Jörg Robbers Deutsche Krankenhausgesellschaft
Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Aufgaben des Instituts sind:
1. Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten,
2. Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen,
3. Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Krankheiten,
4. Abgabe von Empfehlungen zu DMP,
5. Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln,
6. Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 Abs.2 SGB V http://www.g-ba.de