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Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen errichtet – Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki als Leiter
bestellt
Siegburg, den 22. Juli 2004 – Mit Genehmigung der
Stiftungssatzung durch die zuständige Aufsichtsbehörde sind nun alle
notwendigen Formalitäten erledigt, die zur Schaffung des Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen notwendig waren:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entsprechend seines
gesetzlichen Auftrags die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen als Trägerin des gleichnamigen Instituts errichtet. Somit
konnten nun auch Stiftungsrat und Vorstand gebildet werden – letzterer hat auf
Vorschlag des Stiftungsrates Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki, Direktor der
Abteilung für Innere Medizin am St. Franziskus-Hospitals in Köln, als Leiter
bestellt.
Dem Stiftungsrat gehören an:
Dr. Hans Jürgen Ahrens AOK-Bundesverband
Dr. Doris Pfeiffer Verband der Angestellten-Krankenkassen
Wolfgang Schmeinck Bundesverband der Betriebskrankenkasse
Rolf Stuppardt Bundesverband der Innungskrankenkassen
Rolf Stadié Bundesknappschaft
Dr. Harald Deisler Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
Dr. Manfred Richter-Reichhelm Kassenärztliche Bundesvereinigung
Horst Dieter Schirmer Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Jürgen Fedderwitz Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Dr. Nicole Schlottmann Deutsche Krankenhausgesellschaft
Andreas Wagener Deutsche Krankenhausgesellschaft
Prof. Dr. Christoph Fuchs Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer
Dr. Rainer Hess (mit beratender Stimme) G-BA
Mitglieder des Vorstands sind:
Dr. Rolf Hoberg AOK-Bundesverband
Dr. Werner Gerdelmann Verband der Angestellten-Krankenkassen/AEV
Dr. Andreas Köhler Kassenärztliche Bundesvereinigung
Jörg Robbers Deutsche Krankenhausgesellschaft
Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung
Aufgaben des Instituts sind:
1. Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen
Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten
Krankheiten,
2. Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und
Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen,
3. Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten
Krankheiten,
4. Abgabe von Empfehlungen zu DMP,
5. Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln,
6. Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen
allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der
Gesundheitsversorgung.
Quelle: Pressemitteilung
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 Abs.2 SGB V http://www.g-ba.de
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